18.07.2016 Drucksache 6/2426Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. August 2016 Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung - Teil II Die Kleine Anfrage 1121 vom 26. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 4. März 2016 erfolgte auf der Internetpräsenz "netzpolitik.org" die Veröffentlichung des Entwurfs eines Staatsvertrags über die Errichtung eines "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts (GKDZ-StV)" vom 31. August 2015. Ich frage die Landesregierung:1 1. Liegt der Landesregierung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Einrichtung und zum Betrieb des GKDZ vor? Wenn ja, warum wurde diese nicht den Mitgliedern des Innen- und Kommunalausschusses zugeleitet? Wenn nein, bis wann soll eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen werden? 2. Welche weiteren Untersuchungen, Gutachten, Studien zur Einrichtung und zum Betrieb des GKDZ sind der Landesregierung bekannt? Warum wurden diese nicht den Mitgliedern des Innen- und Kommunalausschusses zugeleitet? 3. Synergieeffekte in welcher Höhe (zu beziffern in Vollzeitäquivalenten oder Euro pro Jahr) erwartet die Landesregierung aus der Einrichtung des GKDZ (bitte begründen)? 4. Wie beurteilt die Landesregierung, dass nach dem von "netzpolitik.org" veröffentlichten Entwurf des Staatsvertrags sowohl die Zentrale als auch der zweite Standort der GKDZ in Sachsen liegen2, im Allgemeinen das sächsische Recht für die Einrichtung und den Betrieb des GKDZ3 gelten soll, das sächsische Staatsministerium des Inneren Aufsichtsbehörde für das GKDZ werden soll4 und der Sächsische Rechnungshof für die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des GKDZ zuständig sein soll5, vor dem Hintergrund der Interessen des Freistaats Thüringen und der thüringischen Datenschutzbestimmungen? 5. Aus welchen Haushaltstiteln (Landeshaushalt 2016/2017) soll die Einrichtung und der Betrieb des GKDZ bezahlt werden?6 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2426 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 14. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Zuge der Vorhabenplanung wurde auch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellt. Der Willensbildungsund Entscheidungsprozess der beteiligten Landesregierungen dauert allerdings noch an. Eine Erörterung von Einzelheiten - auch im Innen- und Kommunalausschuss - wäre daher verfrüht und von unvollständiger Natur. Zu 2. bis 5.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: 1 Alle nachfolgenden Fragen beziehen sich auf den in der Begründung genannten Entwurf; vergleiche https://netzpolitik .org/2016/wir-veroeffentlichen-entwurf-des-staatsvertrags-zum-gemeinsamen-ueberwachungszentrum-von-fuenf -bundeslaendern/#ocr. 2 § 1 des Entwurfs; vergleiche https://netzpolitik.org/2016/wir-veroeffentlichen-entwurf-des-staatsvertrags-zum-gemeinsamen -ueberwachungszentrum-von-fuenf-bundeslaendern/#ocr. 3 § 1 Abs. 4 des Entwurfs; vergleiche https://netzpolitik.org/2016/wir-veroeffentlichen-entwurf-des-staatsvertrags-zumgemeinsamen -ueberwachungszentrum-von-fuenf-bundeslaendern/#ocr. 4 § 10 des Entwurfs; vergleiche https://netzpolitik.org/2016/wir-veroeffentlichen-entwurf-des-staatsvertrags-zum-gemeinsamen -ueberwachungszentrum-von-fuenf-bundeslaendern/#ocr. 5 § 11 des Entwurfs; vergleiche https://netzpolitik.org/2016/wir-veroeffentlichen-entwurf-des-staatsvertrags-zum-gemeinsamen -ueberwachungszentrum-von-fuenf-bundeslaendern/#ocr. 6 Laut dem Entwurf belaufen sich die Ausgaben für den Freistaat Thüringen auf 2.274.103 Euro (Anschubfinanzierung, in den ersten zwei Geschäftsjahren); vergleiche § 2 des Entwurfs; vergleiche https://netzpolitik.org/2016/wir-veroeffentlichen -entwurf-des-staatsvertrags-zum-gemeinsamen-ueberwachungszentrum-von-fuenf-bundeslaendern/#ocr. Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizei-lichen Telekommunikationsüberwachung - Teil II Ich frage die Landesregierung:1 Zu 1.: Zu 2. bis 5.: Endnote: