17.02.2015 Drucksache 6/225Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. März 2015 Talsperre Haina Die Kleine Anfrage 118 vom 27. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Talsperre Haina ist eine Anlage der Thüringer Fernwasserversorgung. In ihr konnte eines der letzten Bitterlingsvorkommen Thüringens nachgewiesen werden. Im Sommer 2011 wurde sie infolge einer Gefahrenabwehranordnung abgelassen, da nach neuen Berechnungen der Hochwasserüberlauf der Stauanlage nicht ausreichend dimensioniert war. Als Sanierungshindernis erwies sich anschließend der in der Talsperre liegende, zu entsorgende Schlamm. Dafür wurde jedoch im vorigen Jahr ein akzeptabler Entsorgungsweg gefunden. Inzwischen steigt nach Auffassung der Stauanlagenaufsicht auf Grund der fortschreitenden Verbuschung der Stauanlage die von der abgelassenen Talsperre ausgehende Gefahr. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Zeitraum muss eine Sanierung der Talsperre Haina erfolgen? 2. Welche Entscheidungen wurden diesbezüglich bereits getroffen? 3. Zu welchen Konditionen würde die Fernwasserversorgung die Talsperre der Stadt Römhild übertragen? 4. Sprechen naturschutzfachliche Gründe wie die Sicherung des Bitterlings- und Schwarzstorchvorkommens in der Region für eine Erhaltung der Stauanlage? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. Februar 2015 (Eingang: 17. Februar 2015) wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Grundsätzlich kann eine zunehmende Verbuschung abgelassener Talsperren eine anlagensicherheitsrelevante Gefahr darstellen (Standsicherheit des Absperrdamms durch die Verbuschung im Falle eines hochwasserbedingten Zwangseinstaus). Deshalb gehört die Grünpflege, insbesondere des Dammkörpers aber auch der gesamten Talsperre unstrittig zum Kernbereich der regelmäßigen Anlagenunterhaltung des Stauanlagenbetreibers . Bereits weit im Vorfeld kritischer Anlagenzustände wäre die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) als Betreiberin gehalten, entsprechende Pflegemaßnahmen durchzuführen. Es liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass die TFW ihren diesbezüglichen Betreiberverpflichtungen nicht nachkommt oder in der Zukunft nicht nachkommen wird. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kummer (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/225 Konkrete Veranlassungen des Thüringer Landesverwaltungsamtes als zuständige Talsperrenaufsicht in Bezug auf die Verbuschung sind daher bisher nicht erfolgt und sind auch derzeit nicht geplant. Zu 1.: Derzeit sind keine akuten zeitlichen Zwänge für die Sanierung oder den Rückbau der Talsperre Haina ersichtlich . Zu 2.: Der Landesregierung sind diesbezüglich keine relevanten Entscheidungen bekannt. Zu 3.: Auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage "Sanierung der Stauseen Haina und Roth" des Abgeordneten Kummer (DIE LINKE), Drucksache 5/4327, wird verwiesen. Dort wurde ausgeführt, dass die TFW aus haushaltsrechtlichen Gründen nur die wirtschaftlichste und sparsamste Variante umsetzen kann. Dies stellt nach aktuellem Kenntnisstand der Rückbau der Talsperre dar. Die Übertragung einer sanierten Talsperre Haina auf die Stadt Römhild kommt nur dann in Betracht, wenn dies gegenüber dem Rückbau zu keinen Mehrkosten bei der TFW führt. Die TFW hat die detaillierten Übernahmekonditionen der Stadt Römhild mit Schreiben vom 13. Februar 2014 mitgeteilt. Zu 4.: Im Hinblick auf die Bewertung des Bitterlingsvorkommens in der Talsperre Haina ist auf die umfangreiche Beantwortung der Kleinen Anfrage 1655 des Abgeordneten Kummer (DIE LINKE) "Lebensraum von Bitterlingen im Stausee Haina zerstört", Drucksache 5/3199, zu verweisen. Zur Rolle der naturschutzfachlichen Bedeutung, insbesondere unter Berücksichtigung des Schwarzstorchvorkommens, hatte die Landesregierung bei der Beantwortung der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Höhn (SPD) "Zukunft des Stausees Haina", Drucksache 5/6223, Stellung bezogen. Änderungen sind nicht eingetreten, so dass zusammenfassend diesbezüglich keine maßgeblichen oder gar zwingenden Gründe für die Erhaltung der Talsperre ersichtlich sind. Siegesmund Ministerin