15.06.2016 Drucksache 6/2292Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. Juli 2016 Nichtdeutsche Tatverdächtige in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2015 Die Kleine Anfrage 946 vom 15. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Ausweislich der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik ist der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei Mord mit einem Drittel, bei Totschlag und Tötung auf Verlangen mit 25 Prozent und bei Vergewaltigung/sexueller Nötigung mit fast 15 Prozent aller Tatverdächtigen im Vergleich zum Ausländeranteil an der Bevölkerung um ein Vielfaches überrepräsentiert (vergleiche Polizeiliche Kriminalstatistik 2015, Seite 20). Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Staatsangehörigkeiten hatten die in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2015 berücksichtigten nicht deutschen Tatverdächtigen der nachfolgend aufgeführten Delikte/Strafobergruppen: a) Mord, b) Totschlag und Tötung auf Verlangen, c) Vergewaltigung/sexuelle Nötigung? 2. In wie vielen der in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2015 erfassten Fälle der nachfolgend aufgeführ ten Delikte/Strafobergruppen mit Beteiligung nichtdeutscher Tatverdächtiger wurden keine Informatio nen an die Medien weitergegeben: a) Mord, b) Totschlag und Tötung auf Verlangen, c) Vergewaltigung/sexuelle Nötigung? 3. Bezogen auf die Delikte in Frage 2: Aus welchen Gründen unterblieb eine Information der Medien? Wel che Staatsangehörigkeiten hatten in solchen Fällen die Opfer? 4. Wie viele der Delikte aus Frage 1 wurden in den Unterbringungseinrichtungen für Asylbewerber (Erstauf nahmeeinrichtungen des Landes, Asylbewerberunterkünfte) begangen (bitte nach den einzelnen Erst aufnahmeeinrichtungen/Asylbewerberunterkünften und im Übrigen gemäß Frage 3 auflisten)? 5. Warum werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2015 Thüringens Asylbewerber in den einzelnen De likten/Strafobergruppen nicht als Tatverdächtige erfasst, während sie als Opfer ab dem Jahr 2017 ge sondert in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst werden sollen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2292 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 14. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zu den Morddelikten wurden vier rumänische Tatverdächtige ermittelt. Bei Totschlagsdelikten wurden fünf afghanische, ein irakischer, ein kenianischer und ein ukrainischer Tat verdächtiger festgestellt. In der Deliktgruppe Vergewaltigung/Sexuelle Nötigung wurden sechs türkische, sechs afghanische, sechs irakische, vier albanische, zwei russische, zwei kosovarische, zwei serbische, zwei eritreische und je ein pa kistanischer, ägyptischer, österreichischer, syrischer, kroatischer, somalischer, lettischer, italienischer, ma rokkanischer, indonesischer, neuseeländischer und indischer Tatverdächtiger erfasst. Zu 2.: Die Zusammenarbeit von Justiz und Polizei insbesondere auch bei Kapitalverbrechen ist in einer Gemein samen Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (früher: Thüringer In nenministerium) und des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (früher: Thü ringer Ministerium für Justiz, Bundes und Europaangelegenheiten) "Zuständigkeiten für die Erteilung von Presseauskünften von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Strafverfolgung" (befristet gültig bis 31. De zember 2018) geregelt. Danach obliegt bei Kapitalverbrechen die Unterrichtung der Medien der Staatsanwaltschaft. Die Polizei dienststellen können Auskünfte erteilen, wenn die Staatsanwaltschaft ihnen die Befugnis dazu im Rahmen von Absprachen überträgt oder wenn Vertreter der Medien unmittelbar nach Bekanntwerden der Tat am Tat ort erscheinen und die Staatsanwaltschaft nicht anwesend und mit der Ankunft nicht alsbald zu rechnen ist (vgl. Abschnitt III der vorgenannten Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift). Statistische Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 4.: Sieben der Delikte aus Frage 1 wurden in Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge/Asylbewerber be gangen. Diese Fälle stellen sich im Detail wie folgt dar: In einem Fall des Totschlags in der Gemeinschaftsunterkunft Nordhausen war das Opfer deutscher Staats angehörigkeit. Im zweiten Fall des Totschlags, in der Gemeinschaftsunterkunft Saalfeld, war das Opfer aserbaidschani scher Staatsangehörigkeit. In einem Fall der Vergewaltigung in der Gemeinschaftsunterkunft Neuhaus/Rennweg war das Opfer deut scher Staatsangehörigkeit. Im zweiten Fall der Vergewaltigung, in der Gemeinschaftsunterkunft Ohrdruf, war das Opfer syrischer Staats angehörigkeit. In zwei Fällen der sexuellen Nötigung, jeweils in der Gemeinschaftsunterkunft Nordhausen, war das Op fer deutscher Staatsangehörigkeit. In einem Fall der sexuellen Nötigung in der Gemeinschaftsunterkunft Greiz war das Opfer serbischer Staats angehörigkeit. Zu 5.: Die Erfassung des Aufenthaltsstatus nichtdeutscher Tatverdächtiger sowie nichtdeutscher Opfer in der Po lizeilichen Kriminalstatistik erfolgt jeweils anhand eines Kataloges "Aufenthaltsgrund". 3 Drucksache 6/2292Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Entgegen der Fragestellung ist die Erfassung des Aufenthaltsgrundes für nichtdeutsche Tatverdächtige auch für die Polizeiliche Kriminalstatistik 2015 mit den Alternativen "erlaubter Aufenthalt" und "unerlaubter Aufenthalt" möglich. Der "erlaubte Aufenthalt" kann unter anderem mit der Kategorie "Asylbewerber" weiter differenziert werden. Dr. Poppenhäger Minister Nichtdeutsche Tatverdächtige in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2015 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: