15.06.2016 Drucksache 6/2297Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Juli 2016 Ereignisse in Jena am 20. April 2016 Die Kleine Anfrage 1031 vom 21. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Wie allgemein bekannt, kam es am Nachmittag und Abend des 20. April 2016 in Jena zu Ausschreitungen im Zusammenhang mit mehreren Demonstrationen. Mehrere Menschen wurden verletzt und es wurden Sachbeschädigungen verübt. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich am Abend des 20. April 2016 in Jena - nachfolgend: Vorfall - ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall eingeleitet? 3. Fanden auch politisch motivierte Straftaten statt? Wenn ja, welcher politischen Richtung werden sie zugeordnet ? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig gewesen (Vorstrafen)? 5. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben? Welche Verletzungen erlitten sie jeweils? 6. Wurden Polizeibeamte verletzt? Wenn ja, wie viele und wie und wie lang waren beziehungsweise sind die Dienstausfallzeiten? 7. Entstand Schaden an Polizeifahrzeugen und beziehungsweise oder Polizeiausrüstung (wenn ja, bitte die Schadenssumme [Aufwendungen, um den Zustand wie vor dem Vorfall wiederherzustellen, inklusive der hierfür benötigten Inanspruchnahme von Dienstleistungen] aufführen)? 8. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme aufführen und auflisten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2297 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 14. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Für den 20. April 2016 waren im Stadtgebiet Jena eine Kundgebung mit Aufzug durch das Bündnis "Thügida - Wir lieben Ostthüringen" sowie acht Gegenversammlungen angemeldet. Letztlich fanden neben dem Aufzug von "Thügida" vier Gegenversammlungen tatsächlich statt. In diesem Zusammenhang kam es zu strafbaren Handlungen teilweise aus beiden Versammlungslagern heraus. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den nachfolgenden Fragen verwiesen. Zu 2.: Mit Stand vom 20. Mai 2016 wurden 37 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Aufzählung der einzelnen Tatbestände ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Straftatbestand Anzahl Beleidigung 3 Sachbeschädigung 10 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1 Verstoß Versammlungsgesetz 4 Gefangenenbefreiung im Versuch 1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten 1 Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr 1 Gefährliche Körperverletzung inkl. Versuche 12 Landfriedensbruch 2 Körperverletzung im Amt 1 Die Auswertung der Einsatzdokumentation dauert noch an, sodass die Auflistung als nicht endgültig betrachtet werden kann. Zu 3.: Im Rahmen der Anzeigenbearbeitung ergaben sich auch Hinweise zur politischen Motivation einzelner Straftaten auf Grundlage von objektiven Tatbestandsmerkmalen. Die LPI Jena prüft diese Verdachtsmomente. Subjektive Faktoren sind im Rahmen der Ermittlungen herauszuarbeiten. Diese sind hierzu noch nicht abgeschlossen . Aufgrund dessen sind valide Aussagen erst nach Abschluss der Verfahren möglich. Zu 4.: Zu Vorstrafen liegen beim derzeitigen Stand der Ermittlungen noch keine belastbaren Erkenntnisse vor. Zu 5.: Aktuell liegen Erkenntnisse zu zwei verletzten Privatpersonen vor. Eine Person erlitt aufgrund eines Körperverletzungsdeliktes eine Kopfverletzung. Eine zweite Person wurde durch den Biss eines Polizeidiensthundes am Arm verletzt. Zu 6.: Im Laufe der polizeilichen Einsatzmaßnahmen wurden 16 Polizeibeamte verletzt, davon 14 durch Steinund Flaschenwürfe und zwei durch den polizeilichen Einsatz von Pfefferspray. Über die Art der Verletzungen liegen keine statistischen Erfassungen vor. 3 Drucksache 6/2297Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Dienstausfallzeiten entstanden hierdurch nicht. Zu 7.: Ja, an Fahrzeugen der Polizei entstand Schaden durch Sachbeschädigungshandlungen. Die daraus resultierende Schadenssumme beläuft sich nach derzeitigem Stand schätzungsweise auf 10.000 Euro. Über Schäden an anderen Ausrüstungsgegenständen der Polizei liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 8.: Beschädigungen an zwei privaten Fahrzeugen sowie einem privaten und einem öffentlichen Gebäude sind bekannt. Die Fahrzeugschäden werden auf circa 800 Euro geschätzt. Zur Höhe des Schadens an den anderen Objekten und zur Begleichung der Schäden insgesamt können derzeit keine Angaben getätigt werden. Dr. Poppenhäger Minister Ereignisse in Jena am 20. April 2016 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: