12.07.2016 Drucksache 6/2410Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. Juli 2016 Kosten eines Studienplatzes Die Kleine Anfrage 1109 vom 20. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: Für die Unterrichtung der unterschiedlichen Studienfächer an den Thüringer Hochschulen müssen sowohl die personellen als auch materiellen Voraussetzungen geschaffen werden. Diese sind mit unterschiedlich hohem finanziellen Aufwand verbunden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Kosten eines Studienplatzes an den Thüringer Hochschulen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Fachbereich pro Jahr (bitte einzeln auflisten nach Hochschule und Fachbereich sowie nach Art der Kosten)? 2. Wie haben sich die in Frage 1 benannten Kosten seit dem Jahr 2008 jeweils entwickelt? 3. Wie hoch sind die Kosten eines Studiums in der durchschnittlichen Studienzeit in den jeweiligen Fachbereichen an den Thüringer Hochschulen? 4. Wie werden die unterschiedlichen Kosten, die für einen Studienplatz anfallen, bei der Finanzierung der Hochschulen berücksichtigt? 5. Welche Möglichkeiten der Berücksichtigung der unterschiedlich hohen Kosten gab es in der Vergangenheit ? 6. Wie wirken sich die unterschiedlich hohen Kosten eines Studienplatzes auf die Anzahl bereitgestellter Studienplätze aus? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 11. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Die Kosten eines Studienplatzes bzw. eines Studiums werden mit den Indikatoren "Laufende Ausgaben (Grundmittel) für Lehre und Forschung je Studierenden" bzw. "Laufende Ausgaben (Grundmittel) für Lehre und Forschung für ein Studium in der durchschnittlichen Fachstudiendauer" beschrieben. Diese Indika- K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2410 toren werden auf der Grundlage der amtlichen Hochschulstatistik vom Statistischen Bundesamt berechnet. Dieser Berechnung liegt ein abgestimmtes Berechnungsverfahren zugrunde, das Ländervergleiche ermöglicht . Sie beinhalten alle Aufwendungen des Landes für Studierende, ohne Investitionen. Die Ergebnisse werden jährlich vom Statistischen Bundesamt in der Fachserie 11, Reihe 4.3.2, Monetäre hochschulstatistische Kennzahlen, veröffentlicht. Die letzte Veröffentlichung im Dezember 2015 enthält Ergebnisse bis 2013. Die Kennzahlen liegen gegliedert nach Ländern und Hochschularten sowie nach Fächergruppen insgesamt vor. Zusätzlich gibt es für die Jahre 2011, 2012 und 2013 eine Sonderauswertung nach den einzelnen Hochschulen Thüringens. Die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 basieren auf diesen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes. Eine weitere Untergliederung nach Fächergruppen und Studienfächern pro Hochschule kann nicht dargestellt werden, da eine dafür notwendige Kostenträgerrechnung noch nicht durchgängig und einheitlich vorliegt . Die angebotenen Studienfächer sind miteinander verflochten und die Mittel werden den Fakultäten hochschulintern nicht speziell für einzelne Studienfächer zugewiesen. Zu 1.: Im Jahr 2013 betrugen die "laufenden Ausgaben für Lehre und Forschung (Grundmittel)" für einen Thüringer Studierenden im Durchschnitt 8.620 Euro. Die Grundmittel pro Studierenden an den Thüringer Hochschulen betrugen im Einzelnen. Hochschule Grundmittel Friedrich-Schiller-Universität Jena (ohne Klinikum) 8.715 Euro Bauhaus-Universität Weimar 9.271 Euro Technische Universität Ilmenau 9.361 Euro Universität Erfurt 6.715 Euro Klinikum der Friedrich-Schiller-Universität Jena 28.724 Euro Hochschule für Musik Weimar 19.339 Euro Fachhochschule Erfurt 5.780 Euro Ernst-Abbe-Hochschule Jena 5.357 Euro Hochschule Schmalkalden 4.893 Euro Hochschule Nordhausen 4.339 Euro Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.3.2, Monetäre hochschulstatistische Kennzahlen, Einzelhochschulen, veröffentlicht 2015, Tabelle 5.2.1 In der unterschiedlichen Höhe dieser Angaben spiegeln sich die jeweiligen Fächerstrukturen der Hochschulen mit unterschiedlichen Kostenaufwänden wieder. Zu 2.: Die Darstellung der Entwicklung der Grundmittel pro Studierenden in Thüringen seit 2008 enthält die folgende Tabelle: Rechnungsjahre 2008 bis 2013 2008 2009 2010 2011 2012 2013 laufende Ausgaben (Grundmittel) je Studierenden in Thüringen (in Euro) 7.818 7.498 8.438 8.316 8.236 8.620 Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.3.2, Monetäre hochschulstatistische Kennzahlen, veröffentlicht 2014 und 2015, Tabelle 2.2.1 Zu 3.: Die Höhe der laufenden Ausgaben für ein Studium in der durchschnittlichen Fachstudiendauer in Thüringen im Jahr 2013 enthält die folgende Tabelle. Die Ausgaben unterscheiden sich nach Hochschulart und angestrebtem Abschluss, eine Untergliederung nach Fächergruppen liegt nicht vor. 3 Drucksache 6/2410Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Ausgewählte Prüfungsgruppen Fachstudiendauer in Jahren laufenden Ausgaben (Grundmittel) für ein Studium in Euro Universitäten (ohne Medizinische Einrichtung) Diplom, Staatsexamen (ohne Lehramtsprüfungen) 5,7 49.226 Lehramtsprüfungen 4,0 34.433 Bachelorabschluss 3,4 29.103 Masterabschluss 2,2 19.225 Kunsthochschulen Künstlerischer Abschluss 3,5 67.956 Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) Diplom 7,6 39.781 Bachelorabschluss 3,6 18.667 Masterabschluss 2,3 11.934 Medizinische Einrichtungen der Universität Staatsexamen 6,0 171.781 Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.3.2, Monetäre hochschulstatistische Kennzahlen, veröffentlicht 2015, Tabelle 2.4.1.8 Zu 4.: Im Zeitraum der Rahmenvereinbarung IV (1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2019) wird das Budget einer jeden Hochschule in der Ziel- und Leistungsvereinbarung vereinbart. Die Höhe des Vereinbarungsbudgets ergibt sich aus der Überleitungsrechnung von der Rahmenvereinbarung III zur Rahmenvereinbarung IV. Ausgangspunkt der Überleitungsrechnung ist das sich aus dem KLUG-Thüringen-Modell ergebene Budget einer jeden Hochschule. Damit werden die unterschiedlichen Kosten der Studienplätze weiterhin berücksichtigt (siehe Antwort zu Frage 5). Dies gilt ebenso für die Verteilung eines Teils der Hochschulpakt-2020-Mittel in den Jahren 2017 bis 2019. Die Verteilung auf die Hochschulen erfolgt anhand von nach Fächergruppen gewichteten Studienanfängerzahlen im jeweiligen Studienjahr. Als Gewichtungsfaktoren werden hierbei die folgenden Grundmittel pro Studierenden pro Fächergruppe verwendet, wie sie vom Statistischen Bundesamt berechnet und veröffentlicht werden. Fächergruppe Universitäten in Euro Kunsthochschulen in Euro Fachhochschulen in Euro Sprach- und Kulturwissenschaften 5.061 5.402 Sport 6.856 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 4.305 4.103 Mathematik, Naturwissenschaften 9.768 5.003 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 29.472 2.950 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften 11.727 6.476 Ingenieurwissenschaften 7.844 5.652 Kunst, Kunstwissenschaft 6.696 15.795 6.472 Universitäten zusammen 8.140 5.006 Statistisches Bundesamt, Fachserie 4.3 veröffentlicht 2015, Tabelle 3.3.2 Zu 5.: Im Zeitraum der Rahmenvereinbarung III (1. Januar 2012 bis 13. Dezember 2015) erfolgte die Mittelverteilung an die Hochschulen nach dem Mittelverteilungsmodell "KLUG-Thüringen-2012". Die unterschiedlich hohen Kosten der Studienplätze wurden in dieser Zeit insbesondere durch die Gewichtung der Indikatoren "Anzahl der Studierenden in der Regelstudienzeit" und "Anzahl der Absolventen" berücksichtigt. Gewichtungsfaktor 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2410 für die Anzahl der Studierenden in der Regelstudienzeit je Fächergruppe unterteilt nach Hochschulart war der sich aus der Hochschulfinanzstatistik ergebende Wert "Laufende Grundmittel je Student" bezogen auf die Fächergruppe und die Hochschulart. Die Anzahl der Absolventen unterteilt nach Abschlussart, Fächergruppe und Hochschulart wurde mit dem sich aus der Hochschulfinanzstatistik ergebenden Wert "Laufende Grundmittel je Studium" bezogen auf die Abschlussart, die Fächergruppe und die Hochschulart gewichtet. Zu 6.: Nach der Hochschulstrategie 2020 soll die Zahl der Studierenden und das derzeitige Fächerspektrum an den Thüringer Hochschulen bis zum Jahr 2020 grundsätzlich aufrechterhalten werden. Die bestehenden Studienangebote sollen von den Hochschulen in Bezug auf die Nachfrage, die Anschlussfähigkeit sowie die Berufsbefähigung der Absolventen in geeigneten Abständen einer kritischen Analyse unterzogen werden (siehe Abschnitt 4.4 der Hochschulstrategie Thüringen 2020). Tiefensee Minister Kosten eines Studienplatzes Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: