07.06.2016 Drucksache 6/2245Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. Juni 2016 Antisemitische Überfälle, Leugnung des Holocaust und andere Straftaten in den Monaten Januar bis März 2016 Die Kleine Anfrage 1044 vom 22. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Deutsche Rechtsextremisten verübten auch in den Monaten Januar bis März 2016 antisemitische Straftaten , verschandelten jüdische Friedhöfe, schmierten antisemitische Parolen, bedrohten und überfielen jüdische Bürgerinnen und Bürger sowie jüdische Einrichtungen. Flankiert wird dies durch eine teilweise oder gänzliche Leugnung des Holocaust. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche antisemitischen Aktivitäten (Zusammenrottungen, Überfälle, Schmierereien, Pressedelikte, Leugnung des Holocaust und so weiter) sind der Landesregierung für die Monate Januar bis März 2016 insgesamt in Thüringen bekannt geworden (bitte genaue Auflistung nach [Tat-]Ort, gegebenenfalls Bereich der Landespolizeiinspektion [LPI-Bereich], Datum, gegebenenfalls Kontext der Aktivitäten und Straftaten)? 2. Wie viele Tatverdächtige wurden wegen antisemitischer Delikte in den Monaten Januar bis März 2016 festgenommen (bitte genaue Auflistung nach Tatvorwurf, Ort und Datum, auch vorläufige Festnahmen)? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren beziehungsweise Gerichtsverfahren liefen wegen derartiger Delikte in den Monaten Januar bis März 2016 (bitte genaue Auflistung nach Tatvorwurf beziehungsweise Tat, Datum , Ort, gegebenenfalls LPI-Bereich und gegebenenfalls Strafmaß)? 4. In wie vielen Fällen wurden Ermittlungen, die in den Monaten Januar bis März 2016 aufgenommen wurden , aufgrund welcher Vorschrift eingestellt (bitte genaue Auflistung nach Tatvorwurf, Einstellungsvorschrift , Ort, gegebenenfalls LPI-Bereich und Datum)? 5. Wie viele Personen wurden wegen antisemitischer Straftaten in diesem Zeitraum zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Datum, Straftat und Strafmaß aufschlüsseln)? 6. Wie viele Personen wurden in den Monaten Januar bis März 2016 bei Überfällen mit antisemitischer oder zu vermutender antisemitischer Motivation leicht verletzt, schwer verletzt oder getötet (bitte aufschlüsseln nach Schwere, Datum und Ort, gegebenenfalls LPI-Bereich)? 7. Welcher materielle Schaden entstand im besagten Zeitraum bei antisemitischen Straftaten? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2245 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Zeitraum von Januar bis März 2016 sind der Thüringer Polizei folgende zunächst als antisemitisch bewertete Straftaten bekannt geworden: Straftat Delikt Tatzeit LPI-Bereich Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a Strafgesetzbuch (StGB) 08.01.2016 Saalfeld 15.01.2016 Gotha Volksverhetzung § 130 StGB 01.01.2016 Gera 03.01.2016 Erfurt 11.01.2016 Gera 18.01.2016 Erfurt 27.01.2016 Jena 28.01.2016 Suhl 22.02.2016 Gera 22.03.2016 Jena Störung der Totenruhe § 168 StGB 19.03.2016 Nordhausen Sachbeschädigung § 303 StGB 15.02.2016 Erfurt Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB 24.01.2016 Nordhausen Zu 2.: In den Monaten Januar bis März 2016 wurden keine Personen wegen eines antisemitischen Deliktes festgenommen . Zu 3.: Rechtsextremistische/fremdenfeindliche Straftaten werden bei den Staatsanwaltschaften des Freistaats - quartalsweise - zahlenmäßig erfasst und statistisch ausgewertet. Antisemitische Straftaten werden nur insoweit gesondert erfasst, als die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren, auch unterschieden nach Straftatengruppen, mitgeteilt wird. Bei den Staatsanwaltschaften Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen wurden im Zeitraum von Januar bis März 2016 neun Ermittlungsverfahren wegen antisemitischer Bestrebungen eingeleitet und zwar 1 Verfahren nach § 86 oder § 86a StGB und 8 Verfahren nach § 130 oder § 131 StGB. Die Einstufung einer Tat als antisemitisch durch die Staatsanwaltschaft muss wegen unterschiedlicher Erfassungskriterien und/oder des fortgeschrittenen Ermittlungsstandes nicht unbedingt mit der Bewertung durch die Polizei übereinstimmen. Zu 4. und 5.: Zahlenmaterial im Sinne der Fragestellungen steht nicht zur Verfügung, da bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten darüber keine Statistiken geführt werden. Zu 6.: Im Zeitraum von Januar bis März 2016 wurde keine Person im Rahmen einer von der Polizei als antisemitisch eingeordneten Straftat verletzt oder getötet. Zu 7.: Im Zusammenhang mit den von der Polizei als antisemitisch eingestuften Straftaten wurde im angefragten Zeitraum ein materieller Schaden in Höhe von ca. 1.200 Euro bekannt. Lauinger Minister Antisemitische Überfälle, Leugnung des Holocaust und andere Straftaten in den Monaten Januar bis März 2016 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. und 5.: Zu 6.: Zu 7.: