08.06.2016 Drucksache 6/2249Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. Juni 2016 Kabotage in Thüringen Die Kleine Anfrage 1039 vom 19. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Spätestens seit dem Jahr 2009 ist das Kabotageverbot innerhalb der Europäischen Union aufgehoben. Seit dem ist es ausländischen Unternehmen möglich, Transportdienstleistungen auch innerhalb des Bundesge biets zu erbringen. Die gesetzliche Grundlage hierfür stellt die Verordnung über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (Verordnung (EG) Nr. 1072/2009) vom 21. Oktober 2009 dar. Stellungnahmen der Thüringer Wirtschaft ist allerdings zu entnehmen, dass die Ein haltung der gesetzlichen Vorschriften durch ausländische, insbesondere osteuropäische Transportdienst leister, nur unzureichend kontrolliert wird. Hiesige Unternehmen sind dadurch einem asymmetrischen Wett bewerb ausgeliefert. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Mitarbeiter und Beamte der Thüringer Straßenverkehrsbehörden sind mit der Kontrolle und Einhaltung der oben erwähnten Verordnung im Güterverkehr derzeit beauftragt und wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2010 entwickelt? 2. Wie viele Fälle von Verstößen gegen die Bestimmungen des Artikels 8 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 wurden nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2010 in Thüringen durch das Bundesamt für Güterverkehr und die Thüringer Straßenverkehrsbehörden festgestellt (bitte nach Jahr und Sitz des Unternehmens aufschlüsseln)? 3. Wie viele Fälle von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Landesregie rung im Verkehrsgewerbe und insbesondere im Bereich des Güterverkehrs seit Inkrafttreten des Geset zes in Thüringen festgestellt (bitte nach Jahr und Sitz des Unternehmens aufschlüsseln)? 4. Sind der Landesregierung die unter den Fragen 1 bis 3 befragten Informationen aus Bundesbehörden (zum Beispiel Bundesamt für Güterverkehr) bekannt (wenn ja, bitte aufschlüsseln wie in Fragen 1 bis 3)? 5. Wie hat sich die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach Kenntnis der Landesre gierung auf das Thüringer Verkehrsgewerbe ausgewirkt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2249 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Keine das Bundesamt für Güterverkehr überwacht die Einhaltung der Regelungen in Deutschland durch Straßenkontrollen und im Wege von Betriebskontrollen bei Auftraggebern von Kabotagebeförderungen. Zu 2.: Die nachgefragten Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Für gebietsfremde Verkehrsunternehmer ist Kontroll, Ahndungs und Ermittlungsbehörde ausschließlich das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Die Veröffentlichung der Kontrollstatistik des BAG ist dem Herbstbericht 2015 zu entnehmen (siehe dort Punkt 3.1.4 Entwicklung der Kabotage ab Seite 11). Diese ist im Internet* abrufbar. Zu 3.: Das Hauptzollamt Erfurt leitete im Jahr 2015 vier Ermittlungsverfahren wegen eines Mindestlohnverstoßes nach dem Mindestlohngesetz gegen Arbeitgeber der Branche Speditions, Transport und damit verbunde nes Logistikgewerbe ein. Im Jahr 2016 leitete das Hauptzollamt Erfurt bisher 13 Ermittlungsverfahren wegen eines Mindestlohnver stoßes nach dem Mindestlohngesetz gegen Arbeitgeber der Branche Speditions, Transport und damit ver bundenes Logistikgewerbe ein. Die Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung sieht eine differenzierte Erfassung der Arbeitgeber nach ihrem Unternehmenssitz nicht vor. Zu 4.: Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 5.: Laut Angaben des Thüringer Landesamts für Statistik stiegen im Freistaat die Bruttostundenverdienste zwi schen 2014 und 2015 im Durchschnitt um fast 5,5 Prozent. Thüringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh mer ohne Ausbildung verzeichneten sogar einen Verdienstanstieg von 6,5 Prozent. Die Verdienste vollzeitbe schäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nahmen im dritten Quartal 2015 in Thüringen im Vergleich zum Vorjahr im Bereich Verkehr und Lagerei um 7,5 Prozent zu. Vollzeitbeschäftigte Frauen hingegen konn ten Lohnzuwächse im Bereich Verkehr und Lagerei von fast zehn Prozent verzeichnen. Die Analyse der Lohnentwicklung hat für nahezu alle Branchen und zwar unabhängig von Geschlecht und der Beschäftigungsform ergeben, dass der gesetzliche Mindestlohn bei allen angekommen ist. Zwischen den Jahren 2014 und 2015 sank zudem die Zahl der Minijobs (alle Branchen) um 3,5 Prozent oder um ca. 4.100 Minijobberinnen und Minijobber in Thüringen. Mehrheitlich mit fast 3.500 Minijobberin nen betraf dies Frauen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass viele Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt worden sind, denn der Rückgang der Minijobs ging mit einem weiteren Anstieg der sozialver sicherungspflichtigen Beschäftigung in ähnlicher Größenordnung einher. So stieg die Zahl der sozialversi cherungspflichtig Beschäftigten im gleichen Zeitraum um etwa 4.000 Personen an. Nach Angaben des Thüringer Verkehrsgewerbes sind im Güterverkehr die Personalkosten um ca. 15 Pro zent gestiegen. Keller Ministerin Endnote: * https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Marktbeobachtung/Herbst_und_Jahresberichte/Herbst_2015. html?nn=12716 Kabotage in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Endnote: