12.07.2016 Drucksache 6/2411Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. Juli 2016 Konsequenzen der Abgasaffäre für Thüringen Die Kleine Anfrage 1075 vom 11. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Position vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Steuervergünstigung beim Dieselkraftstoff? 2. Unterstützt die Landesregierung die Einführung von generellen Tempo-30-Limits in Innenstädten? 3. Wie begründet sie ihre Position? 4. Welche Position vertritt die Landesregierung zur Elektrofahrzeug-Quote für Autohersteller? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 11. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Einsatz modernster Dieselabgastechnologie kann einen wichtigen Beitrag sowohl zur Verbesserung der Luftqualität als auch zum Klimaschutz leisten. Ein hoher Anteil an effizienten Dieselantrieben bei Personenkraftwagen und Dieselkraftfahrzeugen für das Liefer- und Transportgewerbe ist bis auf weiteres zur Erreichung der Klimaschutzziele unverzichtbar. Die Energiesteuer ist eine Bundessteuer. Das Aufkommen steht dem Bund zu. Eine eventuelle Steuersatzerhöhung für privat genutzten Dieselkraftstoff mit dem Ziel, die Steuersätze für Diesel und Benzin anzugleichen , hat auf die Finanzausstattung der Bundesländer insoweit keine unmittelbaren Auswirkungen. Zu 2. und 3.: Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Gemäß § 3 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 Kilometer pro Stunde (km/h). Um die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts generell auf 30 km/h zu senken, müsste die bundesrechtliche Regelung in § 3 Abs. 3 StVO von 50 km/h auf 30 km/h geändert werden. Hierzu wird seitens der Landesregierung derzeit keine Veranlassung gesehen. Das abgestufte Instrumentarium zur Verkehrsberuhigung wie "Verkehrsberu- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2411 higter Bereich" (Schrittgeschwindigkeit), "Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" (Tempo 20) und die "Tempo -30-Zone" hat sich bewährt und erlaubt je nach Örtlichkeit eine differenzierte Anwendung. Bereits heute besteht zum Beisspiel die Möglichkeit, gemäß § 45 StVO selbst großflächige Tempo-30-Zonen anzuordnen. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass vor gefährdeten Einrichtungen wie Schulen , Kindertagesstätten etc. eine erleichterte Anordnung von Tempo 30 ermöglicht wird. Hierzu wird derzeit auf Bundesebene an einer Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung gearbeitet. Zu 4.: Insbesondere für den Klimaschutz, aber auch für die innerstädtische Luftqualität ist der verstärkte Einsatz von Elektrofahrzeugen von großer Bedeutung. Neben steuerlichen Anreizen für die Fahrzeughalter wird eine Kombination aus einer verpflichtenden Quote für die Automobilhersteller verbunden mit einem staatlichen Kaufzuschuss als zielführend erachtet. Für eine erfolgreiche Marktakzeptanz der Elektromobilität ist neben einem attraktiven Angebot von Elektrofahrzeugen auch eine entsprechende Ladeinfrastruktur erforderlich. Der größte Teil der Ladevorgänge erfolgt im privaten Bereich, das heißt in der Nähe der Wohnung des Fahrzeughalters , bzw. im Umfeld von Unternehmen. Darüber hinaus ist auch eine bedarfsgerechte Anzahl öffentlich zugänglicher Ladestationen in allen Landesteilen erforderlich. Hierbei wird zwischen Normalladestationen (bis 22 Kilowatt) und Schnellladestationen (ab 22 Kilowatt) unterschieden. Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung unterstützt mit spezifischen Förderprogrammen die Etablierung von Ladesäulen, da die Betreibung von Ladeinfrastruktur auf absehbare Zeit noch nicht kostendeckend erfolgen kann. Die Zusammensetzung des über die Ladestationen bezogenen Stromes richtet sich nach dem Strommix des jeweiligen lokalen Stromanbieters. Die Landesregierung empfiehlt den Betreibern der Ladeinfrastruktur den benötigten Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Konsequenzen der Abgasaffäre für Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. und 3.: Zu 4.: