30.06.2016 Drucksache 6/2386Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Juli 2016 Drohende Schließung des Leibniz-Instituts für Gemüse- und Zierpflanzenbau in Kühnhausen Die Kleine Anfrage 1074 vom 11. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: Das Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau (IGZ) hat einen seiner Standorte in Kühnhausen. Laut Medieninformationen hat die Leibniz-Gemeinschaft der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz empfohlen , den Standort in Erfurt-Kühnhausen zu schließen. Seit dem Jahr 1994 besteht ein Kooperationsvertrag zwischen dem IGZ und der Fachhochschule Erfurt mit dem Ziel der Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit dieser Einrichtungen in den Bereichen Forschung und Lehre. Das IGZ ist als Kooperationspartner und zusätzlicher Ausbildungsort der Fachhochschule Erfurt, speziell im Masterstudiengang "Pflanzenforschungsmanagement", fest eingebunden. Insbesondere fehlt es der Fachhochschule Erfurt an entsprechendem Betreuungspersonal und Laboren, die für alle Aspekte der Pflanzenforschung ausgestattetet sind. Gleichermaßen wichtig ist die Kooperation für die Ausbildung der Studenten des Bachelorstudiengangs "Gartenbau". Die Schließung des Erfurter Standorts des IGZ hätte somit gravierende Konsequenzen für die Attraktivität mehrerer Studiengänge der Fachhochschule Erfurt. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe flossen Mittel aus dem Landeshaushalt in die Finanzierung des IGZ in Kühnhausen (bitte auflisten nach Jahren seit 2010)? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit des Bestehens des IGZ in Kühnhausen für die Durchführung sowie die Qualität der gartenbaulichen Studiengänge an der Fachhochschule Erfurt? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung eines Verlusts des IGZ in Kühnhausen für die Gartenbautradition in Erfurt? 4. Welches waren nach Kenntnis der Landesregierung die Gründe für die Empfehlung, den Standort zu schließen? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, einer Schließung des Standorts entgegenzuwirken? 6. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um gegen die Schließung vorzugehen, insbesondere vor dem Hintergrund der Bedeutung des IGZ für den Hochschulstandort Erfurt? 7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung im Falle einer Schließung des IGZ, die Qualität der betroffenen Studiengänge gewährleisten zu können? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2386 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 29. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Gemäß der geltenden Verwaltungsvereinbarung zwischen den Zuwendungsgebern (Bund, Brandenburg, Thüringen) trägt der Freistaat Thüringen 15 Prozent der Zuwendungen für das Leibniz-Institut für Gemüse - und Zierpflanzenbau (IGZ). Auf dieser Grundlage sind seit dem Jahr 2010 aus dem Thüringer Landeshaushalt folgende Mittel an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg zur Zuwendung an das IGZ geflossen. Haushaltsjahr Betrag 2010 1.170.906 Euro 2011 1.291.434 Euro 2012 1.390.650 Euro 2013 1.536.200 Euro 2014 1.568.500 Euro 2015 1.614.000 Euro Zu 2.: Seit 1994 besteht ein Vertrag zwischen dem IGZ und der Fachhochschule Erfurt (FHE) über die Kooperation zwischen beiden Einrichtungen auf den Gebieten Forschung und Lehre. Das IGZ hat als Forschungseinrichtung der anwendungsorientierten Pflanzenforschung eine leistungsfähige Infrastruktur aufgebaut, u.a. Labore für molekulargenetische Untersuchungen, In-vitro-Kultur und verschiedene Methoden der Analytik . Diese Infrastruktur wird regelmäßig auch von der FHE genutzt, um verschiedene Praktika der Studierenden durchzuführen. Zudem führen regelmäßig Studierende der FHE (und anderer Hochschulen) Praxissemester und freiwillige Praktika am IGZ durch. Durch die jahrzehntelange enge Kooperation gab es keine Notwendigkeit, entsprechende Laborkapazitäten (Geräte und Personal) für die Ausbildung der Studierenden parallel an der FHE aufzubauen. Diese Kapazitäten werden insbesondere für eine zeitgemäße Ausbildung in den Fachgebieten Züchtung und Biotechnologie im Bachelorstudiengang "Gartenbau" sowie im Masterstudiengang "Pflanzenforschungsmanagement" benötigt. Im Masterstudiengang ist das IGZ zudem Kooperationspartner für die Durchführung der Masterarbeiten. Bei der Akkreditierung des Masterstudiengangs wurde das IGZ als zusätzlicher Ausbildungsort explizit einbezogen. Zu 3.: Eine Schließung des Standortes Erfurt-Kühnhausen würde einen Verlust darstellen, da der Standort in Thüringen eine langjährige Tradition im Bereich gärtnerischer Samenbau und Pflanzgutvermehrung hat. Das VEG Saatgut Erfurt wurde 1964 gegründet und ab 1970 wurde dort eine Forschungsabteilung für Zierpflanzenzüchtung eingerichtet. Der Institutsteil Kühnhausen war bis 1990 das wissenschaftliche Zentrum des VEG Saatgut Zierpflanzen Erfurt. Nach vorübergehender Angliederung an das Zentralinstitut für Sonderkulturen und Zierpflanzen Bernburg erfolgte 1992 die Gründung des IGZ. Thematischer Forschungsschwerpunkt am Standort Erfurt ist der Zierpflanzenbau allein aus der Historie heraus geblieben. Zu 4.: In der Stellungnahme des Senats der Leibniz-Gemeinschaft vom 17. März 2016 werden die Arbeiten am Standort Erfurt als "wissenschaftlich wenig erfolgreich" und die Arbeitseinheiten als "nicht hinreichend" bewertet . Zu 5.: Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen wurde am 24. Mai 2016 im Ausschuss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) thematisiert. Die Thüringer Vertreter im Ausschuss erhielten hier noch einmal Gelegenheit, die Thüringer Position zu erläutern und sich für einen Erhalt der gemeinsamen Förderung des Standortes Erfurt auszusprechen. 3 Drucksache 6/2386Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Am 24. Juni 2016 ist die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern dem Beschlussvorschlag des Senats der Leibniz-Gemeinschaft mit der Gegenstimme Thüringens gefolgt. In Folge dessen ist die gemeinsame Förderung des Standortes Erfurt und der dort angesiedelten Einheiten des IGZ mit dem Ablauf des Haushaltsjahres 2016 einzustellen. Die Regeln der Teilabwicklungsfinanzierung von bis zu drei Jahren können in Anspruch genommen werden. Zu 6.: Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sucht in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nach einer tragfähigen Lösung, die in Erfurt vorhandenen Forschungskapazitäten auch außerhalb der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) zu erhalten. Zu 7.: Im Fall der Schließung des IGZ am Standort Kühnhausen muss, um die Qualität der betroffenen Studiengänge (Bachelor-Studiengang "Gartenbau" sowie Masterstudiengang "Pflanzenforschungsmanagement") zu gewährleisten, Zugang zu einer adäquaten Laborinfrastruktur sichergestellt werden. Daher wird in die Überlegungen zur künftigen institutionellen Struktur der am Standort Erfurt vorhandenen Forschungs- und Laborkapazität im Bereich des Gartenbaus die weitere Gestaltung einer Kooperation einbezogen werden müssen. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Drohende Schließung des Leibniz-Instituts für Gemüse- und Zierpflanzenbau in Kühnhausen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: