21.07.2016 Drucksache 6/2434Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. August 2016 Beauftragte in Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten Die Kleine Anfrage 1040 vom 21. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen wird in § 19 die Bestellung der kommunalen Behindertenbeauftragten geregelt. Das Thüringer Gleichstellungsgesetz regelt in den §§ 22 bis 24 Status, Aufgaben und Rechte der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten . Auch Be auftragte für Migration, Integration beziehungsweise Ausländer gibt es in vielen Kreisen und kreisfreien Städten. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen kreisfreien Städten und Landkreisen gibt es kommunale a) Behindertenbeauftragte, b) Gleichstellungsbeauftragte, c) Ausländer-, Migrations- oder Integrationsbeauftragte? Sind diese kommunalen Beauftragten jeweils haupt- oder ehrenamtlich tätig? 2. Stehen den kommunalen Beauftragten nach Kenntnis der Landesregierung eigene Haushaltstitel sowie Mittel zur Verfügung? Wenn ja, in welcher Höhe (bitte konkret auflisten nach Kreis/kreisfreie Stadt und nach Behindertenbeauftragten, Gleichstellungsbeauftragten und Ausländer-, Migrations- oder Integrationsbeauftragten )? 3. Welches Arbeitszeitvolumen steht nach Kenntnis der Landesregierung den einzel nen kommunalen Beauftragten wöchentlich zur Verfügung (bitte konkret auflisten nach Kreis/kreisfreie Stadt und nach Behindertenbeauftragten , Gleichstellungsbeauftragten und Ausländer-, Migrations- oder Integrationsbeauftragten)? 4. Wie viele der Beauftragten haben nach Kenntnis der Landesregierung ihre Funktion zusätzlich zu einer anderen Funktion inne? 5. Wie wird eine ständige Fort- und Weiterbildung der Beauftragten durch die jeweiligen Landesbeauftragten oder andere Gremien oder Verbände gewährleistet? 6. Wie wird eine Vernetzung der Arbeit der Beauftragten in den Kreisen und kreisfreien Städten untereinander vorgenommen? 7. In welcher Art und Weise werden die Beauftragten nach Kenntnis der Landesregie rung im Vorfeld in Entscheidungen auf Kreisebene eingebunden? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Meißner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2434 8. Plant die Landesregierung im Falle einer Kreisgebietsreform nur noch hauptamtliche kommunale Beauftragte zuzulassen? Wenn ja, mit welcher Begründung? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 20. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Aufgabenwahrnehmung der kommunalen Beauftragten erfolgt im eigenen Wirkungskreis. Die nachfolgenden Antworten geben die von den Rechtsaufsichtsbehörden und den kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeauftragte) sowie den kommunalen Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungbeauftragte) übermittelten Informationen wieder. Richtigkeit und Vollständigkeit wurden nicht geprüft. Zu 1.: Die nachgefragten Angaben zu den Behindertenbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte können der Internetseite1 des Freistaats Thüringen entnommen werden. Die Angaben zu den Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte sind auf der Internetseite 2 des Freistaats Thüringen veröffentlicht. Nach § 17 Abs. 1 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes (ThürGleichstG) wird die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten als dienstliche Tätigkeit und somit hauptamtlich ausgeübt. Die Angaben zu den Ausländer-, Migrations- oder Integrationsbeauftragen der Landkreise und kreisfreien Städte sind auf folgender Internetseite3 des Freistaats Thüringen veröffentlicht und ergänzen sich durch folgende Tabelle: Ausländer-, Migrations- oder Integrationsbeauftragte in Thüringens Landkreisen und kreisfreien Städte Landkreise/kreisfreie Städte Vorhandensein von Ausländer-, Migrationsoder Integrationsbeauftragten Wenn ja, haupt- oder ehrenamtlich Altenburger Land Ja (stellvertretend) hauptamtlich Eichsfeld Ja hauptamtlich Eisenach Ja ehrenamtlich Erfurt Ja hauptamtlich Gera Ja hauptamtlich Gotha Ja hauptamtlich Greiz Ja hauptamtlich Hildburghausen Nein Ilm-Kreis Ja hauptamtlich Jena Ja hauptamtlich Kyffhäuserkreis Ja hauptamtlich Nordhausen Nein Saale-Holzland-Kreis Ja hauptamtlich Saale-Orla-Kreis Ja hauptamtlich Saalfeld-Rudolstadt Ja (kommissarisch) hauptamtlich Schmalkalden-Meiningen Ja hauptamtlich Sömmerda Nein Sonneberg Ja ehrenamtlich Suhl Ja hauptamtlich Unstrut-Hainich-Kreis Ja hauptamtlich Wartburgkreis Ja hauptamtlich Weimar Ja hauptamtlich Weimarer Land Ja ehrenamtlich 3 Drucksache 6/2434Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 2.: Bezogen auf die kommunalen Behindertenbeauftragten wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle verwiesen (Anlage 1), die von dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage von Angaben der kommunalen Behindertenbeauftragten erstellt wurde. Hinsichtlich der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wird ebenfalls auf die als Anlage beigefügte Tabelle verwiesen (Anlage 2). Zu den Ausländer-, Migrations- oder Integrationsbeauftragten in Thüringens Landkreisen und kreisfreien Städte liegen nur folgende Angaben vor: Haushaltsmittel für Integrationsbeauftragte Landkreise/kreisfreie Städte Eigener Haushaltstitel (Ansatz für 2016) Anmerkung Altenburger Land Ja (43.640 Euro) Eichsfeld Nein Eisenach keine Angaben Erfurt keine Angaben Gera keine Angaben Gotha Nein Greiz keine Angaben Hildburghausen keine Angaben Ilm-Kreis keine Angaben Jena keine Angaben Kyffhäuserkreis keine Angaben Nordhausen keine Angaben Saale-Holzland-Kreis Ja (22.100 Euro) Titel "Ausländer- und Aussiedlerbeauftragte" Saale-Orla-Kreis Nein Saalfeld-Rudolstadt Nein Schmalkalden-Meiningen keine Angaben Sömmerda keine Angaben Sonneberg Nein Suhl keine Angaben Unstrut-Hainich-Kreis keine Angaben Wartburgkreis Nein Weimar Ja (43.296 Euro) Weimarer Land keine Angaben Zu 3., 4. und 7.: Die Angaben zu den kommunalen Behindertenbeauftragten sowie Gleichstellungsbeauftragten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Weitere Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 5.: Die Angaben zu den kommunalen Behindertenbeauftragten sowie Gleichstellungsbeauftragten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Die Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge (BIMF) bereitet gemeinsam mit dem Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft der Ausländer- und Integrationsbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte jährlich drei Tagungen der Landesarbeitsgemeinschaft vor und führt diese durch. Diese dienen der Fortbildung, der Vernetzung und dem Austausch untereinander. Zudem veranstaltet die BIMF jährlich vier ganztägige Fortbildungsveranstaltungen auch für die kommunalen Beauftragten. Es handelt sich dabei sowohl um rechtliche als auch um länderspezifische Inhalte. Weitere Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2434 Zu 6.: Die Angaben zu den kommunalen Behindertenbeauftragten sowie Gleichstellungsbeauftragten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Zu den Ausländer-, Migrations- oder Integrationsbeauftragten in Thüringens Landkreisen und kreisfreien Städte kann Folgendes ausgeführt werden: Die Vernetzung der Arbeit der Beauftragten untereinander geschieht im Rahmen der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Ausländer- und Integrationsbeauftragten in Thüringen (LAG). Die Ausländer- und Integrationsbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen haben sich bereits am 1. Juli 1993 zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Die LAG hat das Ziel, den Austausch der Landkreise und kreisfreien Städte zu fördern und dadurch Maßnahmen und Aktivitäten auf kommunaler Ebene voranzutreiben, die der Integrationsarbeit und dem interkulturellen Dialog vor Ort dienen. Die Aufgaben der LAG sind die Pflege des Erfahrungsaustausches und die Netzwerkbildung zugunsten der Qualifizierung und Wahrnehmung der Aufgaben der Ausländer- und Integrationsbeauftragten Thüringen , die Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen für die Ausgestaltung integrationspolitischer Themen und Maßnahmen zur Förderung der Integration vom Menschen mit Migrationshintergrund und der sozialen Betreuung von Flüchtlingen in Thüringen sowie die Abstimmung über öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zugunsten des verbesserten Zusammenlebens von Zugewanderten nichtdeutscher Herkunft und Einheimischen im Freistaat. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind die Ausländer- und Integrationsbeauftragten der Landkreise sowie kreisfreien Städte in Thüringen. Die Arbeitsgemeinschaft arbeitet in enger Kooperation mit der Beauftragten für Migration, Integration und Flüchtlinge der Thüringer Landesregierung sowie mit Vertretern des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zusammen, die ständiger Gast der Arbeitsgemeinschaft sowie bei den Vorstandssitzungen der LAG sind. Weitere Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 8.: Über die Ausgestaltung des Status der kommunalen Beauftragten entscheiden die Gemeinden und Landkreise eigenverantwortlich im Rahmen der Gesetze. Mögliche Änderungen der gegenwärtigen Rechtslage obliegen dem Landtag. Dr. Poppenhäger Minister Anlagen4 Endnote: 1 http://www.thueringen.de/th10/bb/adressen/kommunal/ 2 http://www.thueringen.de/th10/gb/netzwerke/komm_gleichstellungsbeauftragte/index.aspx Hinweis 3 http://www.thueringen.de/th10/ab/beratung/beauftragteth/index.aspx 4 Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Kleine Anfrage Nr. 1040 der Abgeordneten Meißner (CDU) Beauftragte in Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten – Anlage 1 Kommunale Behindertenbeauftragte kommunale Behindertenbeauftragte der Landkreise und kreisfreien Städte Frage 2) Frage 3) Frage 4) Frage 5) Frage 6) Frage 7) Landkreis Schmalkalden- Meiningen Haushaltstitel steht zur Verfügung, nicht getrennt, sondern für alle Funktionen keine Angaben möglich Nebenamt, lt. Thür. Gleichstellungsgesetz 0,75 VbE Gleichst.- beauftragte, Rest verteilt auf Behindertenbeauftragte, Ausländerbeauftragte etc. ja, z.B. FH Erfurt, Behindertenverband, VdK, kommunalpolitische Bildungsträger über Behindertenbeirat des Kreistages, Behindertenverband i.d.R. rechtzeitige Einbindung in Entscheidungen auf Kommunalund Landkreisebene Landkreis Saale-Holzland-Kreis nein 10 Wochenstunden (1/4 der Arbeitszeit) Nebenamt je ¼ Anteil Behinderten-, Ausländer-, Gleichstellungs-, Datenschutzbeauftragte (in Teilzeitbeschäftigung) nein ja, regional per Telefon bzw. E-Mail-Austausch Einbindung meist kurzfristig über Stellungnahmen, selten ausreichend frühe Einbeziehung Landeshauptstadt Erfurt nein 18 Stunden (45 % von 40 Stunden)/Woche Hauptamt mit Nebenfunktion als Bürgerbeauftragter (55 % = 22 Stunden) durch das Büro Factus 2 Institut (etwa 1 Lehrgang pro Jahr) Die Sprecherin der LAG- BMB/und zugleich Vertreterin der LAG/BMB im Behindertenbeirat des Landes informiert, im kleineren Umfang fallbezogener Austausch mit kBMBs Besprechung aller relevanten Bau- und Entwicklungsmöglichkeiten (Tiefbau, Kommunaler Hochbau, ÖPNV) in der AG Barrierefreies Erfurt Landkreis Altenburger Land nein feste Zeitanteile sind nicht vorgegeben, die Arbeit erfolgt nach Bedarf Nebenamt, Behindertenberatung u. Kontaktstelle für SHG (0,6 VbE) Örtliche Fortbildungen vom Klinikum Altenburg, Trialog, Factus 2 Institut, FH Erfurt, Umfang nach Angebot und Bedarf ja, Weitergabe von Fachinformationen über E-Mail und Telefonate Anforderung von Stellungnahmen zu baulichen Veränderungen an öffentlichen Gebäuden, Straße oder in öffentlich gefördertem Wohnungsbau, Neuanschaffung von Bussen, Teilnahme an den Beratungen der Steuerungsgruppe Schulamt Landkreis Greiz nein 14 Stunden/Woche Nebenamt, KBMB 14 Std., Leiterin KISS 14 Std., Psychiatriekoordinatorin 12 Std./wöchentlich Fortbildungsangebote bei Bedarf Vernetzung mit anderen kBMBs findet nicht statt bei sämtlichen Baumaßnahmen im Landkreis Anforderung von Stellungnahmen Landkreis Nordhausen nein 25 bis 30 Stunden/Woche Ehrenamt, zusätzlich vielfältige ja, Veranstaltungen des VdK, Paritätischer Vernetzung mit FH Nordhausen; Teilnahme Einbeziehung bei Entscheidungen auf Kleine Anfrage Nr. 1040 der Abgeordneten Meißner (CDU) Beauftragte in Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten – Anlage 1 Kommunale Behindertenbeauftragte Beratungsaufgaben vor Ort Wohlfahrtsverband, factus 2 Institut, Fachtagungen auf Schloss Ettersburg, FH Erfurt an Studienveranstaltungen zur Weitergabe von Erfahrungen kommunaler und Landkreis- Ebene, Abforderung von Stellungnahmen zu baulichen Planungsunterlagen zum barrierefreien Bauen/Förderprogramme, Checklisten Stadt Suhl nein 50 % von insgesamt 0,8 VbE Hauptamt, Sachbearbeiterin für Senioren- und Behindertenbetreuung Besuch von Fortbildungsveranstaltungen ist möglich keine Vernetzung SB koordiniert die Einbeziehung des Behindertenbeirates bzgl. der Fragen von Barrierefreiheit bei städtischen Baumaßnahmen Landkreis Gotha nein 1-2 % wöchentlich Hauptamtliche Mitarbeiterin für Verwaltungsdienst und Dokumentation, Steuerungsunterstützung/ Arbeitsbereich Büro des Landrates (u.a. zuständig für Senioren- und Behindertenangelegenheit en, Bürgeranliegen, Ehrenamtsaufgaben) nein im Bedarfsfall hausinterne Absprachen mit Vertretern des Sozialamtes/ Gesundheitsamtes, Absprachen mit Verband der Behinderten/Kreisverband Gotha je nach Situation und entsprechend den Bedürfnissen Landkreis Ilm-Kreis nein 2,2 % (Jahr 2015) Hauptamt, weitere Aufgaben (Zeitanteile 2015) Ausländerbeauftragte 65,5 % Gleichstellungsbeauftr. 19,1 % Koord. Seniorenarbeit 5,8 % Netzwerk gg. Gewalt 7,4 % nein Abstimmung mit den kBMBs der Städte Arnstadt und Ilmenau im Einzelfall Einbindung bei Entscheidungen zum Nahverkehrsplan, Baumaßnahmen Landkreis Haushaltsmittel für 4 Stunden/Woche Nebenamt, ja, Factus 2 Institut, Mitglied Barrierefreie Stadt Anforderung von Kleine Anfrage Nr. 1040 der Abgeordneten Meißner (CDU) Beauftragte in Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten – Anlage 1 Kommunale Behindertenbeauftragte Eichsfeldkreis Aus- und Fortbildung, Dienstreisen, Geschäftsaufwend ungen i.H.v. 1.100,00 EUR für kBMB und Schwerbehinderte nvertretung hauptamtliche Sachbearbeiterin mit 25 Stunden/Woche Bith e.V., Angebote des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Leinefelde, Mitglied Barrierefreie Stadt Heilbad Heiligenstadt, Netzwerkpartner für drei Werkstätten fMmB, Vereine, Verbände im Landkreis, Vernetzung über Mailverkehr mit Behindertenbeauftragten der Thüringer Landesregierung Stellungnahmen bei ÖPNV- Vorhaben, Radwegen/Gemeindesaal /Stadion/Wohnungsbau nur bei bestimmten Förderprogrammen Landkreis Unstrut- Hainich-Kreis eigener Titel für Reisekosten/Büromaterial i.H.v. 600,00 EUR (für alle Funktionen) 35 % von 40 Stunden Hauptamt mit N, Gleichstellungsbeauftr. 50 %, kBMB/Seniorenangelegen -heiten 35 %, Ausländerbeauftragte 15 % ja, Fachtagungen, Seminare vor Ort, Angebote von Stiftungen Vernetzung über die komm. Behinderten- und Seniorenbeiräte, Einzelkontakte zu anderen kBMBs, bundesweit zu Fachfragen in bes. Fällen und zum Erfahrungsaustausch Einsichtnahme/Zusendung von Kreistagsunterlagen im Vorfeld, Möglichkeit der Stellungnahmen bei Bauvorhabenanträgen, Förderangelegenheiten von Unternehmen Landkreis Sonneberg nein eigene Zeiteinteilung ehrenamtlich ja Zusammenarbeit mit Verbänden, Behindertenverband, Miteinander e.V., Vernetzung mit anderen kBMBs Bei Bedarf eigenständig Stadt Gera ja, für Dienstreisen, Weiterbildungen, Aktionen i.H.v. 1.000,00 EUR 20 Stunden/Woche hauptamtlich, Leiterin KISS 10 Std./Woche, Öffentlichkeitsarbeit/Unter stützung der Ehrenamtszentrale 5 Std./Woche ja, entsprechend Arbeitssituation Vernetzungstreffen Initiative Handicap, AG Barrierefreiheit, AG Spielplatz Einbeziehung in kommunalen Fragen über die Dezernentin f. Soziales bzw. FDL, Überregional durch Dezernentin für Soziales Stadt Weimar ja, für Behinderten- und Seniorenarbeit 11.200,00 EUR 20 Stunden/Woche Hauptamt mit Nebenfunktion, Behindertenarbeit 50 %, Seniorenbeauftragte 50 % ja, Veranstaltungen in Erfurt, Parität Austausch zu konkreten Sachverhalten auf dem direkten Weg per E-Mail oder per Telefon Durch beschlossenen Aktionsplan in Weimar ist Einbeziehung des Beauftragten/Beirat vorgesehen, ak-zeptiert und wird bei Kleine Anfrage Nr. 1040 der Abgeordneten Meißner (CDU) Beauftragte in Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten – Anlage 1 Kommunale Behindertenbeauftragte kommunalen Entscheidungen und Genehmigungen (komm. Bauvorhaben) umgesetzt. Noch Defizite in der Einbeziehung bei privaten Initiativen/Investitionen. Landkreis Hildburghausen HH-Mittel für Dienstreisen, Fortbildungen 4 Std./Woche nebenamtlich ja, Factus 2 Institut Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. im Rahmen von Stellungnahmen bei Fragen hinsichtlich Barrierefreiheit von geförderten/Investiven Vorhaben der Kommunen Landkreis Saale-Orla-Kreis Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Einbeziehung im Vorfeld bei geplanten öffentlichen Baumaßnahmen Landkreis Wartburgkreis ja, i.H.v. 10.000,00 EUR 1 x wöchentlich 6 Beratungssprechstunden plus 15 Std. ehrenamtlich mit Aufwandsentschädigung, Vorsitzende des Verbandes der Behinderten Wartburgkreis e.V.-ehrenamtliche Geschäftsführung 20 Std. ja, Parität Thüringen, Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte, Factus 2 Institut Austausch mit AfSJG, Jugendamt, Mitglied im Fahrgastbeirat ÖPNV, Seniorenbeirat, AG Ehrenamt u.m. durch Informationen, Anhörungen und Einbeziehung in Planungen, Stellungnahmen Landkreis Saalfeld- Rudolstadt nein keine wöchentlich festgelegte Arbeitszeit, individuelle Planung nach Erforderlichkeit, 2 x 4 Std./Monat Sprechstunde Ehrenamt nein regelmäßiger Austausch fallbezogen mit zuständigen Gremien der Kommunen auf Kommunalebene Einbeziehung nur bei förderungswürdigen Bauanträgen, Landkreisebene nur bedingt, keine Einbeziehung in strukturelle Gesamtplanungen Landkreis Weimarer Land nein nein Ehrenamt ja nein je nach Anfragen, meist Bauthemen Stadt Schmalkalden nein nach eigenem Ermessen im Rahmen der Dienstzeit keine genauen Angaben, Mitarbeiterin im OA, sozialer Dienst der Stadt SM nein lose Kontakte zu einigen Kommunen bei best. Sachfragen beratende Aufgaben übernimmt der Behindertenbeirat, Stellungnahmen über kBMBs des Landkreises Kleine Anfrage Nr. 1040 der Abgeordneten Meißner (CDU) Beauftragte in Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten – Anlage 1 Kommunale Behindertenbeauftragte Stadt Jena ja 32 Wochenstunden hauptamtlicher Beauftragter für Menschen mit Behinderungen ja, nach Angebot und Problemlage ja, zu anderen KBMB Kleine Anfrage Nr. 1040 der Abgeordneten Meißner (CDU) Beauftragte in Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten – Anlage 2 Kommunale Gleichstellungsbeauftragte kommunale Gleichstellungsbeauftragte der Landkreise und kreisfreien Städte Frage 2) Frage 3) Frage 4) Frage 5) Frage 6) Frage 7) Landeshauptstadt Erfurt 10.000,00 Euro zur inhaltlichen Verwendung sowie Zuschüsse für die beiden Frauenzentren. 40 Std. nein BAG Tagung, Sitzungen des DST, gezielt ausgewählte Fortbildungen Im Rahmen von gemeinsamen Dienstberatungen in allen Stellenbesetzungsverfahren, teilweise bei strukturellen und organisatorischen Veränderungen, vielfach im Nachgang; zu Fragen der Fortbildung, zur Führungskräftenachwuchsentwicklung , zu Projekten im Gesundheitsbereich, durch Teilnahme am Monatsgespräch Stadt Eisenach 300,00 Euro für Veranstaltungen 14.014,00 Euro Zuschuss an das Frauenzentrum, 96.900,00 Euro Zuschuss an Frauenhaus 30 Std. zuständig für Umsetzung des Bundesprogrammes "Demokratie leben", des Thüringer Landesprogrammes für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit "Denk bunt", Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz mit 10 Std. durch Inhouse-Schulungen (Führungskräfteseminar, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Gesundheitsmanagement, Psychische Belastungen am Arbeitsplatz, Selbstschutz am Arbeitsplatz) sowie externe Angebote zu frauen- und gleichstellungspolitischen Themen Vernetzung mit den Beauftragten (Menschen mit Migrationshintergrund, Seniorenbeauftragten, Beauftragter für Menschen mit Behinderungen) in den Netzwerken: Treff Sicherheit, Netzwerk Integration, Ehrenamtsbeirat, Netzwerk gegen häusliche Gewalt sowie punktuell zu einzelnen Anlässen und Projekten Einbeziehung durch Fachämter erfolgt unterschiedlich: nicht immer und unaufgefordert; Teilnahme an Dienstberatungen im Dezernat 1 und Amtsleiterberatung ist immer möglich; Zugang zum Ratsinformationssystem ist vorhanden Kleine Anfrage Nr. 1040 der Abgeordneten Meißner (CDU) Beauftragte in Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten – Anlage 2 Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Stadt Gera 1.550,00 Euro 40 Std. nein derzeit keine Teilnahme an kostenpflichtigen Weiterbildungen Vernetzung mit den Gleichstellungsbeauftragten des ostthüringer Raumes; es finden regelmäßige Treffen statt Information über anstehende Personalentscheidungen im Haus Stadt Jena 11.000,00 Euro 40 Std. nein ja, Gender Mainstreaming, Gesundheitsmanagement, EU Politik und Strategien nein in Bewerbungsverfahren Stadt Suhl 5.400,00 Euro 20 Std. Leiterin Selbsthilfekontaktstelle, Beschwerdestelle nach dem AGG mit 20 Std. je nach Angebot und Zeit ca. 1-2 zusätzlich zu LAG im Jahr, z.B. durch AGETHUR zum Thema "Männer altern anders? Erreichbarkeit von Männern in der Gesundheitsvorsorge" LAG Selbsthilfeplenum Teilnahme an regelmäßigen Sitzungen des Personalrats und OB; internen Arbeitskreisen (ist aber leider auf Grund der vielen Termine durch die Aufgabenverteilung nicht immer möglich) Kleine Anfrage Nr. 1040 der Abgeordneten Meißner (CDU) Beauftragte in Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten – Anlage 2 Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Stadt Weimar in 2016: 8.725,00 Euro 36 nein Klausurtagung der LAG jährlich; div. Seminare oder Konferenzen bundesweit - je nach Thema und Haushaltslage LAG der Kommunalen GSB, BAG der Kommunalen GSB Einbindung in Stellenbesetzungsverfahren (Beteiligung), Protokolle zu Ausschüssen, Akteneinsicht nach Bedarf Landkreis Altenburger Land 2.550,00 Euro 40 Std., z.Z. Teilzeit mit 34 Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgaben im Bereich Ehrenamt, Seniorenbeirat und ehrenamtl. Seniorenbeauftragte (2 Std.) nach Bedarf Durchführung von Beratungen mit allen Beauftragten bei Bedarf, Mitarbeit im Netzwerk Integration, Mitglied im Vorstand Seniorenbeirat Teilnahme am Monatsgespräch mit Personalrat und Landrätin, Erhalt der notwendigen Unterlagen und Teilnahme an allen Vorstellungsgesprächen Kleine Anfrage Nr. 1040 der Abgeordneten Meißner (CDU) Beauftragte in Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten – Anlage 2 Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Eichsfeldkreis ausreichend 20 Std. Ausländerbeauftragte mit 20 Std. 1 bis 2 Weiterbildungen im Jahr Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte in einer Person Gleichstellungsbeauftragte wird in alle Personalfragen mit einbezogen und ist auch in alle Gremien eingebunden Landkreis Gotha 19.500,00 Euro 34 Std. Ausländerbeauftragte mit 6 Std. Die Möglichkeit der Teilnahme an diesbezüglichen Fort- und Weiterbildungsangeboten besteht. Die Angebotsbreite seitens der Bildungsträger zu ist aber sehr begrenzt und somit bleiben die Workshops und Arbeitsberatungen wichtigstes Bindeglied zur Fort- und Weiterbildung. Je nach Situation und entsprechend der Notwendigkeit finden erforderliche interne und externe Absprachen, Einbindungen und Beratungen mit Dritten statt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Informations- und Beteiligungsrechte werden im Rahmen des ThürGleichG eingehalten. Ansonsten erfolgt eine Einbindung entsprechend der Situation und Notwendigkeit. Kleine Anfrage Nr. 1040 der Abgeordneten Meißner (CDU) Beauftragte in Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten – Anlage 2 Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Greiz ausreichend 20 Std. Ehrenamtsbeauftragte, Sachbearbeiterin in Bereich Kultur jährlich 4 -5 Mal Beratung des Runden Tisches gegen häusliche Gewalt, jährlich 3-4 Mal Seminare, z. B. Gleichstellungsplan, Gleichstellungsrecht. 1 Mal jährlich LAG- Jahrestagung Die Gleichstellungsbeauftragten im ostthüringer Raum treffen sich 4 Mal im Jahr. Im LRA Greiz ist die Kommunikation bzw. Zusammenarbeit mit dem Ausländerbeauftragtem , der auch Seniorenbeauftragter ist, ausgezeichnet. Aufgrund der räumlichen Nähe, ist eine enge Vernetzung gegeben. Es werden gemeinsame Informationen veröffentlicht und Beratungen organisiert. Frühzeitige Einbindung bei Ausschreibungen, Einstellungsverfahren, Beförderungen, Umsetzungen oder Kündigungen. Anwesenheit bei Vorstandssitzungen des Personalrates und Amtsleiterberatungen 1 mal im Monat. Landkreis Hildburghausen Fortbildung und Umschulung: 2.200,00 Euro; Bücher und Zeitschriften: 200,00 Euro; Dienstreisen: 400,00 Euro; Zuweisungen und Zuschüsse f. laufende Zwecke: 13.000,00 Euro 15 Std. (Teilzeitbeschäftigt mit 30 Std.) Büro des Landrats und Verwaltung mit 9 Std., Aufgaben der Beteiligungsverwaltung mit 3 Std.; Betreuung der Auszubildenden bzw. Anwärter mit 3 Std. keine Erfahrungen bisher, da erst seit Januar 2016 als GB tätig, Fortbildungen sind angedacht Vernetzung kommunale GBs; Vernetzung Netzwerk Häusliche Gewalt; Vernetzung BINKO; Mit anderen Beauftragten wenig Berührungspunkte Im Rahmen der personellen Maßnahmen wird die GB bei Einstellungsverfahren grundsätzlich rechtzeitig beteiligt, Erhalt der Stellenausschreibungen vor Veröffentlichung zur Kenntnisnahme, Erhalt einer Auflistung von allen Bewerberinnen und Bewerbern Kleine Anfrage Nr. 1040 der Abgeordneten Meißner (CDU) Beauftragte in Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten – Anlage 2 Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Ilm-Kreis Zuschüsse für Frauen- und Familienzentren/ Vereine, Verbände, Frauengruppen: 30.000,00 Euro; Gleichstellungsund frauenspezifische Projekte: 500,00 Euro 7,64 Std. Ausländerbeauftragte mit 26,2 Std. Behindertenbeauftragte mit 0,88 Std. Koordination Seniorenarbeit mit 2,32 Std. Netzwerk gegen Gewalt mit 2,96 Std. nein (Zeitgründe) Abstimmung mit den GB der Städte Arnstadt und Ilmenau im Einzelfall. Abstimmung mit anderen Beauftragten in Personalunion Personelle und soziale Maßnahmen Gleichstellungsplan Landkreis Kyffhäuserkreis Öffentlichkeitsarbeit : 600,00 Euro; Reisekosten / Fortbildung 300,00 Euro 35 Std. Familienbeauftragte Seminar "Stellenbeschreibung kommunaler Bereich" TVS; Initiierung eigener Seminare im Rahmen des Netzwerkes gegen häuslicher Gewalt; interne Kommunikation je nach Anliegen; Teilnahme an Arbeitstreffen Intensive Zusammenarbeit mit der GB der Stadt Sondershausen, Teilnahme an Arbeitstreffen enge Anbindung an Landrätin, wöchentliche Dienstberatungen, wöchentliche Gespräche mit den Personalverantwortlichen, Monatsgespräche Personalrat Kleine Anfrage Nr. 1040 der Abgeordneten Meißner (CDU) Beauftragte in Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten – Anlage 2 Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Nordhausen 400,00 Euro 30 Std. AAG-Beauftragte, im Sozialamt als Sachbearbeiterin mit 4 Std. Tagesseminar zu den Aufgaben und Rechten der Gleichstellungsbeauftragten sowie Stellenausschreibungen; Fortund Weiterbildungsangebote werden nicht verwehrtkeine Vernetzung, gelegentliches Treffen bei gemeinsamen Tagungen keine automatische Einbeziehung, nur Erhalt von Beschlussvorlagen des Jugendhilfeausschusses (aber nicht zur Stellungnahme) sondern nur im Zusammenhang mit der Einladung, Einsicht von Beschlussvorlagen über Kreistagsinformationssystem , Einladungen zu Infomeetings Landkreis Saale-Holzland- Kreis 43.000,00 Euro 10 Std. Ausländerbeauftragte 10 Std., Behindertenbeauftragte 10 Std., Datenschutzbeauftragte 10 Std. ja, wenn Neuerungen dies notwendig machen, z. B. Thema Gleichstellungsplan bei der Thüringer Verwaltungsschule Weimar Es finden Vernetzungen statt, da immer mehr Gleichstellungsbeauftragte Querschnittsaufgaben erfüllen, Austausch aufgrund regionaler Distanzen meist per E-Mail oder Telefon Es wird sich bemüht, die gesetzlichen Vorgaben nach dem ThürGleichG umzusetzen. Meist erfolgt aber die Einbeziehung parallel bzw. nach dem Personalrat bspw. bei Personalangelegenheiten Kleine Anfrage Nr. 1040 der Abgeordneten Meißner (CDU) Beauftragte in Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten – Anlage 2 Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Saalfeld-Rudolstadt nein 20 Std. Kreissportjugendkoordinatorin mit 20 Std. in 2015 zum Thema Gleichstellungsplan; in 2013 privat im Rahmen der Demokratieberaterausbildung des Thüringer Feuerwehrverbandes situations- bzw.- projektbedingt entsprechender Bedarf in vielfältiger Art sowie in guter Synergie zum anderen Aufgabengebiet entsprechend ThürGleichG , Beteiligungen an Personalentscheidungen, als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss, Mitarbeit in verschiedenen Gremien z. B. Fachbeirat und Begleitausschuss im Projekt "Partnerschaft für Demokratie" Landkreis Saale-Orla-Kreis 1.400,00 Euro 30 Std. Öffentlichkeitsarbeit mit 6 Std. Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Aus- und Weiterbildungsbudgets ist dies eingeschränkt möglich. Die Nutzung kostenfreier Angebote wird deshalb angestrebt. Vernetzung im Landkreis ist sehr gut. Dies wird durch die Mitwirkung in verschiedenen Netzwerken und Arbeitskreisen realisiert. Kontakt zu Behindertenbeauftragten besteht. Teilnahme an Dienstberatungen des Landrates, Einbindung bei Personalentscheidungen, Monatsgespräch mit Personalrat und Teilnahme an Personalauswahlgesprächen, sowie weiterer personeller Entscheidungen, im Rahmen der gesetzlich fixierten Rechte auch Möglichkeiten der Einflussnahme Kleine Anfrage Nr. 1040 der Abgeordneten Meißner (CDU) Beauftragte in Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten – Anlage 2 Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Schmalkalden- Meiningen 2.000,00 Euro 30 Std. Kommunale Behindertenbeauftragte, Integrationsbeauftragte und Ehrenamtsbeauftragte mit 10 Std Fort-und Weiterbildungsangebote können neben den LAG- Sitzungen etc.. wahrgenommen werden, wovon aufgrund der Vielzahl von anderen Veranstaltungen im letzten Jahr Abstand genommen wurde. guter Kontakt zur Seniorenbeauftragten in der Regel rechtzeitige Einbindung in Entscheidungen auf Kommunal- und Landkreisebene Landkreis Sömmerda 300,00 Euro 30 Std. Datenschutzbeauftragte mit 10 Std. Lehrgängen, Fachtagungen nach Bedarf Zusammenarbeit mit anderen Beauftragten innerhalb des Landratsamtes bzw. Landkreises bei Bedarf und in verschiedenen Arbeitsgruppen Beteiligung an den Entscheidungen im Landkreis/Landratsamt entsprechend dem Thüringer Gleichstellungsgesetz Kleine Anfrage Nr. 1040 der Abgeordneten Meißner (CDU) Beauftragte in Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten – Anlage 2 Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Sonneberg 800,00 Euro 30 Std. Koordinierungsstelle des Jugend- und Sozialamtes mit 10 Std. Anmeldung zum Seminar: "Grundlagen und Anwendungsprobleme des Gleichstellungsrechts" (wurde jedoch abgesagt); in 2016 ist Teilnahme am Seminar "Kreativwerkstatt Gleichstellungsarbeit" vorgesehen, Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen wird durch Landkreis finanziert und gewährleistet Vernetzung mit Ausländerbeauftragten erfolgt im Arbeitskreis Migration sowie im Begleitausschuss "Demokratie leben". Austausch mit komm. GBs im Jugendhilfeausschuss. Vernetzung mit großen Kreis von Kooperierenden über Netzwerk gegen häusliche Gewalt gewährleistet GB wird durch ihre Beteiligung, beratende Rolle im Jugendhilfeausschuss, Begleitausschuss, "Demokratie leben" und federführende und koordinierende Funktion in der regionalen Steuergruppe (ITP) sowie Netzwerk gegen häusliche Gewalt in Entscheidungsprozesse eingebunden bzw. begleitet diese. Behördenintern erfolgt Beteiligung auf Grundlage des Leitfadens. Landkreis Unstrut-Hainich- Kreis 2.000,00 Euro 20 Std. Ausländerbeauftragte mit 6 Std., Behinderten- und Seniorenbeauftragte mit 14 Std. Fachtagungen oder Weiterbildung bei neuen Gesetzesvorschriften, Inhausseminare für Führungskräfte AG häusliche Gewalt, Kinderfreundlicher Landkreis, Lokale Partnerschaft für Demokratie, TIZIAN Kreistagsunterlagen, Jugendhilfeausschuss Kleine Anfrage Nr. 1040 der Abgeordneten Meißner (CDU) Beauftragte in Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten – Anlage 2 Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Wartburgkreis 500,00 Euro 30 Std. Förderprogramm Demokratieleben, Umsetzung des Bundesprogramm als federführendes Amt, Bundesprogramm als Eigenmittel der WAK bisher noch nicht, da Weiterbildungen für die Abwicklung des Förderprogrammes dringend notwendig waren Arbeit im Frauenkreis gemeinsam mit GB Eisenach; neuer Migrationsbeauftragter im Landratsamt WAK nimmt seine Arbeit erst ab 17.05.16 war, Kontakt mit Behindertenbeauftragt en muss noch geknüpft werden im Vorfeld durch das Personalamt einbezogen, keine Teilnahme an allgemeinen Dienstberatungen der Dienststellenleitung Landkreis Weimarer Land ca. 12.000,00 Euro 38 Std. nur nebenberuflich und im Ehrenamt Amtsleiterdienstberatungen und alle Ausschüsse des Kreistages/freie Auswahl von Seminaren und Weiterbildungen im Rahmen der Gleichstellungstätigkeit/ Umfang wird selbst festgelegt Beratungen und Vernetzung mit anderen GBs, Selbsthilfegruppen, Behindertenbeirat, lokalen Bündnissen, u. a. Netzwerkpartnern durch Kreistagseinladungen, parteiliche Einladungen, Ausschusssitzungen Beauftragte in Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3., 4. und 7.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 8.: Endnote: