19.07.2016 Drucksache 6/2430Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. August 2016 Einstellungen beim Thüringer Amt für Verfassungsschutz Die Kleine Anfrage 1123 vom 27. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Koalitionsvertrag wird ausgeführt, den Verfassungsschutz in Thüringen grundlegend reformieren zu wollen . In diesem Zusammenhang solle die personelle und sachliche Ausstattung an die sich verändernde Aufgabenbeschreibung und -begrenzung angepasst werden. Zurzeit ist für den außenstehenden Betrachter bis auf den Wegfall des Bereiches "Organisierte Kriminalität" keine Verminderung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erkennbar. Es ist aufgrund der aktuellen Gefährdungslagen (zum Beispiel neue Organisationsformen im Bereich des Rechtsextremismus; islamistischer Terrorismus) sowie der umfangreichen neuen gesetzlichen Dokumentations- und Berichtspflichten sogar ein höheres Arbeitsaufkommen der Bediensteten zu vermuten. Außerdem müssen die Aufgaben des ehemaligen Aufsichtsreferats im Ministerium zusätzlich vom Amt für Verfassungsschutz mit erfüllt werden. Die anderen Bundesländer und der Bund reagieren auf die aktuellen Gefährdungslagen unterschiedlich bei der Planung ihrer Einstellungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Einstellungen wurden beim Amt für Verfassungsschutz (vormals Landesamt für Verfassungsschutz ) in den Jahren 2014 und 2015 vorgenommen (bitte in Relation zur Gesamtstellenzahl darstellen)? 2. Wie viele Einstellungen sind beim Amt für Verfassungsschutz im Jahr 2016 und in den folgenden Jahren geplant (bitte in Relation zur Gesamtstellenzahl darstellen)? 3. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über die Einstellungszahlen der Verfassungsschutzämter anderer Länder und des Bundes? 4. Falls ja, wie viele Einstellungen beim Verfassungsschutz wurden in den anderen deutschen Bundesländern und beim Bund in den Jahren 2014 und 2015 vorgenommen (bitte in Relation zur Gesamtstellenzahl darstellen)? 5. Wie viele Einstellungen beim Verfassungsschutz sind nach Kenntnis der Landesregierung im Jahr 2016 und in den folgenden Jahren in den anderen deutschen Bundesländern und beim Bund geplant (bitte in Relation zur Gesamtstellenzahl darstellen)? 6. Wie bewertet die Landesregierung die eigenen Planungen im Vergleich zu den anderen deutschen Bundesländern und dem Bund? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2430 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 15. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Jahr 2014 wurden drei Einstellungen vorgenommen. Insgesamt waren 97 Planstellen und Stellen für das damalige Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz im Stellenplan 2014 ausgewiesen. Bei unveränderter Anzahl von zur Verfügung stehenden Planstellen und Stellen wurden im Jahr 2015 insgesamt fünf Einstellungen beim Amt für Verfassungsschutz vorgenommen. Die Angaben beziehen sich auf alle Einstellungen, durch die Planstellen und Stellen des Einzelplans 03, Kapitel 03 10 (Landesamt für Verfassungsschutz bzw. Amt für Verfassungsschutz) besetzt wurden. Zu 2.: In 2016 und 2017 sind für das Amt für Verfassungsschutz im Stellenplan insgesamt 96 Planstellen und Stellen ausgewiesen. Ziel ist es, in diesen beiden Jahren die freien und freiwerdenden Planstellen und Stellen zu besetzen. Um dieses Ziel zu erreichen wurden im Jahr 2016 bislang vier Dienstposten extern ausgeschrieben. Darüber hinaus ist eine weitere Neueinstellung zum 1. Oktober 2016 geplant. Die Angaben beziehen sich auf alle Einstellungen, durch die Planstellen und Stellen des Einzelplans 03, Kapitel 03 10 (Amt für Verfassungsschutz) besetzt werden. Zu 3.: Über konkrete Einstellungszahlen der Verfassungsschutzämter der anderen Bundesländer und des Bundes liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Einstellungen beim Thüringer Amt für Verfassungsschutz Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: