11.07.2016 Drucksache 6/2407Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. Juli 2016 Verkauf von Schloss Friedrichswerth? Die Kleine Anfrage 1095 vom 17. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: In Gesprächen mit Bürgern der Gemeinde Friedrichswerth wurde berichtet, dass es private Kaufinteres senten für das Schloss Friedrichswerth gibt. Das Objekt befindet sich derzeit unter Verwaltung des Thürin ger Liegenschaftmanagements. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es derzeit Verhandlungen über den Verkauf von Schloss Friedrichswerth, falls ja, mit welchen In teressenten? 2. Welche Auflagen müssen potentielle künftige Eigentümer erfüllen (bitte aufschlüs seln nach Auflage, pro gnostizierten Kosten und Datum der Umsetzung)? 3. Wie wird seitens der Landesregierung sichergestellt, dass erteilte Auflagen auch eingehalten werden? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit von Bankbürgschaften sowohl für Kaufbeträge, als auch für die Erfüllung von Auflagen, um deren Umsetzung si cherzustellen? 5. Welche Maßnahmen werden derzeit durch das Thüringer Liegenschaftsmanagement zur Erhaltung des Schlosses nebst zugehörigem Grundstück durchgeführt? 6. Welche Kosten fallen durch die Verwaltung und Erhaltung des Schlosses Fried richswerth derzeit jähr lich an? 7. Gibt es Konzepte der Landesregierung zur Erhaltung und Veräußerung von Schlös sern in Landesbesitz? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Durch den Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement wird derzeit mit einem Interessenten ver handelt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2407 Da der Interessent ausdrücklich um vertrauliche Behandlung, insbesondere zu seiner Person, gebeten hat, können gemäß Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen aus Datenschutzgründen keine weiteren Angaben gemacht werden. Zu 2.: Da es sich bei Schloss Friedrichswerth um ein Bau und Kulturdenkmal handelt, besteht ein öffentliches In teresse am Erhalt des Objektes. In der Folge ist das jeweilige Vorhaben hinsichtlich seiner Realisierbarkeit und wirtschaftlichen Tragfähig keit während der Nutzung zu prüfen. In diesem Zusammenhang werden auch Erwerber und Vorhabenträ ger hinsichtlich ihrer Seriosität, Solvenz sowie persönlichen und fachlichen Eignung geprüft, um eine nicht gewollte Nutzung auszuschließen. Abhängig vom jeweiligen Vorhaben leiten sich die Vorgaben des Frei staats Thüringen ab. Diese zielen regelmäßig auf die bauliche Herrichtung und Erhaltung des Denkmals und werden im Vertrag als zweckentsprechende Verwendung vereinbart. Hierbei werden Terminsetzungen zur Realisierung konkreter Baumaßnahmen bzw. der Herstellung bestimmter Nutzbarkeiten sowie Mindestnut zungszeiträume festgelegt. Die Vereinbarung konkreter Investitionshöhen sind auf Grund zahlreicher Un wägbarkeiten während der Sanierung historischer Bauwerke erfahrungsgemäß nicht zielführend. Zu 3.: Die Vereinbarung zweckentsprechender Verwendungen, wie zu Frage 2 ausgeführt, wird durch ein Wieder kaufsrecht des Verkäufers sanktioniert. Dieses wird durch eine bedingte Vormerkung zur Rückauflassung für den Freistaat Thüringen im Grundbuch abgesichert. Zu 4.: Bankbürgschaften für den Kaufbetrag werden nicht für erforderlich gehalten, da ohne Zahlung des Kauf preises kein Eigentumsübergang stattfindet. Zur Absicherung der Auflagen wird das Wiederkaufsrecht als ausreichendes Instrument angesehen. Zu 5.: Der Landesbetrieb führt Notsicherungsmaßnahmen und eine beschränkte Bewirtschaftung der Liegenschaft durch. Die Notmaßnahmen beinhalten die Verkehrssicherung von Grundstücken und Bauwerken (allgemei ne Gefahrenabwehr, Gebäudeverschluss, Dachsicherung und Betriebsfähigkeit der Beheizungsanlage). Die Bewirtschaftung beschränkt sich auf die baulich notwendige Beheizung des Schlosses, die Vorhaltung von Medien der Ver- und Entsorgung, reduzierte Außenanlagenpflege und Hausmeisterdienst. Zu 6.: Die Aufwendungen für die Liegenschaft betragen, abhängig vom jeweiligen baulichen Unterhalt, zwischen 40.000 Euro und 50.000 Euro im Jahr. Hiervon entfallen auf die Beheizung ca. 30.000 Euro. Zu 7.: Da jede Schlossanlage als Einzelfall zu betrachten ist, gibt es dafür kein übergreifendes Konzept zur Ver äußerung von Schlössern im Landesbesitz. Soweit sie in Landesbesitz genutzt werden, wird auf den Er halt entsprechend geachtet. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Verkauf von Schloss Friedrichswerth? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: