15.06.2016 Drucksache 6/2299Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Juli 2016 Prämien für Notbetreuung in der Stadt Jena Die Kleine Anfrage 1035 vom 21. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach dem Scheitern der Verhandlungen über die Entgeltordnung für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst hatten sich die Mitglieder der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in einer Urabstimmung mit großer Mehrheit für Streikmaßnahmen ausgesprochen. Daraufhin hat die GEW die betroffenen Mitglieder ab dem 6. Mai 2015 zum unbefristeten Arbeitskampf aufgerufen, dem auch die Erzieherinnen und Erzieher aus Kindergärten und Grundschulhorten der Stadt Jena gefolgt sind. Die Stadt Jena zahlte nach Kenntnis des Fragestellers im Anschluss an die Tarifrunde TVöD Sozial- und Erziehungsdienst an einige Erzieherinnen und Erzieher eine Prämie, weil diese sich sofort bereit erklärt hatten, während des unbefristeten Streiks die Notbetreuung zu übernehmen. Aus der Sicht der GEW Thüringen handelt es sich um die Beeinflussung von Beschäftigten, sich aktuell und in Zukunft nicht mehr an Arbeitskampfmaßnahmen zu beteiligen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beschäftigte wurden nach Kenntnis der Landesregierung durch die Stadtverwaltung Jena für die Notbetreuung im Zuge des unbefristeten Streiks in den Kindertagesstätten und Grundschulhorten in der Stadt Jena während der Dauer des benannten unbefristeten Arbeitskampfes eingesetzt? 2. Für wie viele Beschäftigte wurde nach Kenntnis der Landesregierung eine solche Prämie der Stadtverwaltung Jena in welcher Höhe ausbezahlt? 3. Welche weiteren Stadtverwaltungen in Thüringen haben nach Kenntnis der Landesregierung Prämien für die Notbetreuung in den Kindertagesstätten und Grundschulhorten während des unbefristeten Arbeitskampfes in der Tarifrunde TVöD Sozial- und Erziehungsdienst ausbezahlt? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 14. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 3.: Zu dem aufgeworfenen Sachverhalt liegen der Landesregierung Kenntnisse aus der öffentlichen Medienberichterstattung vor. Dieser sind keine konkreten Anhaltspunkte für ein rechtswidriges Verhalten der Stadt Jena zu entnehmen. Allein in diesem Fall wäre eine konkrete Abfrage und Prüfung bei den Kommunen K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kräuter (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2299 durch die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden zulässig. Aus der Eigenverantwortlichkeit der Kommunen folgt, dass Eingriffsrechte der Rechtsaufsichtsbehörden restriktiv ausgeübt werden müssen. Die Rechtsaufsichtsbehörden sind zur Informationsbeschaffung nicht verpflichtet und auch nicht berechtigt, nach Informationen gleichsam ausforschend und flächendeckend zu suchen, soweit keine konkreten Anhaltspunkte für rechtswidriges Verhalten vorliegen. Dr. Poppenhäger Minister Prämien für Notbetreuung in der Stadt Jena Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 3.: