13.06.2016 Drucksache 6/2271Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Juli 2016 Abkehr vom Personalentwicklungskonzept? Die Kleine Anfrage 1055 vom 26. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Die rot-rot-grüne Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, bis zum Jahr 2016 ein "ressortübergreifendes Personalentwicklungskonzept" zu erarbeiten. Außerdem hat sich die Koalition dazu bekannt, "das bislang vereinbarte Stellenabbauziel" beizubehalten. Damit hat sich die Koalition dazu bekannt, dass ein Personalabbau mit Blick auf die langfristige Tragfähigkeit der Personalkosten und Pensionsverpflichtungen unverzichtbar ist. In den ersten Monaten der Landesregierung wurden jedoch in allen Ressorts neue Stellen geschaffen (siehe Antworten auf die Kleinen Anfragen 366 und 402 in den Drucksachen 6/930 und 6/1032) und dabei wurde im Hinblick auf die sogenannten Vertrauensstellen der Hausführung oft auf öffentliche Ausschreibungen und somit auf das Prinzip der Bestenauslese verzichtet. Außerdem haben die Landesregierung und die Fraktionen der Regierungskoalition mit dem Doppelhaushalt 2016/2017 die Voraussetzungen für zahlreiche Neueinstellungen im öffentlichen Dienst geschaffen. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum liegt das geplante ressortübergreifende Personalentwicklungskonzept noch nicht vor und wann ist die Vorlage geplant? 2. Welche Bereiche der Landesregierung sind für die Aufstellung des Personalentwicklungskonzepts federführend verantwortlich und wo wurde der im Koalitionsvertrag beschlossene zentrale Bereich für Organisationsplanung und Personalmanagement eingerichtet? 3. Wie hoch liegt das im Koalitionsvertrag genannte "bereits vereinbarte Stellenabbauziel" bis zum Jahr 2020 (bitte in Jahresscheiben angeben) und bekennt sich die Landesregierung nach wie vor zu diesem Ziel? 4. Wie hat sich das Stellenabbaukonzept nach dem Doppelhaushalt 2016/2017 gegenüber dem Doppelhaushalt 2013/2014 geändert (Differenz bitte in Jahresscheiben angeben)? 5. Wie viel Personal hat die Landesregierung seit ihrem Amtsantritt am 5. Dezember 2014 bis Ende März 2016 abgebaut und plant sie bis zum Ende der Legislaturperiode abzubauen (bitte absolute Zahlen und Differenz zwischen Abgängen und Neubesetzungen angeben)? 6. Wie wird die Beendigung des Modellprojekts der Kommunalisierung der Grundschulhorte im Stellenabbaukonzept abgebildet beziehungsweise wird das Stellenabbaukonzept aufgrund der Ermächtigung der für Finanzen zuständigen Ministerin nach dem Haushaltsgesetz 2016/2017 korrigiert? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gruhner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2271 7. Wie wird die Landesregierung die beim Land wegen der Beendigung des Modellprojekts nicht abzubauenden Stellen der Grundschulhortner beziehungsweise Erzieher an Grundschulhorten durch Abbau anderer Stellen kompensieren, gegebenenfalls durch eine Korrektur des Stellenabbaukonzepts? 8. Wie, wann und in welchem Umfang des Abbaus von Stellen der Landesbediensteten (bitte in Jahresscheiben angeben) wird die Landesregierung die mit der Drucksache 6/1549 festgestellte notwendige Verknüpfung von Stellenabbau und Aufgabenkritik/Verwaltungsreform in das Stellenabbaukonzept einarbeiten? 9. Wie, wann und im welchem Umfang des Abbaus von Stellen der Kommunalbediensteten (bitte in Jahresscheiben angeben) wird die Landesregierung die mit der Drucksache 6/1549 festgestellte notwendige Verknüpfung von Stellenabbau und kommunaler Aufgabenkritik/Verwaltungsreform im Rahmen des Stellenabbaukonzepts, der Stellenpläne des Landes und der Höhe der Landeszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände berücksichtigen? 10. Wie, mit welchem Zeitplan und mit welchen Berichtspflichten wird die interministerielle Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene, die die Fortführung des bisherigen Stellenabbaupfads überprüfen soll (IMAG "Stellenabbau/Aufgabenkritik"), in die umfassende Gebiets-, Funktional- und Verwaltungsreform der Landesregierung eingebunden? 11. Wann wird die Landesregierung die von der IMAG "Stellenabbau/Aufgabenkritik" zur operativen Umsetzung unterbreiteten konkreten Vorschläge dem Landtag vorlegen? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach dem Koalitionsvertrag soll bis 2016 ein ressortübergreifendes Personalentwicklungskonzept erarbeitet werden. Dieses wird auf der Rahmenleitlinie PERMANENT- Personalmanagement für Thüringen aus dem Dezember 2003 aufgebaut, die sich zurzeit in der Überarbeitung befindet. Diese soll bis Ende 2016 beendet sein. Zu 2.: Federführend für die Überarbeitung von PERMANENT ist das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales . Zu 3.: Das im Koalitionsvertrag genannte "bereits vereinbarte Stellenabbauziel bezog sich zunächst auf die im Doppelhaushalt 2013/2014 ausgewiesene Zielvorgabe zum Stellenabbau. Danach waren insgesamt 8.818 Stellen und Planstellen abzubauen bzw. durch Rückführung von Zuschüssen für Personalausgaben ein entsprechender monetärer Gegenwert einzusparen. Der im Doppelhaushalt 2013/2014 ausgewiesene Abbau von 8.818 Stellen und Planstellen gliederte sich wie folgt: Zielvorgabe Haushalt 2012/2013 8.818 mit dem Haushalt 2012 weggefallene Planstellen und Stellen 390 im Zuge der Aufstellung des Haushalts 2013 weggefallene Planstellen und Stellen 303 im Zuge der Aufstellung des Haushalts 2014 weggefallene Planstellen und Stellen 302 Stellenabbau unter dem Vorbehalt der Kommunalisierung der Erzieherinnen und Erzieher in den Schulhorten 1.333 im Hochschulbereich rechnerisch implizierter Abbau aufgrund Begrenzung des Anstiegs der Personalausgaben im Rahmen der Hochschulrahmenvereinbarung III 238 implizierter Stellenabbau durch Rückführung der Zuschüsse an die AöR "Thüringen Forst" in 2012 bis 2018 329 implizierter Stellenabbau durch Rückführung der Zuschüsse an die AöR "Thüringen Forst" ab dem Jahr 2019 148 3 Drucksache 6/2271Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode weiterhin abzubauende Planstellen und Stellen 5.775 Davon kw 2014 194 kw 2015 304 kw 2016 298 kw 2017 415 kw 2018 818 kw 2019 1.049 kw 2020 876 kw 2021 ff. 1.021 noch in Jahresscheiben zu untersetzender Stellenabbau 800 Die Landesregierung wird auch weiterhin grundsätzlich am Stellenabbauziel festhalten, um bei der Anzahl des im Landesdienst tätigen Personals das Niveau vergleichbarer deutscher Länder zu erreichen. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Bericht zu Nummer 2 des Beschlusses des Thüringer Landtags zu den Drucksachen 6/732/513 "Thüringen voranbringen - sozial, ökologisch, finanzpolitisch solide" (Drucksache 6/1549) verwiesen. Zu 4.: Im Zuge der Weiterverhandlung des Stellenabbaukonzepts sowie zum Ausgleich neu ausgebrachter Stellen und Planstellen erhöhte sich das gesetzlich im Doppelhaushalt 2016/2017 verankerte Stellenabbauziel auf 9.035. Der im Doppelhaushalt 2016/2017 ausgewiesene Stellenabbau sowie die Veränderungen gegenüber dem Doppelhaushalt 2016/2017 gliedern sich danach wie folgt: Veränderung zum Haushalt 2013/2014 Zielvorgabe Haushalt 2016/2017 9.035 +217 mit dem Haushalt 2012 weggefallene Planstellen und Stellen 390 0 mit dem Haushalt 2013 weggefallene Planstellen und Stellen 303 0 mit dem Haushalt 2014 weggefallene Planstellen und Stellen 302 0 mit dem Haushalt 2015 weggefallene Planstellen und Stellen 143 -51 1) im Zuge der Aufstellung des Haushalts 2016 weggefallene Planstellen und Stellen 182 -122 2) im Zuge der Aufstellung des Haushalts 2017 weggefallene Planstellen und Stellen 290 -8 Stellenabbau unter dem Vorbehalt der Kommunalisierung der Erzieherinnen und Erzieher in den Schulhorten 1.333 0 im Hochschulbereich rechnerisch implizierter Abbau aufgrund Begrenzung des Anstiegs der Personalausgaben im Rahmen der Hochschulrahmenvereinbarung III 238 0 implizierter Stellenabbau durch Rückführung der Zuschüsse an die AöR "ThüringenForst" in 2012 bis 2018 329 0 implizierter Stellenabbau durch Rückführung der Zuschüsse an die AöR "ThüringenForst" in 2019 bis 2022 148 0 weiterhin abzubauende Planstellen und Stellen 5.377 davon 2017 405 -10 2018 811 -7 2019 1.033 -16 2020 887 +11 2021 472 +274 3) 2022 200 2023 202 2024 202 2025 ff. 219 noch in Jahresscheiben zu untersetzender Stellenabbau 946 +146 1),2) 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2271 Zu 5.: Bei der Beantwortung der Frage werden als abgebautes Personal nur jene ausgeschiedenen Bedienstete einbezogen, deren Dienstposten/Arbeitsplatz sowie Stelle/Planstelle nicht nachbesetzt wurde bzw. nicht zur Nachbesetzung vorgesehen ist. Ferner gilt auch das Personal als abgebaut, welches im vorgenannten Zeitraum aus der Freistellungsphase der Altersteilzeit ausgeschieden ist, soweit hierfür ebenfalls keine Nachbesetzung der frei gewordenen Stelle/Planstelle bzw. des Dienstpostens/Arbeitsplatz erfolgt ist. Befristet beschäftigtes Personal sowie Anwärter/Auszubildende/Referendare deren Ausbildung endete wurden nicht mit einbezogen. Im Landeshaushalt einschließlich Landesbetriebe wurde unter Annahmen der genannten Voraussetzungen im Zeitraum vom 5. Dezember 2014 bis 31. März 2016 Personal im Volumen von ca. 267 Vollzeitäquivalenten abgebaut. Über die Höhe des bis zum Ende der Legislaturperiode abgebauten Personals kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden. Der Abbau des Personals vollzieht sich im Rahmen des beschlossenen Stellenabbaus . Dies bedeutet jedoch auch, dass zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Landesverwaltung Nachbesetzungen notwendig sein werden, die wiederum von verschiedenen Faktoren (Altersabgänge , Fluktuation, organisatorische Veränderungen etc.) abhängig sind. Zu 6. und 7.: Der beschlossene Stellenabbaupfad beinhaltet für den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung , Jugend und Sport im Einzelplan 04 des Landeshaushalts 2016/2017 in der Gesamtzielvorgabe von 3.814 ab 2012 abzubauenden Stellen und Planstellen die 1.333 Erzieherstellen mit dem formulierten Vorbehalt : "Stellenabbau steht unter dem Vorbehalt der Kommunalisierung der Erzieherinnen und Erzieher in den Schulhorten." Da die Kommunalisierung nicht erfolgen wird, greift der obengenannte Vorbehalt. Eine Ermächtigung zur Korrektur des im Doppelhaushalt 2016/2017 ausgewiesenen Stellenabbaus besteht für die Ministerin für Finanzen im Übrigen nicht. Über den weiteren Umgang damit wird im Rahmen der Aufstellung des kommenden Haushaltes unter Einbeziehung des Ergebnisses der IMAG "Stellenabbau/Aufgabenkritik" aus der Überprüfung des Stellenabbaukonzepts 2020 zu entscheiden sein. Zu 8.: Wie im Bericht der Landesregierung zur Überprüfung des Stellenabbaukonzeptes 2020 sowie zu den Zielen der Tätigkeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe in Drucksache 6/1549 dargestellt, ist es insbesondere Aufgabe der IMAG "Stellenabbau/Aufgabenkritik", den bisherigen Stellenabbaupfad sowie seine Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit der Ressorts zu überprüfen. Ferner wird die IMAG unter Einbeziehung der Zielsetzungen des Koalitionsvertrages und der angestrebten Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform ggf. auch alternative Vorschläge zum Stellenabbau, der Begrenzung des Anstiegs der Personalausgaben oder anderer ausgabensenkender Maßnahmen erarbeiten. Diese Prüfungen der IMAG dauern derzeit noch an. Die entsprechende Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung ist daher noch nicht abgeschlossen. Insoweit wird unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Thüringer Verfassung von einer Beantwortung abgesehen. Zu 9.: Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Zu 10.: Die Arbeit der IMAG "Stellenabbau/Aufgabenkritik" ist eng in die umfassende Verwaltungs-, Funktional und Gebietsreform der Landesregierung eingebunden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 5 Drucksache 6/2271Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 11.: Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. In Vertretung Dr. Schubert Staatssekretär Endnote 1 Davon 44 Aussetzung Stellenabbau im Polizeivollzugsdienst 2 Davon 102 Aussetzung Stellenabbau im Polizeivollzugsdienst 3 Mit den Doppelhaushalt 2013/2014 erfolgte für die Jahre ab 2021 ff. kein nach Jahresscheiben getrennter Ausweis des Stellenabbauvolumens.