15.06.2016 Drucksache 6/2298Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Juli 2016 Gefundene Ausweisdokumente - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1032 vom 21. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Dem Fragesteller stellen sich aufgrund der Beantwortung seiner Kleinen Anfrage 833 (vergleiche Drucksache 6/1984) mehrere Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele ausländische Ausweisdokumente gelangten seit dem 1. Januar 2014 in Thüringen in amtlichen Besitz? Von wie vielen "verlorenen" beziehungsweise herrenlosen ausländischen Ausweisdokumenten haben Thüringer Behörden für diesen Zeitraum Kenntnis (bitte nach Jahren und den Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln sowie angeben, welchen Aufenthaltstitel diejenigen, denen die aufgefundenen Dokumente [vermutlich] gehörten, hatten)? 2. Wurden aufgrund der gefundenen Ausweisdokumente aus Frage 1 Ermittlungsverfahren eingeleitet? Wenn ja, nach welchen Paragraphen? 3. Wurden die (ehemaligen) Inhaber ausfindig gemacht? Wenn ja, wo? Wie war deren Aufenthaltsstatus? 4. Warum war eine abschließende Bewertung, ob es sich bei den aufgefundenen Ausweisdokumenten um Originale oder Fälschungen handelt (siehe Antwort auf Frage 2 aus der Kleinen Anfrage 833), nicht möglich? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Rahmen der Vorgangsbearbeitung gelangen ausländische Ausweisdokumente, oft nur vorübergehend, in amtlichen Besitz der Verwaltungsbehörden. Statistiken darüber werden nicht geführt. Verlorene beziehungsweise herrenlose Ausweisdokumente werden nur statistisch erfasst, sofern sie polizeilich registriert wurden. Insofern wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 833 verwiesen. Zu 2.: Nein, das bloße Auffinden von Ausweisdokumenten begründet keinen Anfangsverdacht einer Straftat. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2298 Zu 3.: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 833 verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 4.: Zum Zeitpunkt der polizeilichen Sachbearbeitung bis einschließlich der Übergabe an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lagen keine Hinweise auf Fälschungen bei den benannten Dokumenten vor. Ohne das Vorliegen eines Anfangsverdachts gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) werden die Asservate als Fundsachen behandelt. Nachträgliche Hinweise des BAMF über das Vorliegen von Fälschungen gab es nicht. Lauinger Minister Gefundene Ausweisdokumente - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: