16.06.2016 Drucksache 6/2323Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Juli 2016 Aus Landesmitteln bezahlte Taxifahrten für Asylbewerber in Thüringen? - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1056 vom 27. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 909 durch die Landesregierung in Drucksache 6/2065 stellen sich mehrere Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ausgaben wurden für die Taxifahrten von Asylbewerbern gemäß § 4 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) seit dem Jahr 2014 getätigt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 2. Welche Ausgaben wurden für die Taxifahrten von Asylbewerbern gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG seit dem Jahr 2014 getätigt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 3. Wie erfolgt die Erstattung der den Landkreisen und kreisfreien Städten entstandenen Ausgaben für die Taxifahrten der Asylbewerber (Mehrbelastungspauschale, Spitzabrechnung et cetera)? 4. Wenn die Erstattung der den Landkreisen und kreisfreien Städten entstandenen Ausgaben für die Taxifahrten der Asylbewerber durch Spitzabrechnung erfolgt: In welcher Höhe wurden Ausgaben für die Taxifahrten von Asylbewerbern durch die Landkreise und kreisfreien Städte beim Land beantragt und bewilligt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten und der jeweils beantragten sowie bewilligten Summe aufschlüsseln)? 5. Werden inzwischen die Ausgaben für die Taxifahrten der Asylbewerber auch in der Außenstelle Mühlhausen als einzelne Kostenart erfasst? Wenn ja, seit wann und wie hoch waren die Ausgaben? Wenn nein, warum nicht? 6. Wie hoch waren die IST-Ausgaben aus dem Kapitel 05 02 Titel 681 72, aus dem auch die Taxifahrten für Asylbewerber finanziert werden (vergleiche Antwort auf Frage 3 der Kleinen Anfrage 909 in Drucksache 6/2065), in den Jahren 2015 und 2016 (letztverfügbarer Zeitpunkt) für folgende Leistungen (bitte nach Jahresscheiben sowie Kostenarten aufschlüsseln: - Taschengeld zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse; - Aufwandsentschädigung für Arbeitsgelegenheiten; - Mehrbedarf für Schwangere; - Leistungen der Krankenhilfe auf ambulanter und stationärer Ebene; - Sachleistungen für den Bedarf an Kleidung, Gesundheitspflege; - sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2323 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 15. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Zur Höhe der angefallenen und erstatteten Taxikosten verweise ich auf die Antwort zur Frage 3 der Kleinen Anfrage 909. Eine Aufgliederung dieser Kosten nach der Rechtsgrundlage des § 4 bzw. § 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist nicht möglich, da aus den Abrechnungsunterlagen nicht ersichtlich ist, auf welcher Grundlage eine Taxifahrt erfolgt ist. Zu 3.: Die Erstattung erfolgt grundsätzlich mit der Pauschale des § 2 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (ThürFlüKEVO). Soweit die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 5 ThürFlüKEVO vorliegen, werden Taxikosten über eine Spitzabrechnung erstattet. Zu 4.: Für die Beantwortung dieser Frage wäre Voraussetzung, für einen Zeitraum von 3 Jahren circa 17.000 Kostenerstattungsanträge der Landkreise und kreisfreien Städte zu sichten und auszuwerten. Mit Blick auf Artikel 67 Abs. 3 Nr. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen wäre dies ein unvertretbarer Verwaltungsaufwand . Mithin kann eine Beantwortung dieser Frage nicht erfolgen. Zu 5.: Ja Für das Jahr 2015 konnten Ausgaben in Höhe von 5.215 Euro ermittelt werden. Zu 6.: Bezeichnung 2015 2016 Taschengeld 2.586.405,29 Euro 895.234,35 Euro Aufwandsentschädigung für Arbeitsgelegenheiten 53.581,36 Euro 11.993,35 Euro Mehrbedarf an Schwangere 2.381,72 Euro --- Leistungen für ambulante und stationäre Krankenhilfe 3.477.957 Euro 3.221.002,10 Euro Bezeichnung 2015 2016 Sachleistungen für Bedarf an Kleidung, Gesundheitspflege 488.640,27 Euro 439.412,71 Euro Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG 3.307,00 Euro 1.074 Euro In Vertretung Dr. Albin Staatssekretärin Aus Landesmitteln bezahlte Taxifahrten für Asylbewerber in Thüringen? - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: