04.07.2016 Drucksache 6/2392Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Juli 2016 Einbindung des Technischen Hilfswerkes (THW) bei der Einführung des Digitalfunks im Bereich nicht polizeilicher Gefahrenabwehr in Thüringen Die Kleine Anfrage 1064 vom 2. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Einführung des Digitalfunks für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauf gaben (BOS) zählt zu einem der größten technischen Modernisierungsvorhaben in Deutschland. Auch Thüringen hat sich diesem Vorhaben frühzeitig angenommen und seit dem Jahr 2008 im Bereich der Polizei den Aufbau des digitalen BOS-Funks vorangetrieben. Auch die Einsatzkräfte der in Thüringen bestehenden Ortsverbände des THW kommunizieren nach meinem Kenntnisstand untereinan der ebenfalls digital. Im Gegensatz zum THW oder der Thüringer Polizei, die bereits seit dem Jahr 2012 in der Lage ist, digital zu funken, ist für die Thüringer Feuerwehren, Ret tungsdienste und Katastrophenschutzeinheiten die flächendeckende Umstellung von Ana log- auf Digitalfunk derzeit noch nicht abgeschlossen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie erfolgt zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Kommunikation zwischen den Ein satzkräften der Thüringer Feuerwehren und dem THW? 2. Welche technischen Probleme sind der Landesregierung im Rahmen der Kommuni kation zwischen den Einsatzkräften der Thüringer Feuerwehren und dem THW be kannt? 3. Wann und wie wurde das THW bei der Planung sowie der Realisierung der Einfüh rung eines flächendeckenden Digitalfunks im Bereich der nichtpolizeilichen Gefah renabwehr in Thüringen durch die Landesregierung mit eingebunden? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 30. Juni 2016 (Eingang: 4. Juli 2016) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die funktechnische Ausstattung des THW mit Digitalfunk ist bereits flächendeckend abgeschlossen. Der Rückbau des Analogfunks beim THW ist abhängig vom jeweiligen Migrationsfortschritt des Digitalfunks in den Ländern. Dort originär zuständige Einsatzkräfte halten demnach den Analogfunk weiterhin vor. Sofern überörtlich agierende Kräfte des THW in Thüringen zum Einsatz kommen, ist somit die Funkkommunikation mit den Führungskräften der Thüringer Feuerwehren sichergestellt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Fiedler (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2392 Zu 2.: Der Landesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine Kenntnisse vor. Zu 3.: Bund und Länder haben verbindliche Absprachen in Bezug auf den Informationsaustausch und die taktische Zusammenarbeit im Bereich des Digitalfunks vereinbart. Alle bundesweit eingesetzten Funkgeräte enthalten sogenannte "Zusammenarbeitsfunkgruppen". Damit kann jederzeit eine Sprechfunkverbindung mit Einheiten anderer Länder oder anderer BOS aufgebaut werden. Zur Gewährleistung des Sprechfunkverkehrs im Rahmen der Allgemeinen Aufbauorganisation erfolgt zudem die gegenseitige Implementierung von Funkrufgruppen des täglichen Dienstes auf die Geräte benachbarter BOS, z. B. THW oder grenznaher Feuerwehreinheiten anderer Länder. Der THW-Landesverband Sachsen-Thüringen wird regelmäßig über den Planungsstand in Kenntnis gesetzt . Nach Abstimmung des Landes-Rolloutplans mit den Kommunen wird dieser ebenfalls dem THW zur Verfügung gestellt. Die Koordinierung zur Programmierung von Funkrufgruppen in Geräte anderer Länder oder BOS obliegt der Autorisierten Stelle im Landeskriminalamt Thüringen. Dr. Poppenhäger Minister Einbindung des Technischen Hilfswerkes (THW) bei der Einführung des Digitalfunks im Bereich nicht polizeilicher Gefahrenabwehr in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: