16.06.2016 Drucksache 6/2303Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Juli 2016 Schaffung von Arbeitsplätzen in Thüringen Die Kleine Anfrage 1054 vom 25. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Immer wieder wird über neu geschaffene Arbeitsplätze in Thüringen berichtet. So war beispielsweise Anfang April der Thüringer Allgemeinen zu entnehmen, dass ein Automobilzulieferer 80 neue Arbeitsplätze in Heiligenstadt schaffen will. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Arbeitsplätze wurden in Thüringen seit dem Jahr 2008 neu geschaffen und wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung in den nächsten vier Jahren? 2. Welchen Qualifikationsniveaus entsprachen die neu geschaffenen Arbeitsplätze und wie wird sich dies entwickeln? 3. Welche konkreten Programme und Projekte zur Schaffung von Arbeitsplätzen werden aus dem Thüringer Landeshaushalt finanziert? In welcher Höhe wurden seit dem Jahr 2008 Mittel in diesem Bereich zur Verfügung gestellt und wie wird sich dies in dieser Legislaturperiode entwickeln? 4. Wie hat sich die Einführung des Mindestlohns auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Thüringen ausgewirkt ? 5. Wie hat sich die Anzahl der im öffentlichen Dienst in Thüringen Beschäftigten seit dem Jahr 2008 entwickelt und wie wird sich diese Zahl bis zum Ende dieser Legislaturperiode entwickeln? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 14. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In der amtlichen Statistik wird die Anzahl der in Thüringen neu geschaffenen Arbeitsplätze nicht unmittelbar abgebildet. Die Beantwortung der Frage ist somit nur durch die Auswertung der verfügbaren Daten der Förderstatistik, der Beschäftigungsstatistik beziehungsweise Erwerbstätigenstatistik möglich. Folgende Informationen können daraus hergeleitet werden: K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2303 a) Förderstatistik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur (GRW) und Thüringen-Invest Aus dieser Quelle kann die Anzahl der seit 2008 in Thüringen geförderten neu geschaffenen Arbeitsplätze ermittelt werden. Danach wurden in Thüringen seit 2008 21.058 Arbeitsplätze zusätzlich geschaffen. b) Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) Die Beschäftigungsstatistik der BA weist die Anzahl der Beschäftigten aus. Sie umfasst sowohl die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (svpB)1, als auch die geringfügig Beschäftigten (gfB)2. Es werden dementsprechend die tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse dargestellt. Im Zeitraum Juni 2008 bis Juni 2015 hat sich die Anzahl der svpB in Thüringen um 38.179 Personen erhöht . Die der geringfügig Beschäftigten ist im gleichen Zeitraum um 6.096 Personen zurückgegangen. Insgesamt waren demnach im Jahr 2015 32.083 Personen mehr beschäftigt als 2008. c) Erwerbstätigenstatistik des Thüringer Landesamtes für Statistik (TLS) aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird die Anzahl der Erwerbstätigen abgebildet3. Die Angaben erfolgen in 1.000 Personen und sind somit gerundete Werte. Nach den aktuellsten Angaben des TLS gab es 2015 3.100 Erwerbstätige mehr in Thüringen als 2008. Für die nächsten vier Jahre geht die Landesregierung von einer weiterhin positiven Beschäftigungsentwicklung aus. Nach der aktuellen Fachkräftestudie "Fachkräfteperspektive Thüringen 2025" besteht bis 2025 ein Fach- und Arbeitskräftebedarf von 280.000 Personen. Der Ersatzbedarf wird dabei bei 210.000 Arbeitskräften und der Erweiterungsbedarf bei 70.000 Personen liegen. Zu 2.: Ein Qualifikationsniveau wird nur in der Beschäftigungsstatistik der BA (siehe Buchst. b bei Frage 1) ausgewiesen . Danach gab es folgende Entwicklung gegliedert nach Berufsabschlüssen (in Personen): svpB gfB gesamt +38.179 -6.096 ohne beruflichen Ausbildungsabschluss -13.151 -5.093 mit anerkanntem Berufsabschluss4 +15.527 -13.659 mit akademischem Berufsabschluss5 +5.605 +2.328 Ausbildung unbekannt +30.198 +10.328 Zur Prognose der weiteren Entwicklung der Qualifikationsstruktur des Arbeitskräftebedarfs in Thüringen bis 2025 bezieht sich die Landesregierung ebenfalls auf die aktuelle Fachkräftestudie "Fachkräfteperspektive Thüringen 2025". In dieser werden hinsichtlich der Qualifikationsstruktur zwei Szenarien dargestellt: • Basisszenario Es wird die Qualifikationsstruktur der Wirtschaftsabteilungen/-abschnitte im Jahr 2011 zugrunde gelegt. • Wissensintensivierungsszenario Es liegt die Annahme zugrunde, dass sich die Verteilung der Qualifikationsgruppen in Ost- und Westdeutschland zunehmend angleicht. Für die weitere Entwicklung ist davon auszugehen, dass die bisher zu beobachtende Fachkräftezentrierung für die Thüringer Wirtschaftsstruktur prägend bleibt. Entsprechend den verschiedenen Entwicklungsannahmen über die Qualifikationsstruktur im jeweiligen Szenario fällt die Verteilung der Qualifikationsgruppen über den entstehenden Arbeitskräftebedarf in Thüringen bis 2025 unterschiedlich aus. Der Anteil der Facharbeiter ist im Basisszenario, das die derzeitige starke Dominanz der Facharbeiter in Thüringen für die Zukunft fortschreibt, mit knapp 80 Prozent deutlich höher als in dem alternativen "wissenszentrierten Szenario": Auf Hoch- oder Fachhochschulabsolventen entfällt in diesem Szenario, das von einem starken Trend der Höherqualifizierung ausgeht, mit einem Anteil von knapp 24 Prozent ein besonders hoher Anteil des Arbeitskräftebedarfs. 3 Drucksache 6/2303Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode In beiden Szenarien ist der Anteil an An- und Ungelernten gering. Es wird also weiterhin von einer dominanten Nachfrage des Thüringer Beschäftigungssystems nach Fachkräften ausgegangen. Allerdings wird auch erwartet, dass sich die Beschäftigungsmöglichkeiten für gering Qualifizierte verbessern. Zu 3.: Aktive Arbeitsmarktpolitik zielt im Kern darauf ab, arbeitslose Personen bei der Eingliederung/Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer präventiv im Sinne der Vermeidung von Arbeitslosigkeit zu unterstützen. Arbeitsplätze entstehen hingegen, wenn wettbewerbsfähige Unternehmen Wachstumschancen erkennen, die sie mit Hilfe von mehr Personal nutzen wollen. Diesen Prozess kann Arbeitsmarktförderung für definierte Zielgruppen zum Beispiel durch Förderangebote für Beratung, Qualifizierung oder Lohnkostenzuschüsse unterstützen. Insofern werden durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen beziehungsweise durch Arbeitsmarkförderung keine Arbeitsplätze im eigentlichen Sinne geschaffen. Vielmehr werden - beispielsweise durch die Förderung von Qualifizierung und Weiterbildung potentieller Arbeitskräfte - Voraussetzungen und Anreize gesetzt, die Unternehmen bei einer Personalentwicklung unterstützt, die auch die Einstellung von arbeitslosen oder benachteiligten Personen berücksichtigt. Förderprogramme, die Unterstützung zur Schaffung und Sicherung von Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplätze leisten, sind die einzelbetriebliche GRW-Förderung sowie Thüringen-Invest. Mit der Durchführung beider Programme ist die Thüringer Aufbaubank (TAB) betraut. In diesen Programmen wurden seit 2008 insgesamt Zuschüsse in Höhe von über einer Milliarde Euro bewilligt und in Höhe von 850 Millionen Euro ausgezahlt. Hinzu kommen noch 25 Millionen Euro beziehungsweise 27,5 Millionen Euro, die aufgrund der Programm- und Finanzierungsvereinbarungen vom März 2008 und Dezember 2014 für die ergänzenden Thüringen-Invest-Darlehen der EFRE-Förderperioden 2007 bis 2013 beziehungsweise 2014 bis 2020 bereitgestellt wurden. Seit 2008 wurden über die Förderungen aus der GRW 16.351 und aus Thüringen-Invest 4.707 Arbeitsplätze zusätzlich geschaffen. Aussagen über die Entwicklung von Zuschuss- beziehungsweise Fördermitteln in der aktuellen Legislaturperiode können nicht pauschal getroffen werden. Entsprechend der Mittelfristigen Finanzplanung wird von einer gleichbleibenden Mittelausstattung ausgegangen. Zu 4.: In Thüringen haben ungefähr 200.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom allgemeinen Mindestlohn profitiert. Dem konjunkturellen Lagebericht des Bundeswirtschaftsministeriums waren im Oktober 2015 folgende Lohnsteigerungsraten für ganz Ostdeutschland zu entnehmen. Danach haben sich die Bruttostundenverdienste in Ostdeutschland im zweiten Quartal des Jahres 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 4,5 Prozent erhöht. Dieser Lohnanstieg war fast doppelt so hoch wie in Westdeutschland mit gerade einmal 2,4 Prozent. Für Ostdeutsche erhöhten sich die Verdienste bei • Minijobberinnen und Minijobbern um schätzungsweise 25 Prozent; • bei Ungelernten um etwa 8,4 Prozent und bei • Angelernten um etwa 6 Prozent. Laut dem Landesamt für Statistik stiegen im Freistaat Thüringen die Bruttostundenverdienste zwischen 2014 und 2015 im Durchschnitt um fast 5,5 Prozent. Thüringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Ausbildung verzeichneten sogar einen Verdienstanstieg von 6,5 Prozent. Die Analyse der Lohnentwicklung hat für nahezu alle Branchen und zwar unabhängig von Geschlecht und der Beschäftigungsform ergeben, dass der gesetzliche Mindestlohn bei allen angekommen ist. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2303 Zwischen den Jahren 2014 und 2015 sank zudem die Zahl der Minijobs (alle Branchen) um 3,5 Prozent oder um circa 4.100 Minijobberinnen und Minijobber in Thüringen. Dies betraf mit fast 3.500 Minijobberinnen mehrheitlich Frauen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass viele Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt worden sind. Denn der Rückgang der Minijobs ging mit einem weiteren Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in ähnlicher Größenordnung einher. So stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im gleichen Zeitraum um etwa 4.000 Personen an. Darüber hinaus vermeldete die Bundesagentur für Arbeit, dass die Zahl der sogenannten Aufstocker, also der erwerbstätigen Menschen, die trotz Arbeit auf Leistungsunterstützung angewiesen waren, vom Juli 2014 bis zum Juli 2015 um circa 5.000 Personen beziehungsweise um 12,6 Prozent zurückgegangen ist. Erfreulicherweise ist auch die Arbeitskräftenachfrage weiter gewachsen. Während im Januar 2015 noch 15.900 offene Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet waren, waren es ein Jahr später bereits 19.600, also fast 4.000 offene Stellen mehr. Insgesamt bleibt festzuhalten: Der Thüringer Arbeitsmarkt hat auch nach Einführung des Mindestlohns seine positive Entwicklung fortgesetzt . So sanken die jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahlen von circa 90.000 im Jahr 2014 auf ungefähr 85.000 im Jahr 2015. Dies gilt sowohl für Arbeitslose im Rechtskreis des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch als auch des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch. Ferner zeigen auch die Jahresdurchschnittswerte von Langzeitarbeitslosen einen stärkeren Rückgang als in den vergangenen drei Jahren. Zwischen den Jahren 2014 und 2015 konnten über 2.000 Personen ihre Langzeitarbeitslosigkeit überwinden. Laut dem Landesamt für Statistik wuchs die Wirtschaft im Jahr 2015 preisbereinigt um 1,1 Prozent und ist damit recht moderat angewachsen. Zudem stiegen der Gesamtumsatz, der Inlandsumsatz und die Umsatzproduktivität der Thüringer Industriebetriebe mit 50 und mehr Beschäftigten im Jahr 2015 stärker als der ostdeutsche, aber auch als der deutschlandweite Durchschnittswert. Darüber hinaus erreichte Thüringen das höchste Außenhandelsergebnis seit dem Jahr 1991. Zu 5.: Gemäß der Veröffentlichung des TLS - Personal des öffentlichen Dienstes in Thüringen am 30. Juni 2008 - waren im Landesbereich zum vorgenannten Stichtag insgesamt 65.428 Personen beschäftigt. Im Bericht des TLS - Personal des Landes und der Kommunen in Thüringen am 30. Juni 2014 - werden als Personal im Landesbereich 64.065 Beschäftigte ausgewiesen. Aktuellere amtliche statistische Daten sind noch nicht verfügbar. Wie sich die Anzahl der Beschäftigten im Landesdienst bis zum Ende der Legislaturperiode entwickeln wird, ist derzeit nicht abschätzbar. So ist die konkrete Entwicklung des Personalbestandes von verschiedenen Faktoren abhängig (Altersabgänge, sonstige Fluktuation, Stellenabbau, organisatorische Veränderungen etc.). Auch sind im Rahmen der Funktional- und Verwaltungsreform aktuell noch nicht bestimmbare Auswirkungen auf die personellen Ressourcen des Landes zu erwarten. Werner Ministerin Endnote 1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören auch insbesondere Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten und Personen, die aus einem 5 Drucksache 6/2303Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes oder zivilen Ersatzdienstes einberufen werden. Das gleiche gilt für Zeitsoldaten mit einer Verpflichtung bis zu zwei Jahren. Nicht einbezogen sind dagegen Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten (siehe o.g. Ausnahme), Wehrpflichtige ohne vorangegangene Beschäftigung sowie Beamte. 2 Bei der geringfügigen Beschäftigung wird zwischen der geringfügig entlohnten Beschäftigung und kurzfristigen Beschäftigung unterschieden. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt bis einschließlich zum 31. Dezember 2012 400 Euro und ab dem 1. Januar 2013 450 Euro. Zudem sind nach dem 31. Dezember 2012 aufgenommene geringfügig entlohnte Beschäftigungen im Gegensatz zum bisherigen Recht nicht mehr versicherungsfrei in der Rentenversicherung, sondern rentenversicherungspflichtig. Für den Bereich der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden geringfügig entlohnte Beschäftigungen und nicht geringfügige Beschäftigungen zusammengerechnet. Hierbei wird allerdings eine geringfügig entlohnte Beschäftigung von der Zusammenrechnung ausgenommen. Für den Bereich der Arbeitslosenversicherung werden geringfügige und nicht geringfügige Beschäftigungen nicht zusammengerechnet. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage (im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018: drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage) nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich (z. B. durch einen auf längstens ein Jahr befristeten Rahmenarbeitsvertrag) begrenzt ist. Die Ausübung einer geringfügig entlohnten Beschäftigungen und/oder einer kurzfristigen Beschäftigung ist neben einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erlaubt. Werden von einer Person mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, so sind diese zusammenzurechnen. Wird infolge der Zusammenrechnung die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro überschritten, so werden diese Beschäftigungen nicht mehr als geringfügig entlohnte Beschäftigungen, sondern als voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gezählt. Bei der Ausübung von mehreren kurzfristigen Beschäftigungen gilt, dass die Zeitdauer innerhalb eines Kalenderjahres zusammengenommen nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage (im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018: drei Monate oder 70 Arbeitstage) betragen darf. 3 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen verfolgen die Aufgabe, ein möglichst vollständiges Gesamtbild des wirtschaftlichen Ablaufs und der damit verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten und Vorgänge in einer Volkswirtschaft zu geben. Sie dienen der Wirtschaftsbeobachtung und sind für die Erstellung von konjunkturellen und wirtschaftlichen Analysen und Vorausschätzungen ein wichtiges Hilfsmittel. Die Berechnung der Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen erfolgt nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 1995). Damit sind die Ergebnisse der regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für Thüringen mit denen der anderen Regionen der Europäischen Union vergleichbar. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden die Entstehung, Verteilung und Verwendung des Inlandsprodukts , die Entstehung, Verteilung und Umverteilung von Einkommen und gesamtwirtschaftliche Erwerbstätigenzahlen nachgewiesen. Als Erwerbstätige werden alle Personen angesehen, die einer Erwerbstätigkeit oder auch mehreren Erwerbstätigkeiten nachgehen, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit. Für die Zuordnung als Erwerbstätiger ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird oder nicht. Zu den Erwerbstätigen gehören auch Soldaten (einschließlich der Wehr- und Zivildienstleistenden). Nicht zu den Erwerbstätigen rechnen Personen in ihrer Eigenschaft als Grundstücks-, Hausund Wohnungseigentümer oder als Eigentümer von Wertpapieren und ähnlichen Vermögenswerten. Im Fall mehrerer (gleichzeitiger) Tätigkeiten wird der Erwerbstätige nur einmal gezählt, sowohl für die Zuordnung nach der Stellung im Beruf als auch für die Zuordnung nach Wirtschaftsbereichen wird die zeitlich überwiegende Tätigkeit zugrunde gelegt. Nach der Stellung im Beruf wird unterschieden zwischen Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen sowie Arbeitnehmern. 4 "mit anerkanntem Berufsabschluss" ist die Summe aus "mit anerkanntem Berufsabschluss" und "Meister-/Techniker -/ gleichwertigen Fachschulabschluss". 5 "mit akademischem Abschluss" ist die Summe aus "Bachelor", "Diplom/Magister/Master/Staatsexamen" und "Promotion ". Schaffung von Arbeitsplätzen in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Endnote