14.07.2016 Drucksache 6/2415Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Juli 2016 Schusswaffenbesitz und -einsatz durch Strukturen der Organisierten Kriminalität Die Kleine Anfrage 1105 vom 24. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: Der legale Privatbesitz und die Führung von Schusswaffen sind nicht per se gefährlich. Demgegenüber stellen Schusswaffen im Besitz der Mafia (Organisierte Kriminalität) eine Gefährdung der inneren Sicherheit dar. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Mitglieder von Strukturen, die der Organisierten Kriminalität zugeordnet werden (zum Beispiel Outlaw Motorcycle Gangs), verfügen über eine Waffenbesitzkarte, einen Waffenschein oder einen Erlaubnisschein gemäß § 10 Abs. 5 Waffengesetz (bitte nach Jahresscheiben seit dem Jahr 2010 sowie Personenanzahl und Waffenbesitzkarte, Waffenschein, Erlaubnisschein aufschlüsseln)? 2. In wie vielen Fällen wurde die Waffenbesitzkarte, der Waffenschein oder der Erlaubnisschein Personen aus dem in Frage 1 genannten Personenkreis entzogen (bitte gemäß der vorherigen Frage aufschlüsseln)? 3. Bei wie vielen Straftaten, die der Organisierten Kriminalität zugeordnet wurden, wurden Schusswaffen gebraucht (bitte nach Jahresscheiben seit dem Jahr 2010 aufschlüsseln sowie angeben, wie viele der bei den Straftaten beschlagnahmten Schusswaffen illegal waren und aus welchen Staaten [Land des Herstellers, Land des Vorbesitzers, Land des Händlers, bei dem die Schusswaffe erworben wurde] die illegalen Schusswaffen stammten)? 4. Wie viele Ermittlungsverfahren (mitsamt der Art der Erledigung) gegen Personen welcher Staatsangehörigkeit mit Bezug auf den Transport und Handel illegaler Waffen (§§ 19, 20, 20a, 22a Kriegswaffenkontrollgesetz sowie § 52 Abs. 1 und 3 Waffengesetz) wurden eingeleitet (bitte nach Jahresscheiben seit dem Jahr 2010, Erledigungsart [bei Verurteilung mit Angabe des Strafmaßes] sowie dem Delikt gemäß den oben genannten Paragrafen und der Staatsangehörigkeit der Personen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, aufschlüsseln)? 5. Wie viele Asservate wurden im Zusammenhang mit den Ermittlungsverfahren aus der vorherigen Frage sichergestellt (bitte nach Jahresscheiben seit dem Jahr 2010 aufteilen sowie angeben aus welchen Staaten [Land des Herstellers, Land des Vorbesitzers, Land des Händlers, bei dem die Schusswaffe erworben wurde] die sichergestellten Waffen stammten)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2415 6. Welche Informationen liegen der Landesregierung zur Beteiligung von Strukturen der Organisierten Kriminalität (Banden) vor, die sich am Transport von und dem Handel mit illegalen Waffen beteiligen? Wie viele dieser Banden sind gegebenenfalls der Russisch-Eurasischen Kriminalität zuzuordnen? 7. Wie viele Ermittlungsverfahren (mitsamt der Art der Erledigung) wurden in Bezug auf den in Frage 6 genannten Sachverhalt eingeleitet (bitte gemäß der vorherigen Frage aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 12. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es werden keine Statistiken darüber geführt, wie viele Mitglieder von Strukturen organisierter Kriminalität (OK) über eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein verfügen. Sollten sich im Zuge von Ermittlungen Anhaltspunkte für die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit einzelner Personen ergeben, so werden die Informationen der zuständigen Verwaltungsbehörde übergeben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 2.: Im Jahr 2010 wurde im Rahmen des behördlichen Informationsaustausches bekannt, dass drei Mitglieder einer "Outlaw Motorcycle Gang" über waffenrechtliche Erlaubnisse und entsprechende erlaubnispflichtige Waffen verfügten. Die Erlaubnisse wurden von den zuständigen Waffenbehörden inzwischen widerrufen. Zu 3.: Es wurden seit 2010 in zwei Ermittlungsverfahren, die der OK zuzuordnen sind, Schusswaffen gebraucht. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 (Stand: 31. Mai) Schusswaffengebrauch bei Delikten der organisierter Kriminalität 0 0 0 1 1 0 0 Illegal sind Schusswaffen dann, wenn eine erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis nicht vorliegt. In dem Fall des Jahres 2013 wurde keine erlaubnispflichtige Schusswaffe beschlagnahmt. Zu dem Fall im Jahr 2014 kann keine Auskunft gegeben werden, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Zu 4.: Eine Recherche im polizeilichen Vorgangsdatensystem ergab 103 Verfahren, welche sich in Jahresscheiben wie folgt aufschlüsseln: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 (Stand: 31. Mai) Anzahl der Verfahren nach § 52 Waffengesetz 3 5 9 2 12 29 41 Anzahl der Verfahren nach Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen 2 0 0 0 0 0 0 Anzahl der Tatverdächtigen 6 9 9 2 14 31 43 Hierunter fallen auch Verfahren, welche nicht der OK zuzuordnen sind. Bei den ermittelten Tatverdächtigen handelt es sich fast ausschließlich um Deutsche. In einem Fall im Jahr 2014 war ein Tatverdächtiger türkischer Staatsangehörigkeit. Im Jahr 2016 wurde gegen je einen Tatverdächtigen mit polnischer, bosnischer und tschetschenischer Staatsangehörigkeit ermittelt. 3 Drucksache 6/2415Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Eine Statistik über das Ergebnis dieser Ermittlungsverfahren liegt nicht vor. Zu 5.: Es werden keine Statistiken zu sichergestellten Asservaten geführt. Eine Recherche im polizeilichen Vorgangsdatensystem zu den hier in Rede stehenden Verfahren erbrachte folgendes Ergebnis: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 (Stand: 31. Mai) Anzahl der Asservate 21 63 72 9 68 72 103 Es wurden lediglich die Gegenstände als Asservate gezählt, welche einen waffenrechtlichen Bezug aufwiesen . Zudem wurden einzelne Munitionsteile in einem Verfahren jeweils als ein Asservat gezählt. Zu 6.: Seit dem Jahr 2010 sind keine Ermittlungsverfahren gegen Tatverdächtige aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität mit Bezug auf den Transport und den Handel illegaler Waffen geführt worden. Darüber hinaus liegen auch keine Informationen zur Beteiligung von Strukturen der Organisierten Kriminalität am Transport und dem Handel mit illegalen Waffen vor. Zu 7.: Es wurden keine Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dr. Poppenhäger Minister Schusswaffenbesitz und -einsatz durch Strukturen der Organisierten Kriminalität Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: