11.07.2016 Drucksache 6/2408Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. Juli 2016 Haus der Demokratie - Forum für Demokratie in Weimar Die Kleine Anfrage 1128 vom 31. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Stadt Weimar hat im April dieses Jahres einen Antrag für das Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" mit dem Titel "Haus der Demokratie - Forum für Demokratie " eingereicht. Das dem Antrag zugrundeliegende Konzept für ein Haus der Weimarer Republik wurde wesentlich vom Verein Weimarer Republik e. V. verfasst, der gegebenenfalls das in dem Antrag beschriebene Haus betreiben könnte. Das Konzept sieht vor allem drei Säulen vor: Museum, Politische Bildung sowie Wissenschaft und Forschung. Die politische Bildung soll dabei wesentlich durch die Europäische Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Weimar, die Säule Wissenschaft und Forschung durch die Friedrich-Schiller-Universität Jena betrieben werden. Der potentielle Betreiberverein wird wesentlich durch Bundesmittel finanziert, gab aber auch an, dass sich das Land offen gegenüber Förderungen gezeigt habe. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung zu dem beim Bund eingereichten Antrag eine fachliche Stellungnahme abgegeben und wenn ja, was sind die wesentlichen Inhalte derselben (alternativ bitte die Stellungnahme als Anlage an die Antwort geben)? 2. Hat die Landesregierung der Stadt Weimar zu diesem Antrag eine haushälterische Notlage bescheinigt, um den Eigenanteil der Stadt zu verringern? 3. Wie steht die Landesregierung zum inhaltlichen Konzept des geplanten Hauses, das Bestandteil des Antrags war? 4. Welche Vorteile werden für die Europäische Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Weimar und die Friedrich-Schiller-Universität Jena durch die Beteiligung an dem Projekt gesehen? 5. Wurde oder wird der Verein Weimarer Republik oder das Antragsverfahren aus Landesmitteln gefördert? Wenn ja, wie und mit welcher Zweckbindung und welchem Ziel? 6. Welche Fördermittel wurden dem Weimarer Republik e. V. für die Betreibung des Hauses der Weimarer Republik ab dem Jahr 2018 in Aussicht gestellt und gegebenenfalls ab wann und für wie lange? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2408 7. Wird das Land die Trägerschaft für das "Haus der Demokratie - Forum für Demokratie" ab dem Jahr 2018 beziehungsweise nach Fertigstellung übernehmen und falls nein, wer sollte aus Sicht der Landesregierung der Träger sein? 8. Wie steht die Landesregierung zur Übernahme der Trägerschaft für das geplante Haus durch die Klassik -Stiftung Weimar? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 7. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Einleitend weise ich darauf hin, dass der von der Fragestellerin thematisierte Projektantrag der Stadt Weimar vom April dieses Jahres für das Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" für das Projekt "Haus der Weimarer Republik - Forum für Demokratie" beim Bund über das Projektskizzenformular in easy-Online eingereicht wurde. Nach Abschluss des digitalen Antragsverfahrens wurde die erstellte Projektskizze dem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beauftragten Bundesinstitut für Bau-, Stadtund Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) und dem für die Städtebauförderung zuständigen Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) zugeleitet. Das TMIL erstellt daraufhin eine, für das Antragsverfahren notwendige, städtebauliche Stellungnahme an das BBSR. Zu 1.: Das TMIL hat eine positive, städtebauliche Stellungnahme zur erstellten Projektskizze des Projekts "Haus der Weimarer Republik - Forum für Demokratie" der Stadt Weimar gegenüber dem BBSR abgegeben. Zu 2.: Im Zusammenhang mit einem Förderantrag der Stadt Weimar zum Bundesprogramm zur "Förderung von nationalen Projekten des Städtebaus" hat das Thüringer Landesverwaltungsamt mit Schreiben vom 5. August 2015 bestätigt, dass sich die Stadt Weimar in einer sehr angespannten Haushaltslage befindet. Zu 3.: Das für die Städtebauförderung zuständige TMIL hat nur die vom Bund geforderte städtebauliche Stellungnahme im Rahmen des Antragsverfahrens abgegeben. Eine Beurteilung des inhaltlichen Konzepts des geplanten Hauses war damit nicht verbunden. Zu einer entsprechenden Meinungsbildung bestand bisher kein Anlass. Zu 4.: Aus Sicht der Landesregierung ergeben sich durch das beantragte Projekt Möglichkeiten zur weiteren Stärkung der Forschungen zur Weimarer Republik an der Friedrich-Schiller-Universität (FSU) Jena. Darüber hinaus bietet es vielfältige Möglichkeiten für die forschungsbezogene Kooperation der FSU Jena mit außeruniversitären Bildungseinrichtungen. Die FSU Jena hat dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft mitgeteilt , dass sie den Antrag ohne Vorbehalt unterstützt. Die FSU Jena sieht in dem Antrag Potenzial für die Etablierung einer über Thüringen hinaus sichtbaren Forschungsstruktur, was auch ein vorab von der FSU Jena eingeholtes Fachgutachten bestätigt. Zu 5.: Der Verein Weimarer Republik e. V. bzw. das Antragsverfahren wurde oder wird von der Landesregierung nicht mit Landesmitteln gefördert. Zu 6.: Seitens der Landesregierung wurde keine Förderung in Aussicht gestellt. 3 Drucksache 6/2408Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 7.: Der Landesregierung sind Überlegungen für eine Trägerschaft des geplanten Hauses nicht bekannt. Das Land übernimmt grundsätzlich keine Trägerschaften für museale Einrichtungen und Bildungsstätten, soweit sie nicht durch den Einigungsvertrag übergegangen sind. Zu 8.: Der Landesregierung sind Pläne zur Übernahme der Trägerschaft für das geplante Haus in die Trägerschaft der Klassik Stiftung Weimar nicht bekannt. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Haus der Demokratie - Forum für Demokratie in Weimar Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: