07.06.2016 Drucksache 6/2244Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. Juni 2016 Rechtsgutachten im Zusammenhang mit der Beendigung des Erprobungsmodells kommunaler Horte in Thüringen Die Kleine Anfrage 1042 vom 22. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat im Zusammenhang mit der Beendigung des Erprobungsmodells kommunaler Horte bei Rechtsanwälten ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches unter dem 29. Februar 2016 erstellt wurde. Das Gutachten kommt zum Ergebnis "einer Rechtswidrigkeit der Anstellung von Erziehern an staatlichen Grundschulhorten durch vom Freistaat Thüringen zu unterscheidende Schulträger". Wobei der Gutachter seine Ausführungen mit folgendem einschränkenden Hinweis versieht: "nach summarischer Prüfung der Rechtslage, wie sie den mit der kurzfristigen Erstellung dieses Gutachtens Beauftragten wegen der geringen Bearbeitungszeit nur möglich war, wird nach derzeitigen Erkenntnisstand darauf hingewiesen, dass ...". Ich frage die Landesregierung: 1. Im Rahmen welchen vergaberechtlichen Verfahrens erfolgte die Auftragsvergabe? 2. Gab es einen Teilnahmewettbewerb? Wenn nein, warum wurde davon abgesehen? 3. Wann erfolgte durch wen die Auftragserteilung an den Gutachter? 4. Welche Vergütung wurde für die Erstellung des Gutachtens vereinbart und welche Vergütung wurde gezahlt ? 5. Gab beziehungsweise gibt es Ergänzungs- oder Nachtragsaufträge an den Gutachter? 6. Warum wurde das Gutachten extern vergeben, obwohl in der Landesverwaltung eine Vielzahl hochqualifizierter Juristen beschäftigt ist? 7. Teilt die Landesregierung die Einschätzung des Gutachters, dass die Einstellung von Personal an den Grundschulhorten durch die Kommunen rechtswidrig war? Wenn ja, wie beabsichtigt die Landesregierung mit den Folgen dieses rechtswidrigen Handelns umzugehen? 8. Ist der Gutachtenauftrag aus Sicht der Landesregierung, insbesondere im Lichte des einschränkenden Hinweises des Gutachters, erfüllt und wie begründet die Landesregierung diese Einschätzung? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Geibert (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2244 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 6. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Es wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 940 verwiesen. Zu 3.: Die Auftragsvergabe erfolgte am 22. Februar 2016 durch die Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Zu 4.: Für die Erstellung des Gutachtens wurde ein Betrag in Höhe von 5.950 Euro vereinbart und gezahlt. Zu 5.: Im Anschluss an das Rechtsgutachten wurde unter dem 15. März 2016 ein rechtsanwaltlicher Beratungsvertrag geschlossen, der im Zusammenhang mit der Rückführung der Horte zum einen die rechtlich beratende Unterstützung bei ausgesuchten Fragen des Projektmanagements und zum anderen die rechtliche Beratung und Vertretung bei der Vorbereitung, Verhandlung und dem Abschluss der mit den Schulträger zu schließenden Personalüberleitungsverträge beinhaltet. Darüber hinaus wurde unter dem 29. April 2016 ein weiterer rechtsanwaltlicher Beratungsvertrag geschlossen, der die Erstellung der nach § 613a Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch erforderlichen Informationsschreiben an die Beschäftigten zum Gegenstand hat. Zu 6.: Es wird die Beantwortung der Kleinen Anfrage 940 verwiesen. Zu 7.: Auf eine Einschätzung zur Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Einstellungen von kommunalem Hortpersonal kommt es nicht mehr an, da im Ergebnis der Rücküberführung des Hortpersonals nur noch Hortpersonal im Landesdienst sein wird. Einer weitergehenden Prüfung und Beurteilung der Rechtslage bedarf es deshalb seitens der Landesregierung nicht. Zu 8.: Ja - die Gutachter haben den vom Freistaat Thüringen zur Verfügung gestellten Sachverhalt vollumfänglich gewürdigt. Alle gestellten Rechtsfragen wurden beantwortet und gelangen zu einem nachvollziehbaren Ergebnis. Dr. Klaubert Ministerin Rechtsgutachten im Zusammenhang mit der Beendigung des Erprobungsmodells kommunaler Horte in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: