09.06.2016 Drucksache 6/2268Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Juli 2016 Fehlende politische Neutralität an Schulen? Die Kleine Anfrage 1057 vom 27. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Auf ihrem Netzauftritt bietet die zur Westermann-Gruppe gehörende Schroedel Schulbuchverlag GmbH Arbeitsblätter an, die die Partei der Alternative für Deutschland (AfD) thematisieren und dabei nachweislich falsche und verzerrende Aussagen treffen. So wird innerhalb der Arbeitsblätter dargestellt, "(Die AfD wolle ) Muslime schikanieren" und "Frauen (sollen) zurück an den Herd", "(Die AfD wolle) Grenzen schließen ... Deutschland den Deutschen - Ausländer raus also."1 Ich frage die Landesregierung: 1. Werden Unterrichtsmaterialien der Schroedel Schulbuchverlag GmbH oder anderer zur Westermann- Gruppe gehörender Anbieter auch an Thüringer Schulen verwendet? Wenn ja, an welchen Schulen, in welchen Klassenstufen und in welchen Fachbereichen? 2. Werden an Thüringer Schulen ähnliche Inhalte, die die AfD betreffen, vermittelt? Wenn ja, an welchen Schulen, in welchen Klassenstufen, mit welchen Unterrichtsmaterialien und in welchen Fachbereichen? 3. Werden an Thüringer Schulen Unterrichtsmaterialien anderer Verlage beziehungsweise Anbieter verwendet , die nicht politisch neutral sind? Wenn ja, an welchen Schulen, in welchen Klassenstufen und in welchen Fachbereichen? Um welche Materialien handelt es sich konkret? 4. Gibt es zu den in den Fragen 1 bis 3 thematisierten Unterrichtsmaterialien und -inhalten Handreichungen für Lehrer? 5. Wie geschieht die Fortbildung der Lehrer im Bereich aktuelle Politik (bitte Angebote einzeln benennen)? 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit der politischen Neutralität des Unterrichts an Thüringer Schulen? Auf welche juristische Grundlage stützt die Landesregierung ihre Aussagen? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 7. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Ja. Statistische Daten werden hierzu nicht erhoben. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2268 Alle Lernmittel, welche das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zugelassen hat, stehen im Thüringer Schulbuchkatalog (Amtsblatt Nr. 3 vom 31. März 2016) und können von den Schulen eigenverantwortlich eingesetzt werden. Zu 2.: Nein Zu 3.: Grundlage für den Einsatz von Unterrichtsmaterial ist das Thüringer Schulgesetz. In § 43 Abs. 2 heißt es unter anderem: "Lehr- und Lernmittel müssen zur Erfüllung des Auftrags für das Bildungswesen geeignet sein, mit der Verfassung und sonstigen Rechtsvorschriften übereinstimmen, …" Die Verlage müssen zudem eine Versicherung mit folgendem Inhalt einreichen: "Der Verlag versichert, dass das zur Genehmigung beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingereichte Schulbuch auch in digitaler Form die Anforderungen des § 3 Abs. 1 bis 3 der Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung - ThürLLVO - erfüllt und insbesondere mit der Verfassung und sonstigen Rechtsvorschriften übereinstimmt sowie mit den Inhalten die bundesweit geltenden Bildungsstandards umgesetzt werden können." Zu 4.: Nein Zu 5.: Für die Fort- und Weiterbildung der Lehrer ist das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (Thillm) zuständig. Im Veranstaltungskatalog2 sind sowohl regionale als auch überregionale Fortbildungsangebote für Lehrkräfte aufgelistet. Über eine Suchmaske lassen sich Angebote zu speziellen Themen herausfiltern. Auch auf dem Thüringer Schulportal3 finden sich Ankündigungen für Fortbildungsveranstaltungen, die vom Thillm bzw. in Zusammenarbeit mit dem Thillm angeboten werden. Zu 6.: Das Thüringer Schulgesetz, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaats Thüringen regeln die Notwendigkeit der politischen Neutralität des Unterrichtes und sind die Grundlage der Unterrichtsgestaltung, des Einsatzes der Lernmittel und der politischen Bildung von Lehrern und Schülern. § 2 Thüringer Schulgesetz lautet: "Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule in Thüringen leitet sich ab von den grundlegenden Werten, wie sie im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in der Verfassung des Freistaats Thüringen niedergelegt sind …" Dr. Klaubert Ministerin Endnote 1 Arbeitsblatt Wahlprogramm: "Was die AfD wirklich will" abzurufen unter https://verlage.westermanngruppe.de/schroedel /anlage/4581109/Wahlprogramm-Was-die-AfD-wirklich-will-Politik-ab-Klasse-7. 2 https://www.schulportal-thueringen.de 3 https://www.schulportal-thueringen.de/web/guest/home Fehlende politische Neutralität an Schulen? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Endnote