04.07.2016 Drucksache 6/2394Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Juli 2016 Auswertung der Prüfungsergebnisse zum Arbeitsentwurf des novellierten Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Be hinderungen Die Kleine Anfrage 1089 vom 13. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Sinne eines auf Partizipation und Transparenz angelegten Gesetzgebungsprozesses wurden mit einem Schreiben des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im März 2016 verschiedene Institutionen aufgerufen zum Arbeitsentwurf des novellierten Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (kritisch) Stellung zu nehmen und Anregungen zu geben. Die Adressaten wurden gebeten bis zum 8. Mai 2016 Rückmeldung zu geben, welche dann durch das Ministerium noch vor der ersten Kabinettsbefassung gesichtet und in den dort vorzulegenden ersten Referentenentwurf einbezogen werden sollten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen/Institutionen haben sich an der Auswertung beteiligt? 2. Wie haben sich diese geäußert? 3. Gab es Gesetzesänderungsvorschläge? Wenn ja, welche? 4. Wie schätzt die Landesregierung die Resonanz der Rückmeldungen ein? 5. Wie sieht der weitere (zeitliche) Verfahrensablauf aus? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. Juni 2016 (Eingang: 4. Juli 2016) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Arbeitsentwurf zur Novellierung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen wurde im Rahmen eines breit angelegten und partizipativen Beteiligungsprozesses im März 2016 an insgesamt 72 Vereine, Verbände und Institutionen der Menschen mit Behinderungen und der Träger der öffentlichen Verwaltung mit der Bitte um Stellungnahme versandt. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Meißner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2394 Insgesamt wurde diese Gelegenheit von 16 Beteiligten genutzt, um Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Zu 2.: Der Arbeitsentwurf zur Novellierung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen wurde von allen Beteiligten grundsätzlich begrüßt. Er wurde insbesondere aufgrund der Orientierung an der UN-Behindertenrechtskonvention und der sich daraus ableitenden Veränderungen positiv aufgenommen. Darüber hinaus wurde eine Reihe von Änderungsvorschlägen unterbreitet. Diese beziehen sich unter anderem auf den Geltungsbereich des Gesetzes, auf die stärkere Verankerung einzelner Rechte, auf die Stellung und Rechte der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, die Zusammensetzung des Landesbehindertenbeirates sowie redaktionelle Änderungen. Die Vorschläge werden gegenwärtig ausgewertet, zusammengefasst und geprüft. Zu 3.: Siehe Beantwortung zu Frage 2. Zu 4.: Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Arbeitsentwurf haben nur Interessenvertreter bzw. Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Vorstellungen und Vorschläge einzubringen. Die Träger der öffentlichen Verwaltung haben davon keinen Gebrauch gemacht. Diese haben aber auch noch im Gesetzgebungsverfahren im Rahmen der Anhörung die Möglichkeit, Stellung zum Gesetzentwurf zu nehmen. Zu 5.: Es ist beabsichtigt, das Gesetzgebungsverfahren nach der Sommerpause 2016 einzuleiten. Das Gesetz soll 2017 in Kraft treten. In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Auswertung der Prüfungsergebnisse zum Arbeitsentwurf des novellierten Thürin-ger Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Be hinderungen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: