18.07.2016 Drucksache 6/2425Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. August 2016 Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung - Teil I Die Kleine Anfrage 1120 vom 26. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 4. März 2016 erfolgte auf der Internetpräsenz "netzpolitik.org" die Veröffentlichung des Entwurfs eines Staatsvertrags über die Errichtung eines "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts (GKDZ-StV)" vom 31. August 2015. Ich frage die Landesregierung:* 1. Warum wurde der zuständige Innen- und Kommunalausschuss nicht über den vorliegenden Entwurf informiert , obwohl ein fortlaufendes Berichtsersuchen besteht (der Ausschuss sollte bei Vorlage neuer Kenntnisse informiert werden)? 2. Wurde der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit über den vorliegenden Entwurf informiert? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 3. Liegt eine Stellungnahme des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zum Entwurf vor? Wenn ja, wann soll diese den Mitgliedern des Innen- und Kommunalausschusses zugeleitet beziehungsweise öffentlich gemacht werden? Wenn weder eine Zuleitung noch eine Veröffentlichung geplant sind: Welche rechtlichen oder sonstigen Gründe werden dafür angeführt? 4. Wurde das Gutachten zur Einrichtung des Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung (im Folgenden: GKDZ) inzwischen aktualisiert ? 5. Liegt eine Zustimmung der beteiligten Länder zur Weitergabe des Gutachtens an die Mitglieder des Innen - und Kommunalausschusses vor? Wenn nein, welche rechtlichen und sonstigen Gründe werden gegen die Weitergabe des Gutachtens seitens welcher Beteiligten (Länder) angeführt? 6. Liegt inzwischen ein Zeitplan für die Einrichtung des GKDZ vor? Wenn nein, wann soll ein solcher vorgelegt werden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2425 7. Liegt derzeit eine aktuellere Version des Entwurfs des Staatsvertrags vor als der auf der Internetpräsenz "netzpolitik.org" veröffentlichte? Wenn ja, warum wurde diese nicht den Mitgliedern des Innen- und Kommunalausschusses zugeleitet? Wenn nein, wann wird nach Kenntnis der Landesregierung eine Version des Staatsvertrags vorliegen, die soweit zwischen der Landesregierung abgestimmt wurde, dass sie an den Landtag zugeleitet werden kann? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 14. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Innen- und Kommunalausschuss wurde am 19. Februar, 19. März und 23. April 2015 über die Grundzüge des Vorhabens unterrichtet. Der Willensbildungs- und Entscheidungsprozess der beteiligten Landesregierungen dauert allerdings noch an. Eine Erörterung von Einzelheiten - auch im Innen- und Kommunalausschuss - wäre daher verfrüht und von unvollständiger Natur. Zu 2.: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) ist in das Vorhaben umfassend eingebunden. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat ihm mit Schreiben vom 17. November 2015 auch einen Arbeitsentwurf des hier genannten Staatsvertrages übersandt. Zu 3.: Es liegt noch keine abschließende Stellungnahme des TLfDI vor. Zu 4.: Im Auftrag der beteiligten Länder hat ein unabhängiger Sachverständiger ein Gutachten zur rechtlichen Machbarkeit auf Grundlage der gegenwärtigen Rechtslage erstellt. Aktualisierungsbedarf besteht insoweit nicht. Zu 5.: Der interne Willensbildungs- und Entscheidungsprozess gehört zum verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Länder haben sich darauf verständigt, zunächst diesen Prozess abzuschließen, bevor Einzelheiten des Vorhabens erörtert werden. Zu 6.: Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, ist der Willensbildungs- und Entscheidungsprozess der betroffenen Landesregierungen derzeit nicht abgeschlossen. Dies umfasst auch mögliche Zeitpläne für die denkbare Errichtung des "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums". Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minnister Endnote: * Alle nachfolgenden Fragen beziehen sich auf den in der Begründung genannten Entwurf; vergleiche https ://netzpolitik.org/2016/wir-veroeffentlichen-entwurf-des-staatsvertrags-zum-gemeinsamen-ueberwachungszentrum -von-fuenf-bundeslaendern/#ocr. Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizei-lichen Telekommunikationsüberwachung - Teil I Ich frage die Landesregierung:* Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Endnote: