04.07.2016 Drucksache 6/2395Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Juli 2016 Maßnahmen gegen gewaltbereite Fußballfans im Zusammenhang mit der Fußball- Europameisterschaft in Frankreich Die Kleine Anfrage 1114 vom 25. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Vorfeld von sportlichen Großveranstaltungen im Ausland können gegenüber potentiellen Gewalttätern präventive Maßnahmen ergriffen werden. So wurden bei den vergangenen Fußball-Welt- und -Europameisterschaften beispielsweise Stadionverbote, Passbeschränkungen, Untersagungen der Ausreise und Meldeauflagen angewandt. In Thüringen waren mit Stand 1. Juli 2015 25 Personen mit bundesweiten Stadionverboten belegt (vergleiche Drucksache 6/954). Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen werden gegen Thüringer Bürger im Vorfeld und während der Fußball-Europameisterschaft in Frankreich (EURO 2016) angewendet (bitte einzeln aufgliedern)? 2. Was sind jeweils die Gründe dafür? 3. Wie viele Thüringer Bürger sind mit Stichtag 31. Mai 2016 mit bundesweiten Stadionverboten belegt? 4. Wird gegen diese oder andere Personen auch ein Verbot für französische Stadien ausgesprochen? 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über geplante Anreisen gewaltbereiter Fußballfans zu Spielen der EURO 2016? 6. Wie bewertet die Landesregierung die Gesamtlage im Zusammenhang mit der EURO 2016 hinsichtlich ausgehender Gefahren von Hooligans und anderen gewaltbereiten Fangruppen aus Thüringen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 30. Juni 2016 (Eingang: 4. Juli 2016) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Aus Anlass der Fußballeuropameisterschaft 2016 in Frankreich wurden Gefährderansprachen durchgeführt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2395 Zu 2.: Die angesprochenen Personen sind einschlägig wegen begangener Straftaten im Zusammenhang mit Fußballspielen in Erscheinung getreten, was die Annahme rechtfertigt, dass durch sie auch Straftaten oder Sicherheitsstörungen bei Besuchen von Fußballspielen oder Veranstaltungen während der EURO 2016 begangen bzw. verursacht werden könnten. Mit der individuellen Gefährderansprache sollen insbesondere Konsequenzen bei einem nicht rechtskonformen Verhalten und ein erhöhtes Tatentdeckungsrisiko verdeutlicht werden. Zu 3.: Mit Stand vom 31. Mai 2016 sind 26 Thüringer Bürger mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt. Zu 4.: Personen, welche mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt sind, haben nach vorliegenden Erkenntnissen über den offiziellen Ticketverkauf keine Tickets für Fußballspiele anlässlich der EURO 2016 erhalten . Im Übrigen entscheiden die zuständigen Stellen in Frankreich auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse über ein Stadionverbot und dessen Durchsetzung. Weiterführende Erkenntnisse liegen nicht vor. Zu 5.: Den Thüringer Sicherheitsbehörden liegen über eine Anreise von gewaltbereiten Thüringer "Fußballfans" zu den Fußballspielen der EURO 2016 keine konkreten Erkenntnisse vor. Es wird jedoch nicht ausgeschlossen , dass es zu vereinzelten Anreisen kommen kann. Zu 6.: Die Landesregierung geht grundsätzlich von einem friedlichen Verhalten der Thüringer Fußballfans im Zusammenhang mit der EURO 2016 aus. Gleichwohl können Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, insbesondere durch Hooligans und gewaltbereite Gruppierungen, nicht völlig ausgeschlossen werden. Konkrete Erkenntnisse liegen diesbezüglich nicht vor. Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hat die Landespolizeidirektion einen Rahmenbefehl erstellt. Schwerpunkte im Rahmenbefehl sind • die anlassbezogene Aufklärung, • die beweissichere Strafverfolgung, • der Veranstaltungsschutz, • das Zusammenwirken und die Zusammenarbeit mit den Sicherheits- und Ordnungsbehörden sowie den Fußballvereinen und den Fanprojekten, • die Übermittlung von Erkenntnissen über potenzielle Störer, • die Vorbereitung von Maßnahmen im Zusammenhang mit einem terroristischen Anschlag bzw. einer Anschlagsdrohung , • die anlassbezogene größtmögliche Verfügbarkeit der Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei Thüringen sowie der Landespolizeiinspektionen und der szenekundigen Beamten, • der Einsatz von zusätzlichen Einsatzkräften an Spieltagen der deutschen Fußballnationalmannschaft und • die lageangepasste Kräfteplanung sowie -koordinierung. Dr. Poppenhäger Minister Maßnahmen gegen gewaltbereite Fußballfans im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft in Frankreich Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: