21.07.2016 Drucksache 6/2439Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. August 2016 Übergriff am 18. Mai 2016 in Erfurt Die Kleine Anfrage 1155 vom 9. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 18. Mai 2016 soll sich nach Kenntnissen der Fragestellerin in Erfurt Bereich Kleinvenedig/Michaelisstra ße/Moritzstraße gegen 21 Uhr ein Übergriff durch Personen der mutmaßlich extrem rechten Szene ereig net haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist nach Kenntnissen der Landesregierung der Thüringer Polizei ein wie in der Einleitung geschilder ter Vorfall bekannt geworden, wenn ja, welche Angaben kann sie zum Tatgeschehen und einem mögli chen eingeleiteten Ermittlungsverfahren sowie einer Einstufung als politisch motivierte Straftat machen? 2. Ist der Landesregierung bekannt, ob Tatverdächtige festgestellt und Personalien erhoben wurden? Falls ja, in wie vielen Fällen? 3. Falls es Geschädigte gegeben hat, welche Angaben kann die Landesregierung über Anzahl und mögli che Verletzungen machen? 4. Ist der Landesregierung bekannt, ob die Tatverdächtigen in dem Fall bereits als rechtsextreme Straftä ter oder "Gewalttäter Sport" aktenkundig wurden? 5. Liegen der Landesregierung Hinweise vor, wonach tatverdächtige Personen Bekleidungsstücke oder Ver sammlungsutensilien mit politischen Botschaften mitgeführt haben, wenn ja, welchen Inhalt hatten diese? 6. Ist der Landesregierung bekannt, ob mögliche Tatverdächtige bei der Tatbegehung bewaffnet gewesen sein könnten oder wurden im Falle einer Feststellung von Tatverdächtigen Gegenstände aufgefunden beziehungsweise sichergestellt, die als Waffe geeignet oder eingesetzt worden sein könnten? Wenn ja, um welche Art Bewaffnung handelt es sich? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2439 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Am 18. Mai 2016, 20:46 Uhr, ging über den Polizeinotruf der Hinweis eines anonymen Mitteilers ein, dass sich 15 schwarz gekleidete Personen, teilweise mit Baseballschlägern bewaffnet, in Erfurt, in der Michae lisstraße/Ecke Pergamentergasse befinden sollen. Gegen 20:50 Uhr wurde eine Personengruppe in der Erfurter Webergasse registriert, die wegen der Nähe und der Anzahl als vermeintlich die im Notruf beschriebene Gruppe erkannt wurde. Zum Zweck der Iden titätsfeststellung sollte die ca. 15 Personen umfassende Gruppe kontrolliert werden, die jedoch bei Annä herung durch die Polizeibeamten flüchteten. Im Rahmen der Nahbereichssuche wurden sechs Personen festgestellt und einer Identitätsfeststellung unterzogen. Von diesen Personen wurden zwei ca. 60 bis 80 cm lange Fahnenstangen mitgeführt. Diese Personengruppe war nicht der rechtsextremen Szene zuzuordnen. Den festgestellten Personen wurde der der Identitätsfeststellung zu Grunde liegende Sachverhalt erklärt. Zu dem über den Polizeinotruf eingegangenen Hinweis wurden keine Erkenntnisse erlangt. Anhaltspunkte, die auf eine körperliche Auseinandersetzung hätten schließen können, lagen ebenfalls nicht vor. Zu 2. bis 6.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. In Vertretung Götze Staatssekretär Übergriff am 18. Mai 2016 in Erfurt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. bis 6.: