15.06.2016 Drucksache 6/2294Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. Juli 2016 Überblick über Auslastung bestehender Flüchtlingsunterkünfte Die Kleine Anfrage 1006 vom 11. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte haben zur Erfüllung ihrer Pflicht aus § 1 Thüringer Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen im Jahr 2015 und auch in 2016 eine erhebliche Zahl neuer Unterbringungsplätze geschaffen. Auch der Freistaat Thüringen hat die Kapazitäten zur Erstaufnahme deutlich aufgestockt. Das Land erstattet den Landkreisen und kreisfreien Städten nach der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahme gesetz ( ThürFlüKEVO ) eine monatliche Unterbringungspauschale in Höhe von 206 Euro je aufgenommenen Flüchtling. Die Gewährung der Investitionspauschale gemäß § 3 ThürFlüKEVO setzt unter anderem voraus, dass die Nutzung von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften für mindestens fünf, in Einzelunterkünften für mindestens zwei Jahre sichergestellt wird. Nach Kenntnis des Fragestellers wird die Mindestnutzungsdauer gegenüber dem Landesverwaltungsamt in der Regel in Form von entsprechend befristeten Mietverträgen sichergestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Unterbringungsplätze wurden zum Stichtag 31. März 2016 in Thü ringen vorgehalten (bitte aufschlüsseln nach Land, Landkreis und kreisfreier Stadt, nach Gemeinschafts- und Einzelunterbringungsplatz sowie nach rechtli cher Grundlage der Nutzung, also Eigentum des Aufgabenträgers oder mietvertraglicher Nutzung)? 2. Wie viele Unterbringungsplätze waren zum Stichtag 31. März 2016 in Thürin gen belegt (bitte aufschlüsseln nach Land, Landkreis und kreisfreier Stadt sowie nach Gemeinschafts- und Einzelunterbringungsplatz)? 3. Wie viele Unterbringungspauschalen wurden im März 2016 gezahlt (bitte auf schlüsseln nach Landkreis und kreisfreier Stadt)? 4. Wie viele Unterbringungsplätze wurden in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 und vom 1. Januar 2016 bis zum 31. März 2016 neu geschaffen (bitte aufschlüsseln nach Land, Landkreis und kreisfreier Stadt sowie Gemeinschafts- und Einzelunterbringungsplatz)? 5. Wie viele Unterbringungsplätze wurden in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 und vom 1. Januar 2016 bis zum 31. März 2016 un ter Gewährung der Investitionspauschale gemäß § 3 ThürFlü- KEVO geschaf fen (bitte aufschlüsseln nach Landkreis und kreisfreier Stadt sowie Gemein schafts- und Einzelunterbringungsplatz)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Herrgott (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2294 6. Wie viele Unterbringungsplätze wurden von Landkreisen und kreisfreien Städten zum Stichtag 31. März 2016 vorgehalten, für die Mietverträge mit Mindest laufzeit bestanden (bitte aufschlüsseln nach Landkreis und kreisfreier Stadt, Gemeinschafts- und Einzelunterkunftsplatz sowie nach Mietverträgen, die eine ordentliche Kündigung vor dem 31. Juli 2016, vor dem 31. Juli 2017, vor dem 31. Juli 2018, vor dem 31. Juli 2019 und vor dem 31. Juli 2020 ausschließen)? 7. Wie viele Unterbringungsplätze, für die Landkreise und kreisfreie Städte In vestitionspauschalen gemäß § 3 ThürFlüKEVO erhalten haben, waren zum Stichtag 31. März 2016 mit Mietverträgen mit Mindestlaufzeit angemietet (bit te aufschlüsseln nach Landkreis und kreisfreier Stadt, Gemeinschafts- und Einzelunterkunftsplatz sowie nach Mietverträgen, die eine ordentliche Kündigung vor dem 31. Juli 2016, vor dem 31. Juli 2017, vor dem 31. Juli 2018, vor dem 31. Juli 2019 und vor dem 31. Juli 2020 ausschließen)? 8. Plant das Land für Landkreise und kreisfreie Städte eine Erstattung für nicht belegte Unterbringungsplätze , soweit dementsprechend keine Unterbringungs pauschale gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 ThürFlüKE- VO gezahlt wird? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes wurden zum Stichtag 31. März 2016 insgesamt 5.881 Unterbringungsplätze vorgehalten. Belegt waren am 30. März 2016 928 Plätze. Nach § 4 Abs. 3 der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (ThürFlüKEVO) ist für die Höhe der Erstattungsleistungen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 ThürFlüKEVO die jeweils am 15. Kalendertag eines Monats festgestellte Anzahl aufgenommener Flüchtlinge maßgeblich. Die dem Landesverwaltungsamt vorliegenden Angaben zur Unterbringung von Flüchtlingen in den Landkreisen und kreisfreien Städten beziehen sich daher jeweils auf den 15. des jeweiligen Monats. Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird auf die als Anlage 1 beigefügte Tabelle verwiesen. Zu 3.: Die Erstattung der Unterbringungspauschalen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der ThürFlüKEVO erfolgt nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes nachträglich je Kalendervierteljahr. Die Auszahlung findet in den folgenden Quartalen statt. Zahlreiche Landkreise und kreisfreie Städte haben jedoch Abschlagszahlungen beantragt und erhalten. Die jeweiligen Zahlbeträge ergeben sich aus der als Anlage 2 beigefügten Tabelle. Zu 4.: In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes wurden nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes im Verlauf des Jahres 2015 insgesamt 4.107 Unterbringungsplätze und im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. März 2016 insgesamt 70 Unterbringungsplätze neu geschaffen. Für einen vorübergehenden Zeitraum wurden im Jahr 2015 aufgrund des Unterbringungsbedarfes auch Räumlichkeiten der Messehalle Erfurt sowie der Universitätssporthalle in Erfurt genutzt. Die Anzahl der in den jeweiligen Zeiträumen in den Landkreisen und kreisfreien Städten neu geschaffenen Unterbringungsplätze ergibt sich aus der als Anlage 3 beigefügten Tabelle. Zu 5.: Nach § 3 der Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung wird eine Investitionspauschale für geplante oder getätigte Investitionen zur Schaffung von Unterbringungsplätzen für Flüchtlinge an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgereicht. Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 wurden für 9.487 Plätze und im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2016 wurden für 283 Plätze Investitionspauschalen ausgereicht. Tatsächlich zusätzlich geschaffen wurden im oben genannten Zeitraum in den Landkreisen und kreisfreien Städten ca. 8.200 Unterbringungsplätze. Die Differenz liegt darin begründet, dass bereits für geplante Plätze in Gemeinschaftsunterkünften eine Investitionspauschale gewährt werden kann. Zu 6. und 7.: Eine Aufstellung der Unterbringungsplätze der Landkreise und kreisfreien Städte in mietvertraglicher Nutzung liegt der Landesregierung nicht vor. Sie kann mit einem noch vertretbaren Verwaltungsaufwand auch nicht erstellt werden. 3 Drucksache 6/2294Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Die Kostenerstattung für die Unterbringungsplätze ist bislang in § 2 Abs. 1 Nr. 1 ThürFlüKEVO abschließend geregelt. Konkrete Planungen der Landesregierung hinsichtlich der Änderungen dieser Vorschrift gibt es derzeit nicht. Lauinger Minister Anlagen* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Überblick über Auslastung bestehender Flüchtlingsunterkünfte Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6. und 7.: Zu 8.: