03.06.2016 Drucksache 6/2236Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. Juni 2016 Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 71 nach dem Behringer Tunnel in Richtung Ilmenau Die Kleine Anfrage 1024 vom 19. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Auf der Autobahn (A) 71 nach dem Behringer Tunnel in Richtung Ilmenau gibt es eine Erweiterung von zwei auf drei Spuren und eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 Kilometer pro Stunde. Diese Begrenzung erscheint gerade aufgrund des guten dreispurigen Ausbaugrades der Autobahn im Vergleich zu den sonst von Geschwindigkeitsbegrenzungen freigegebenen Abschnitten wenig nachvollziehbar. Gerade in der Ge genrichtung ist die Geschwindigkeit trotz gleichem Gefälle und nur zwei Fahrspuren freigegeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchem Grund gibt es an dieser Stelle eine Begrenzung auf 130 Kilometer pro Stunde und wie begründet sich diese insbesondere im Hinblick auf die freigegebene Gegenfahrbahn mit nur zwei Fahr spuren? 2. Wie viele Unfälle gab es in den letzten Jahren auf diesem Abschnitt (von 2010 bis 2015; aufgelistet nach Jahren und Schwere)? 3. Was ist nötig, um diese Geschwindigkeitsbegrenzung aufzuheben? 4. Wann ist der Bau der neuen Autobahnauffahrt Traßdorf auf die A 71 zum Anschluss der Bundesstraße 90n geplant und welcher zeitliche Ablauf ist für die Bauarbeiten vorgesehen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Zuge der Trassierung des vierstreifigen Neubaus der Bundesautobahn A 71 mussten mehrere Aspek te berücksichtigt werden; insbesondere die vorhandene Topografie in Verbindung mit der Findung von wirt schaftlichen Lösungen sowie ausdrücklich auch naturschutzrechtliche Belange. In diesem daher sowohl im Grundriss als auch in der Gradientenführung sehr anspruchsvollen Trassie rungsabschnitt konnte als Folge die Bundesautobahn zwischen dem Tunnel Behringen und der künftigen Anschlussstelle Stadtilm nur mit einer Längsneigung von fünf Prozent konzipiert werden. Da dieser Wert K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2236 über dem in den Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Linienführung (RASL), empfohlenen Parame ter von maximal vier Prozent lag, wurde ein Zusatzfahrstreifen für langsam fahrende Fahrzeuge (Lkw) vor gesehen. Die Aufweitung der Fahrbahn erfolgt dabei auf der rechten Seite. Im Bereich der Wiedereinziehung des Zusatzfahrstreifens ist die Einordnung der Fahrzeuge auf nunmehr wieder zwei Fahrstreifen erforder lich. Hierbei kann es auf Grund der unterschiedlichen Fahrgeschwindigkeiten zu gefährlichen Verkehrssi tuationen kommen. Um die Verkehrssicherheit in diesem Streckenabschnitt zu gewährleisten, wurde eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 Kilometer pro Stunde verkehrsrechtlich angeordnet. Zu 2.: Zur Anzahl und Schwere der Unfälle für den Zeitraum von 2010 bis 2015 wird auf die Anlage* verwiesen. Zu 3.: Unter Beachtung der Beantwortung zu Frage 1 wäre eine andere Trassierung des Streckenabschnitts er forderlich. Zu 4.: Der Ausbau der A71 einschließlich des Neubaus eines Brückenbauwerkes im Zuge der B 90n über die A71, das für den Anschluss der B 90n an die A71 erforderlich ist, erfolgt in mehreren Bauphasen. Mit dem Auf bau der Verkehrssicherung auf der A 71 für die Brückenbauarbeiten wird ab Mai 2016 begonnen. Für Ende Oktober ist eine Vollsperrung der A71 für eine Dauer von zwei Tagen vorgesehen. Die Brückenbauarbeiten sollen bis Ende 2016 abgeschlossen werden. Ab Januar 2017 bis voraussichtlich Dezember 2017 erfolgt die notwendige Verbreiterung der A71 für die Auf und Abfahrtsbereiche. Die neue Anschlussstelle der A71 erhält künftig die Bezeichnung Stadtilm. Nach Information der DEGES soll der ca. 14 Kilometer lange Streckenabschnitt B 90n A 71 (AS Stadtilm)– Nahwinden bis Mitte 2018 fertiggestellt werden. Keller Ministerin Anlage 3 Drucksache 6/2236Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage Zusammenstellung der Verkehrsunfälle (VU) für den Zeitraum von 2010 bis 2015 Auf der Grundlage der Recherche mit der "Elektronischen Unfalltypensteckkarte (EUSKa)" erfolgte die Un tersuchung für den Streckenabschnitt zwischen dem Südportal der Behringer Tunnelröhre (Richtungskilo meter 93,0) und der Autobahnanschlussstelle IlmenauOst (Richtungskilometer 100,5) in beiden Richtungs fahrbahnen (RFB). Der spezielle Detailabschnitt der Fahrstreifenerweiterung von zwei auf drei Fahrspuren (Richtungskilome ter 94,2) sowie die Fahrstreifenverringerung von drei auf zwei Fahrspuren (Richtungskilometer 95,9) in der RFB Schweinfurt wurde in der Recherche gesondert betrachtet. Die Angaben in Tabelle 3 stellen "Davon Zahlen" von Tabelle 2 dar. Tabelle 1: Verkehrsunfälle (VU) BAB 71, RFB Sangerhausen Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gesamt VU 32 29 28 30 32 26 Kategorie 1 0 1 0 0 0 0 2 3 0 1 3 1 0 3 1 2 0 3 2 2 4 3 1 0 3 3 2 5 25 25 27 21 26 22 6 0 0 0 0 0 0 Tabelle 2: Verkehrsunfälle (VU) BAB 71, RFB Schweinfurt Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gesamt VU 26 18 29 38 18 22 Kategorie 1 0 0 0 0 0 0 2 1 0 3 0 0 0 3 2 0 1 5 0 2 4 2 2 0 1 0 1 5 21 16 25 32 18 19 6 0 0 0 0 0 0 Tabelle 3: Verkehrsunfälle (VU) BAB 71, RFB Schweinfurt, Kilometer 94,2 (Fahrstreifenerweiterung) bis 95,9 (Fahrstreifenverringerung) Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gesamt VU 6 7 10 9 5 6 Kategorie 1 0 0 0 0 0 0 2 0 0 2 0 0 0 3 1 0 0 1 0 0 4 2 1 0 0 0 1 5 3 6 8 8 5 5 6 0 0 0 0 0 0 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2236 Die in den Tabellen aufgeführten Unfallkategorien sind wie folgt definiert: Kategorie 1 = Unfall mit Getöteten (Mindestens ein getöteter Verkehrsteilnehmer [alle Personen, die in nerhalb von 30 Tagen nach einem Unfall an den Unfallfolgen verstorben sind].) Kategorie 2 = Unfall mit Schwerverletzten (Mindestens ein schwer verletzter Verkehrsteilnehmer [alle Personen, die bei einem Unfall einen Körperschaden erlitten und deshalb mindestens 24 Stunden in ei nem Krankenhaus zur stationären Behandlung aufgenommen wurden].) Kategorie 3 = Unfall mit Leichtverletzten (mindestens ein leicht verletzter Verkehrsteilnehmer). Kategorie 4 = Schwerwiegender Unfall mit Sachschaden (Unfallursache ist ein Straftatbestand [auch Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln] oder eine Ordnungswidrigkeit, für die die Ahndung mit einem Bußgeld vorgesehen ist und wenn gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens nicht mehr fahrbereit ist.) Kategorie 5 = Sonstiger Sachschadensunfall (Alle sonstigen Sachschadensunfälle, die im Verwarngeld verfahren abgeschlossen werden können, unabhängig von der Fahrbereitschaft beteiligter Kraftfahr zeuge; mit Straftatbestand [ohne Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln] und alle beteiligten Kfz waren fahrbereit oder Ordnungswidrigkeiten, für die die Ahndung mit einem Bußgeld vor gesehen ist und alle beteiligten Kfz fahrbereit waren.) Kategorie 6 = Sonstiger Sachschadensunfall unter dem Einfluss berauschender Mittel (Mindestens ein Unfallbeteiligter stand unter der Einwirkung von Alkohol oder anderer berauschender Mittel und alle be teiligten Kfz waren noch fahrbereit [ist bereits ein Kfz nicht fahrbereit, dann trifft Unfallkategorie "4" zu].) Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 71 nach dem Behringer Tunnel in Richtung Ilmenau Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Anlage