15.06.2016 Drucksache 6/2291Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. Juli 2016 Rechtsterrorismus in Thüringen Die Kleine Anfrage 898 vom 18. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: In dem auf Spiegel-Online am 4. Februar 2016 veröffentlichten Interview mit Stephan J. Kramer, der seit Dezember 2015 das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz leitet, antwortete er auf die Frage, wo die Beobachtungsschwerpunkte seines Hauses seien: "... ganz oben steht der Rechtsextremismus. Wir haben dort sehr deutliche Signale, die in Richtung Rechtsterrorismus weisen." Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Hinweise ("Signale") existieren bezüglich des Rechtsterrorismus in Thüringen? 2. Welche Gruppen, Vereine, Organisationen, Kameradschaften, Motorradclubs et cetera weisen auf rechtsterroristische Tendenzen hin? 3. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Landesregierung eine Gruppe, einen Verein, eine Organisation , eine Kameradschaft, einen Motorradclub et cetera als rechtsterroristisch kategorisiert? 4. Welche Kenntnis besitzt die Landesregierung über die Anzahl von potenziellen Rechtsterroristinnen und Rechtsterroristen in Thüringen? 5. Welche Kenntnis besitzt die Landesregierung über den Besitz von legalen Waffen bei Personen, die der extremen rechten Szene zugeordnet werden und/oder im Phänomenbereich politisch motivierte Kriminalität -rechts erfasst wurden (Auflistung der Fälle für den Zeitraum ab dem Jahr 2011)? 6. Wie viele Verstöße gegen das Waffengesetz und Sprengstoffgesetz wurden durch Personen der extremen rechten Szene oder Personen, die im Phänomenbereich politisch motivierte Kriminalität-rechts erfasst wurden, begangen (Auflistung für den Zeitraum ab dem Jahr 2011 nach Datum und Ort der Erfassung , Delikt, Sachverhalt mit der Angabe über Art und Anzahl der Waffen oder des Sprengstoffs)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 14. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Erfahrungen mit dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) haben den Blick der Sicherheitsbehörden auf den Phänomenbereich "Rechtsextremismus" nachhaltig verändert. Die Erkenntnisse über die K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2291 Entwicklung der Terrorgruppe haben zu einer Konzentration der Beobachtung des gewaltbereiten Rechtsextremismus geführt, da dieser als "Vorstufe" zum Rechtsterrorismus gewertet werden muss. Dieser Bereich unterliegt der besonderen Aufmerksamkeit und Schwerpunktsetzung der Sicherheitsbehörden , um ein Überschreiten der Grenze zum Rechtsterrorismus frühzeitig erkennen zu können. Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 sowie auf die Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage 603 (beantwortet in Drucksache 6/1544) wird insoweit verwiesen. Zu 3.: Der Landesregierung obliegt es nicht, eine Vereinigung als terroristisch zu kategorisieren. Eine terroristische Vereinigung liegt dann vor, wenn die Straftatbestände des § 129 a beziehungsweise § 129 b Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt sind. Gleichwohl wurden im Zusammenhang mit den Erkenntnissen zum NSU auch Indikatoren durch die Sicherheitsbehörden herausgearbeitet, welche auf rechtsterroristisches Handeln hindeuten können. Hierzu zählen unter anderem - die Ziele beziehungsweise die Intensität der rechtsextremen politischen Einstellungen von Gruppen oder Einzelpersonen, - die Verankerung und Stellung der betroffenen Personen innerhalb der rechtsextremistischen Szene und gegebenenfalls vorhandene grenzüberschreitende Kontakte, - die Fähigkeit zum Herausbilden von (hierarchischen) Strukturen oder abgeschotteten Kleinstgruppen mit einem starken inneren Zusammenhalt, wobei auch die Möglichkeit von extrem radikalisierten Einzeltätern nicht ausgeschlossen wird, - das Vorliegen von Handlungskonzepten bis hin zu ersten Planungen entsprechender Aktionen, - das Vorhandensein größerer Geldbeträge beziehungsweise Bemühungen/Planungen zur Beschaffung dieser beziehungsweise - das Aneignen von besonderen Fertigkeiten im Sprengstoff- und Waffenbereich, sowie die Teilnahme an entsprechenden Schießtrainings oder Experimenten mit Sprengstoffen beziehungsweise Selbstlaborraten. Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 5.: Dem Amt für Verfassungsschutz ist eine niedrige Zahl von Personen - die dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet werden - bekannt, welche im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind und somit erlaubnispflichtige Waffen besitzen dürfen. Die zuständige Waffenbehörde wird vom Amt für Verfassungsschutz informiert, sobald es Kenntnis über den möglichen Waffenbesitz eines Rechtsextremisten erlangt. In der Vergangenheit führten derartige Informationsübermittlungen bereits zu Widerrufen von waffenrechtlichen Erlaubnissen und teilweise zu verwaltungsgerichtlichen Klagen. Zu 6.: Auf die als Anlage* beigefügte Tabelle wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister * Hinweis Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 898 der Abgeordneten Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - Rechtsterrorismus in Thüringen 1 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Straftat Datum und Ort der Durchsuchung Sichergestellte Gegenstände Sachverhalt 01 23.12.2010 bis 04.01.2011 Jena § 52 WaffG 20.03.2013 Schwerin 1 rückverändertes Salutgewehr Modell 98, Kaliber 7,92 x 52 mm Erwerb einer Schusswaffe über eine Internetplattform ohne waffenrechtliche Erlaubnis. Bei der Durchsuchung wurden die betreffende Waffe sowie weitere erlaubnisfreie Gegenstände gefunden. 02 08.03.2011 Ilmenau § 52 WaffG 31.03.2011 Ilmenau 2 Baseballschläger , Sturmhaube, Quarzsandhandschuhe Eine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung unter Verwendung eines Schlagringes wurde registriert. Bei der Durchsuchung wurde das Tatmittel nicht aufgefunden , lediglich die aufgelisteten Gegenstände als Zufallsfunde konnten sichergestellt werden. 03 04.06.2011 Sondershausen §§ 2 Abs. 3, 27 Versamml G, 52 WaffG 04.06.2011 Sondershausen Schlagring Bei Kontrollmaßnahmen anlässlich des „Thüringentages der Jungen Nationalen“ wurde bei einer Person der sichergestellte Gegenstand festgestellt. 04 24.07.2011 Suhl §§ 2 Abs. 3, 27 Versamml G, § 52 WaffG 24.07.2011 Suhl Schlagring Bei einer polizeilichen Auflösung einer Versammlung wurde bei der Kontrolle einer Person der sichergestellte Gegenstand festgestellt . 05 30.07.2011 Nordhausen §§ 2 Abs. 3, 27 Versamml G 30.07.2011 Nordhausen Pyrotechnischer Knallkörper (ohne Zulassungsstempel BAM) Bei Kontrollmaßnahmen anlässlich einer Demo wurde bei einer Person der sichergestellte Gegenstand festgestellt. 06 03.09.2011 Leinefelde- Worbis §§ 2 Abs. 3, 27 Versamml G, 52 WaffG 03.09.2011 Leinefelde Schlagring Bei Kontrollmaßnahmen anlässlich der VA „Thüringentag der Nationalen Jugend“ wurde bei einer Person der sichergestellte Gegenstand festgestellt. Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 898 der Abgeordneten Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - Rechtsterrorismus in Thüringen 2 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Straftat Datum und Ort der Durchsuchung Sichergestellte Gegenstände Sachverhalt 07 01.10.2011 bis 01.12.2011 Oberhof § 52 WaffG --------------- ----------------------- In einem Onlinekatalog trägt ein Model eine Gürtelschnalle in Form eines Schlagringes. 08 15.10.2011 Weimar §§ 2 Abs. 3, 27 Versamml G, 52 WaffG 15.10.2011 Weimar Butterflymesser Bei Kontrollmaßnahmen anlässlich einer Demo wurde bei einer Person der sichergestellte Gegenstand festgestellt. 09 01.12.2011 bis 11.04.2013 Bad Liebenstein KrWaff- KontrG 11.04.2013 Schweina 1 stark korrodiertes MG 42 ohne Schaft 1 Deko-MG rückverändert Preduzece 44 Modell 42/53 1 Verschluss-kopf für MG42 mit Auswerfer 1 stark korrodiertes Sturmgewehr 44 ohne Schaft 1 stark korrodierte MPi ohne Schaft Modell Beretta 38/42 Waffenteile einer zerlegten MPi 40 Der Beschuldigte soll im Besitz mehrerer Schusswaffen sein und damit bereits geschossen haben. Außerdem sei er auch im Besitz einer MPi AK 47, die er jederzeit wieder funktionstüchtig machen kann. Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 898 der Abgeordneten Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - Rechtsterrorismus in Thüringen 3 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Straftat Datum und Ort der Durchsuchung Sichergestellte Gegenstände Sachverhalt 7 weitere, teilweise stark korrodierte oder unvollständige , Gewehre 3 Pistolen diverse Patronen weitere erlaubnisfreie Waffen und Munition (u. a. Softairgewehr, Deko-Patronen, Deko- Handgranaten) 10 21.12.2011 Oberhof § 52 WaffG 29.03.2012 Oberhof keine Waffen, jedoch umfangreiches Beweismaterial zu §§ 86a, 130 StGB In einem Onlinekatalog trägt ein Model eine Gürtelschnalle in Form eines Schlagringes. Außerdem sind Bekleidungstücke und weitere Gegenstände abgebildet, die den Tatbestand des § 86a StGB erfüllen. 11 14.04.2012 Ilmenau § 52 WaffG 14.04.2012 Ilmenau Teleskopschlagstock Im Zusammenhang mit einer Wahlkampfveranstaltung kam es zu verbaler und tätlicher Auseinandersetzung. Ein Schlagstock wurde zu Drohzwecken eingesetzt. 12 05.05.2012 Leinefelde- Worbis § 52 WaffG 05.05.2012 Leinfelde- Schlagring Im Rahmen der Strafverfahrensbearbeitung gem. § 86a StGB (Zeigen des „Hitlergrußes“ auf Balkon) wurde ein Schlagring festgestellt. Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 898 der Abgeordneten Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - Rechtsterrorismus in Thüringen 4 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Straftat Datum und Ort der Durchsuchung Sichergestellte Gegenstände Sachverhalt Worbis 13 07.05.2012 Oberhof § 52 WaffG 25.07.2012 Oberhof 2 Schlagringe, 1 Butterflymesser , 1 Schlagstock Zeugenhinweis auf Besitz von Schlagringen sowie Material im Sinne von § 86a StGB. 14 30.05.2012 Jena §§ 41, 52 WaffG 30.05.2012 Jena Schlagring, Ansteckbutton mit Hakenkreuz und SS-Runen Feststellungen im Rahmen einer Verkehrskontrolle . 15 01.06.2012 bis 10.06.2012 Oberhof § 52 WaffG --------------- --------------------- Gemäß Anzeige soll eine Person rechtsextremistische Musik in der Öffentlichkeit abgespielt haben und im Besitz eines Schlagringes sein. 16 09.06.2012 Meiningen §§ 2 Abs. 3, 27 Versamml G, 52 WaffG 09.06.2012 Meiningen Messer (über 12 cm Klingelänge) Feststellung im Rahmen einer Kontrollmaßnahme im Zusammenhang mit Versammlungslage „rechts“ 17 09.06.2012 Meiningen §§ 2 Abs. 3, 27 Versamml G 09.06.2012 Meiningen Pyrotechnischer Gegenstand: Signal -/ Warnfackel Feststellung im Rahmen einer Kontrollmaßnahme im Zusammenhang mit Versammlungslage „rechts“ 18 12.08.2012 Gehren § 52 WaffG --------------- --------------------- Anonymer Hinweis auf einen Waffenhändler 19 20.09.2012 Erfurt § 52 WaffG 20.09.2012 Erfurt Einhandmesser Feststellung im Rahmen einer Kontrollmaßnahme im Zusammenhang mit Versammlungslage „rechts“ 20 07.11.2012 Friedrichroda § 52 WaffG, SprengG 23.05.2013 Friedrichroda 1 CO2-Pistole (erst ab 18 Jahre erlaubnisfrei) 1 Softair-Pistole Ausgangsinformation: Auswertung Speichermedium aus anderem Ermittlungsverfahren Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 898 der Abgeordneten Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - Rechtsterrorismus in Thüringen 5 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Straftat Datum und Ort der Durchsuchung Sichergestellte Gegenstände Sachverhalt (erlaubnisfrei) diverse Pyrotechnik 21 07.11.2012 Nordhausen KrWaff- KontrG 23.05.2013 Nordhausen 2 Langwaffen (erlaubnisfreie Luftdruckwaffen) Ausgangsinformation: Auswertung Speichermedium aus anderem Ermittlungsverfahren 22 10.11.2012 Hildburghausen §§ 17a Abs. 1, 27 Versamml G, 52 WaffG 10.11.2012 Hildburghausen Gasspray ohne Zulassungszeichen Feststellung im Rahmen einer Kontrollmaßnahme im Zusammenhang mit Versammlungslage „rechts“ 23 25.11.2012 Gotha §40 SprengG --------------- Reste des detonierten pyrotechnischen Gegenstandes . Begutachtung: Spuren von Kalium - und Nitrationen sowie Reste auf Schwarzpulverbasis Zündung eines pyrotechnischen Gegenstandes 24 09.12.2012 Nordhausen KrWaff- KontrG 21.02.2013 Nordhausen mehrere Softair-, Luftdruck- und Schreckschusswaffen Bürgerhinweis auf Waffenbesitz 25 19.01.2013 Jena § 52 WaffG 19.01.2013 Jena 1 Schlagring Ausgangspunkt: Auseinandersetzung in Kneipe. Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 898 der Abgeordneten Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - Rechtsterrorismus in Thüringen 6 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Straftat Datum und Ort der Durchsuchung Sichergestellte Gegenstände Sachverhalt 26 19.02.2013 Nordhausen § 52 WaffG --------------- --------------------- Gefährliche Körperverletzung in der Öffentlichkeit unter Verwendung eines Schlagringes . 27 27.03.2013 Saalfeld KrWaff- KontrG --------------- --------------------- Erkenntnisgewinnung durch Auswertung eines Mobilfunktelefons in einem anderen Ermittlungsverfahren : Feststellung der Verbreitung eines Fotos mit Panzerfaust und Hakenkreuzfahne . 28 14.04.2013 Sömmerda § 52 WaffG 07.08.2013 Sömmerda --------------------- Ausgangspunkt: Vernehmungen in einem anderen Ermittlungsverfahren. Beschuldigter soll im Besitz eines Butterflymessers, eines Bajonettmessers und von zwei Macheten sein. 29 14.04.2013 Weißensee § 52 WaffG 07.08.2013 Weißensee --------------------- Ausgangspunkt: Vernehmungen in einem anderen Ermittlungsverfahren. Beschuldigter soll im Besitz eines Butterflymessers sein. 30 14.04.2013 bis 07.08.2013 Weißensee § 52 WaffG 07.08.2013 Weißensee Schlagring Schreckschussrevolver (erst ab 18 Jahre erlaubnisfrei ) Ausgangspunkt: Vernehmungen in einem anderen Ermittlungsverfahren. Beschuldigter soll im Besitz eines Schlagringes sein. 31 02.05.2013 Saalfeld §§ 41, 52 WaffG --------------- --------------------- Auswertung Handyvideo – abgefeuerte Schusswaffe. 32 17.05.2013 Suhl § 52 WaffG 17.05.2013 Suhl Reizstoffsprühgerät (CS-Gas) ohne Zulassung Feststellung im Rahmen einer Kontrollmaßnahme im Zusammenhang mit einer Kundgebung 33 22.05.2013 Jena § 52 WaffG 30.01.2014 Jena Softairrevolver Veröffentlichung eines Fotos einer männlichen Person mit einem Sturmgehwehr im sozialen Netzwerk Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 898 der Abgeordneten Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - Rechtsterrorismus in Thüringen 7 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Straftat Datum und Ort der Durchsuchung Sichergestellte Gegenstände Sachverhalt 34 14.06.2013 Kahla §§ 2 Abs. 3, 27 Versamml G 14.06.2013 Kahla pyrotechnischer Gegenstand ohne Zulassung. Feststellung im Rahmen einer Kontrollmaßnahme im Zusammenhang mit dem „12. Thüringentag der Nationalen Jugend“ 35 06.07.2013 Gera §§ 2 Abs. 3, 27 Versamml G; 41, 52 WaffG 06.07.2013 Gera Schlagring Feststellung im Rahmen einer Kontrollmaßnahme im Zusammenhang mit „Rock für Deutschland“ 36 13.07.2013 Crawinkel KrWaff- KontrG; § 52 WaffG 29.08.2013 Ballstädt Crawinkel Erfurt 12.12.2013 Crawinkel 1 Schlagring 1 Springmesser (seitlicher Klingenaustritt über 85 mm) 1 Patrone, Kaliber 8 x 23 mm 1 Schreckschusspistole Double Eagle Combat Commander , Kaliber 9 mm P.A. Knall (erst ab 18 Jahre erlaubnisfrei) 2 Teleskopschlagstöcke erlaubnisfreie Verdacht auf illegalen Besitz und Weiterverkauf eines Sturmgewehres AK47. Im Rahmen der Durchsuchung am 29.08.2013 wurden Gegenstände aufgefunden , die sprengstoff-/waffenrechtliche Vorschriften tangieren. Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 898 der Abgeordneten Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - Rechtsterrorismus in Thüringen 8 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Straftat Datum und Ort der Durchsuchung Sichergestellte Gegenstände Sachverhalt Nachbildung Maschinenpistole Modell Uzi erlaubnisfreie Nachbildung Maschinenpistole MAC Ingram, Modell 11 mehrere Deko- Patronen diverse Pyrotechnik 37 24.07.2013 31.07.2013 Neuhaus am Rennweg § 52 WaffG --------------- --------------------- Täter schoss mittels eines Luftgewehres (Knicker) auf Tassen, ein Querschläger traf den Geschädigten. Der Geschädigte vermutet aufgrund seines dunklen Teints eine rechte Motivation beim Täter. 38 14.10.2013 Berlingerode §§ 41, 52 WaffG 16.01.2014 Berlingerode Schreckschusswaffe und 11x Munition; Teil einer Panzerfaust ; 4x Hülsen 22 mm; 24x Platzpatronen; Schlagring Ein Hinweisgeber erschien bei Polizei, übergab (Facebook-) Bilder des Täters mit Machete und Hakenkreuztätowierung und erklärte , dass der Täter im Besitz einer Schusswaffe sein soll. 39 15.10.2013 Suhl § 52 WaffG 15.10.2013 Suhl Schlagring, Schlagstock mit Sprüheinrichtung Zufallsfund im Zusammenhang mit einer Durchsuchung in einem anderen Verfahren. Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 898 der Abgeordneten Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - Rechtsterrorismus in Thüringen 9 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Straftat Datum und Ort der Durchsuchung Sichergestellte Gegenstände Sachverhalt 40 15.12.2013 Daasdorf a. Berge § 52 WaffG -------------- ----------------------- Hinweis auf Waffenbesitz von Personen der rechte Szene 41 01.02.2014 Bleicherode § 52 WaffG 16.04.2014 Bleicherode ----------------------- Beschuldigter veröffentlichte Foto mit Handfeuerwaffe . 42 05.02.2014 Schleusingen § 52 WaffG 05.02.2014 Schleusingen 1 Langwaffe Munition Bei einer Durchsuchung wurden die sichergestellten Gegenstände festgestellt. 43 05.02.2014 Schleusingen § 52 WaffG 05.02.2015 Schleusingen 1 Langwaffe 1 Schreckschusswaffe Munition Bei einer Durchsuchung wurden die sichergestellten Gegenstände festgestellt. 44 15.02.2014 Sonneberg § 52 WaffG 15.02.2015 Sonneberg Schlagring Bei einer Durchsuchung wurde der sichergestellte Gegenstand festgestellt. 45 15.02.2014 Suhl § 52 WaffG 15.02.2014 Suhl Springmesser Bei einer Durchsuchung wurden die sichergestellten Gegenstände festgestellt. 46 31.03.2014 Gera KrWaff- KontrG 31.03.2014 Gera Softairwaffe „Totschläger“ Bei einer Durchsuchung wurden die sichergestellten Gegenstände festgestellt. 47 26.02.2014 bis 12.05.2014 Königsee- Rottenbach § 52 WaffG --------------- ----------------------- Beschuldigter veröffentlichte Foto mit zwei Sturmgewehren. Ob es sich um erlaubnisfreie Nachbildungen handelte, konnte nicht ermittelt werden. 48 03.06.2014 Neuhaus am Rennweg § 52 WaffG 03.06.2014 Neuhaus am Rennweg Schlagring Bei einer Durchsuchung wurden die sichergestellten Gegenstände festgestellt. Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 898 der Abgeordneten Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - Rechtsterrorismus in Thüringen 10 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Straftat Datum und Ort der Durchsuchung Sichergestellte Gegenstände Sachverhalt 49 13.11.2014 Suhl § 52 WaffG 14.01.2015 Suhl ----------------------- Beschuldigter veröffentlichte Foto mit Handfeuerwaffe . 50 19.02.2015 bis 24.04.2015 Dillstädt § 52 WaffG 03.12.2015 Dillstädt, Marisfeld Schreckschusswaffe Munition Beschuldigter veröffentlichte Foto mit Handfeuerwaffe . 51 25.02.2015 Erfurt § 52 WaffG 25.02.2015 Erfurt Wurfstern Butterfly-, Wurfmesser Bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt wurden die sichergestellten Gegenstände aufgefunden. 52 02.05.2015 Erfurt §§ 2 Abs. 3, 27 Versamml G; 52 WaffG 02.05.2015 Erfurt Springmesser Feststellung im Rahmen einer Kontrolle zu einer Versammlung. 53 23.05.2015 Hildburghausen §§ 2 Abs. 3, 27 Versamml G; 52 WaffG 23.05.2015 Hildburghausen Einhandmesser Feststellung im Rahmen einer Kontrolle zu einer Versammlung. 54 13.06.2015 Leinefelde- Worbis §§ 2 Abs. 3, 27 Versamml G; 52 WaffG 13.06.2015 Leinefelde- Worbis Schlagring Feststellung im Rahmen einer Kontrolle zu einer Versammlung. 55 17.07.2015 Bleicherode § 52 WaffG -------------- ---------------------- Beschuldigter veröffentlichte Foto mit Handfeuerwaffe . 56 16.11.2015 Sondershausen §§ 2 Abs. 3, 27 Versamml G; 52 WaffG 16.01.2015 Sondershausen Butterflymesser Feststellung im Rahmen einer Kontrolle zu einer Versammlung. Rechtsterrorismus in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: