20.Juni.2016 Drucksache 6/2326Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. Juli 2016 Vorfall am 28. April 2016 in der Vollersdorfer Straße in Gera Die Kleine Anfrage 1060 vom 29. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 28. April 2016 soll gegen 18.00 Uhr in der Vollersdorfer Straße (Nähe Kindergarten) in Gera eine männ liche, minderjährige (angeblich 16 Jahre alt), ausländische, hilflose und verletzte Person aufgefunden wor den sein, die dann in das Geraer Klinikum eingeliefert wurde und dort wohl noch heute in der Kinderklinik behandelt wird. Nach Informationen, die dem Fragesteller vorliegen, soll diese Person Opfer von Sexual strafhandlungen sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich am Abend des 28. April 2016 am oben beschriebenen Ort und in dessen Umgebung, vor allem im angrenzenden Waldgebiet, ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des oben geschilderten Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit eingeleitet? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war gegebenenfalls deren Aufenthaltsstatus? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 17. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach den bisherigen Erkenntnissen war ein 14-jähriger afghanischer Jugendlicher mit zwei 18-jährigen af ghanischen Jugendlichen am Ereignistag im Stadtgebiet von Gera unterwegs, wobei Alkohol konsumiert wurde. Am Abend gegen 18:45 Uhr fielen die Jugendlichen im Stadtwald Spaziergängern aus Gera auf, weil der 14-Jährige durch die Älteren gestützt wurde und hilflos wirkte. Die Spaziergänger riefen den Rettungsdienst, welcher den 14-Jährigen ins Waldklinikum Gera verbrachte. Die beiden Begleiter entfernten sich. Das Klinikum Gera teilte nach 23:00 Uhr der Polizei mit, dass der Jugendliche randaliere und polizeiliche Hilfe notwendig sei. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2326 Im Rahmen der Sachverhaltsklärung gab der 14-Jährige an, durch einen seiner oben angeführten Beglei ter vergewaltigt worden zu sein. Der andere Begleiter habe die Handlungen gefilmt. In der weiteren Folge wurden zwei Tatverdächtige ermittelt. Durch das Amtsgericht Gera wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen die Person erlas sen, welche die Vergewaltigung aktiv begangen haben soll. Gegen die Person, die die Handlung gefilmt haben soll, wurde kein Haftbefehl beantragt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 2.: Nach Bekanntwerden des Sachverhaltes durch die Polizei erfolgte der sofortige Einsatz von zwei Funkstrei fenwagenbesatzungen. Zwei weitere Funkstreifenwagenbesatzungen kamen zur Unterstützung dazu, so dass insgesamt acht Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bei der Lagebewältigung im Einsatz waren. Im weiteren Verlauf wurden zusätzlich sieben Beamte der Kriminalpolizei Gera eingesetzt. Zu 3.: Gegen die beiden 18-jährigen afghanischen Tatverdächtigen ist derzeit ein Verfahren wegen Vergewalti gung gemäß § 177 Abs. 2 Strafgesetzbuch anhängig. Zu 4.: Die Tatverdächtigen waren bis zu dem Vorfall nicht polizeilich in Erscheinung getreten. Beide Tatverdächti ge verfügen über einen Ankunftsnachweis und gelten somit als Asyl suchend. In Vertretung Götze Staatssekretär Vorfall am 28. April 2016 in der Vollersdorfer Straße in Gera Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: