21.07.2016 Drucksache 6/2443Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. August 2016 Errichtung einer Windkraftanlage im Bereich der rekultivierten Hausmülldeponie Mihla-Buchenau Die Kleine Anfrage 1129 vom 1. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis - Stadt Eisenach plant die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage auf der ehemaligen Deponie Mihla-Buchenau. Die entsprechende Fläche in der Größe von circa 27 Hektar ist noch Bestandteil des Naturparks Eichsfeld-Hainich-Werratal, dessen Verordnung Windparks und Windkraftanlagen verbietet. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat nach behördlicher Prüfung dem Antrag des Abfallwirtschaftszweckverbands Wartburgkreis - Stadt Eisenach auf Herausnahme der Teilfläche aus dem Naturpark zugestimmt. Bereits im Jahr 2010 wurden zur Ausweisung des Naturparks umfangreiche Abstimmungen durchgeführt und infolgedessen circa 400 Hektar aus dem Naturpark herausgenommen. Damit wurden die Außengrenzen des Naturparks zugunsten der Windkraft angepasst. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Stoffe wurden und werden aktuell in welchem Umfang in der Deponie Mihla endgelagert und zwischengelagert (bitte nach End- und Zwischenlagerung unterscheiden) und welche Schadstoffobergrenzen gelten (bitte einzeln nennen)? Welche Rolle spielt der in unmittelbarer Nähe angesiedelte Containerdienst ? 2. Wie lang gilt die notwendige Betriebserlaubnis zum Behandeln der Stoffe und welche Zertifizierungen zur Lagerung und Behandlung der Stoffe der zuständigen Entsorger liegen vor? 3. Welche Behörde übt die Fachaufsicht über das zuständige Landratsamt in Sachen Abfallwirtschaft aus und wann überprüfte diese die Betriebserlaubnis mit welchem Ergebnis? 4. Welche Prüfungen wurden und werden in der Deponie und hinsichtlich Kontaminationen an den betroffenen Vorflutern und dem Grundwasser im Umfeld durchgeführt? 5. In welchem Ausmaß kommt es zu Staubemissionen im Bereich der Deponie Mihla? Liegen hierzu entsprechende Gutachten vor? Wenn nein, warum nicht? 6. Wo genau soll die geplante Übergabestation errichtet werden und wie ist der Stand bezüglich der Baugenehmigung ? Wurden deren Auswirkungen auf gefährdete Flora und Fauna hin überprüft? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Mühlbauer (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2443 7. Wurde auch die potenzielle Betroffenheit verschiedener bedrohter Tier- und Pflanzenarten im Bereich der Deponie überprüft? Wenn ja, was ist das Ergebnis dieser Überprüfung und wurde dieses berücksichtigt ? Wenn nein, warum nicht? 8. Inwieweit ist im Umfeld der Deponie eine Ausweitung der Vorranggebiete für Windenergienutzung in näherer Umgebung geplant? Wie kann bei Einzelfallentscheidungen außerhalb der festgelegten Windvorranggebiete Rechtsicherheit für Antragsteller und Anrainer geschaffen werden? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Auf der Deponie Mihla-Buchenau wurden bis zum Jahr 2005 neben Hausmüll auch sonstige Abfälle, teilweise mit hohem organischem Anteil abgelagert, seit dem Jahr 2005 ausschließlich mineralische Abfälle. Die Ablagerung von Abfällen auf Deponien und der Einsatz von Abfällen als und zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff sind in der Deponieverordnung (DepV) des Bundes geregelt. Als Schadstoffobergrenzen gelten für die Deponie, diese entspricht der Deponieklasse I, die Zuordnungswerte des Anhangs 3 Nr. 2 Tabelle 2 Spalte 6 DepV* Seiten 38 bis 41. Diese Zuordnungswerte werden eingehalten. Im Zeitraum von Januar bis Mai 2016 wurden 423 Tonnen mineralische Abfälle abgelagert. Dabei handelt es sich um folgende Abfallarten: Straßenkehricht (ASN 200303) 314 Tonnen Boden und Steine (ASN 170504) 51 Tonnen Bauschutt (ASN 170101) 20 Tonnen Rost- und Kesselaschen (ASN 100101) 20 Tonnen Abfälle aus der Kanalreinigung/Sandfangrückstände (ASN 190802) 13 Tonnen Auskleidungen und feuerfeste Materialien (ASN 161102) 5 Tonnen Eine Zwischenlagerung von Abfällen findet auf dem Deponiegelände nicht statt. Auf Grundlage des Plangenehmigungsbescheides vom 19. März 2012 wird seit dem Jahr 2012 auf dem Deponiegelände ein Stützkörper zur Gewährleistung der Langzeitstandsicherheit des Deponiekörpers und der vorhandenen Zwischenabdichtung hergestellt. Dafür kommen als Deponieersatzbaustoffe aufbereitete und gealterte Rost- und Kesselasche aus der Hausmüllverbrennung sowie Bauschutt zum Einsatz. Diese Deponieersatzbaustoffe halten die Zuordnungswerte der Deponieklasse 0 der DepV (dies entspricht einer Deponie für Inertabfälle) mit zugelassenen Ausnahmen für die Parameter Sulfat, Chlorid, Molybdän und dem Gesamtgehalt an gelösten Feststoffen ein. Im Zeitraum von Januar bis Mai 2016 wurden 28.773 Tonnen aufbereitete und gealterte Rost- und Kesselaschen als Deponieersatzbaustoff eingesetzt. Der nachgefragte in unmittelbarer Nähe angesiedelte Containerdienst befindet sich nicht auf dem Deponiegelände . Aus den im Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) vorliegenden Unterlagen ist bekannt, dass dieser in unregelmäßigen Abständen aufbereiteten Bauschutt als Deponieersatzbaustoff zur Errichtung des oben genannten Stützkörpers anliefert. Zu 2.: Eine Erlaubnis zur Behandlung gibt es nicht. Der Betrieb der Deponie erfolgt auf Grundlage der Plangenehmigung vom 9. Juni 1999 ohne Befristung und endet mit dem Erreichen der genehmigten Endkontur. Für potenzielle Anlieferer von Abfällen oder Deponieersatzbaustoffen auf der Deponie sind keine Zertifizierungen nach Abfallrecht erforderlich. Zu 3.: Das TLVwA, Abteilung IV, übt die Fachaufsicht über das Landratsamt Wartburgkreis im Bereich Abfallwirtschaft aus. 3 Drucksache 6/2443Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zuständige Überwachungsbehörde für die Deponie Mihla-Buchenau ist das TLVwA. Die letzte Vor-Ort-Kontrolle erfolgte am 10. Dezember 2015. Dabei wurden keine Beanstandungen festgestellt. Zu 4.: Für die Deponie Mihla-Buchenau existiert ein Mess- und Kontrollprogramm zur Erfassung umweltrelevanter Daten. Folgende Daten werden erfasst und ausgewertet: - meteorologische Daten, - Grundwasserbeschaffenheit und Grundwasserniveau anhand von acht Grundwassermessstellen (davon drei im Anstrom und fünf im Abstrom der Deponie), - Sickerwassermengen und -beschaffenheit, - Deponiegasmengen und -qualität, - Setzungsmessungen und Lageverschiebungen. Der betroffene Vorfluter ist der Steingraben. Da das Oberflächenwasser auf dem Deponiekörper bzw. in den Randbereichen versickert, ist der Steingraben weitestgehend trocken. Insgesamt fließt bei den derzeit bestehenden Verhältnissen vom Deponiekörper nur eine geringfügige nicht messbare Menge an Oberflächenwasser ab. Zu 5.: Bisher gab es keine Veranlassung, durch den Deponiebetrieb entstehende Staubemissionen gesondert zu betrachten. Emissionsmindernde Maßnahmen wurden im Zulassungsverfahren geprüft sowie im Plangenehmigungsbescheid vom 19. März 2012 mit beauflagt und werden bei Bedarf umgesetzt. Gutachten waren dafür nicht erforderlich. Nahe der Deponie befindet sich neben dem in Frage 1 erwähnten Containerdienst auch eine Anlage zur Behandlung von Schlacken. Nach Auskunft der für die Überwachung dieser Anlage zuständigen Immissionsschutzbehörde liegt der Behörde eine Beschwerde über Staubemissionen dieser Anlage vor. Darüber hinaus wurde im April/Mai 2015 gegen den Betreiber dieser Anlage ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen erhöhter Staubausbreitung durchgeführt. Im Zuge eingeleiteter Überwachungsmaßnahmen wurde festgestellt , dass im Jahr 2015 gegenüber den Vorjahren von dieser Anlage erhöhte Staubemissionen ausgingen, die vermutlich mit der trockenen Witterung im Zusammenhang stehen. Die Behörde hat Untersuchungen mit Bodenproben nach Bundes-Bodenschutzverordnung sowie eine Immissionsprognose für Staub veranlasst. Minderungsmaßnahmen, die in der Folge durch den Betreiber eingeleitet wurden, haben nach Einschätzung der Behörde bei verschiedenen Begehungen eine erhebliche Reduzierung der Staubausbreitung bewirkt. Zu 6.: Nach Auskunft der unteren Bauaufsichtsbehörde liegt ein entsprechender Bauantrag nicht vor. Insofern liegen auch keine Erkenntnisse zu Untersuchungen auf gefährdete Flora und Fauna im Zusammenhang mit der Übergabestation vor. Zu 7.: Im Rahmen des Antrags des Abfallwirtschaftszweckverbands Wartburgkreis - Eisenach auf Herausnahme einer Fläche aus dem Geltungsbereich des Naturparks Eichsfeld-Hainich-Werratal zum Zweck der Errichtung einer Windkraftanlage hat der Vorhabenträger auch Aussagen zur Betroffenheit von Tierarten gemacht. Die Ausführungen des Vorhabenträgers im Hinblick auf den Standort für die von diesem geplante Windkraftanlage und die dazu abgegebenen Stellungnahmen der am Verordnungsänderungsverfahren für den Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal beteiligten Verbände werden im Hinblick auf den Schutzzweck und die Schutzgüter des Naturparks vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz geprüft und abgewogen. Die Abwägung ist noch nicht abgeschlossen. In Vorbereitung auf ein Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage hat der Vorhabenträger die Untersuchung der Brutvögel in einem Radius von 500 Meter und die Erfassung von Horst-/Brutbäumen im Umgriff von 2.000 Meter um den Standort der geplanten Windkraftanlage in Auftrag gegeben. Außerdem werden das Vorkommen und die Betroffenheit von Rast- und Zugvögeln untersucht. Hinsichtlich der Artengruppe der Fledermäuse soll das Gondelmonitoring der benachbarten Windkraftanlagen ausgewertet werden. Für den Standort der geplanten Windkraftanlage werden zudem die vorkommenden Biotoptypen kartiert. Der Untersuchungsrahmen für diese im April 2016 begonnenen Untersuchungen wurde mit der unteren Naturschutzbehörde des Wartburgkreises abgestimmt. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2443 Zu 8.: Inwieweit im Umfeld der Deponie eine Ausweitung der Vorranggebiete "Windenergie" geplant ist, ist nicht bekannt . Zuständig hierfür ist die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen. Diese hat am 17. März 2015 den Beschluss zur Änderung des Regionalplanes Südwestthüringen gefasst. Am 1. März 2016 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen die Liste der harten und weichen Tabukriterien zur Ausweisung der Vorranggebiete "Windenergie" im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Regionalplanentwurfs beschlossen. Außerhalb der festgelegten Vorranggebiete "Windenergie" steht die mit diesen verbundene Ausschlusswirkung der Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen entgegen. "Einzelfallentscheidungen" außerhalb der Vorranggebiete "Windenergie" kommen daher grundsätzlich nicht in Betracht. Von Zielen der Raumordnung kann zwar im Wege eines sogenannten Zielabweichungsverfahrens abgewichen werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz, dass die Abweichung vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Vorranggebiete "Windenergie" beruhen auf einem planerischen Gesamtkonzept. Ein Abweichen von diesem Konzept berührt in der Regel die Grundzüge der Planung und wäre daher ausgeschlossen. Rechtssicherheit wird durch das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren gewährleistet. In Vertretung Möller Staatssekretär Endnote * Vergleiche http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/depv_2009/gesamt.pdf. Errichtung einer Windkraftanlage im Bereich der rekultivierten Hausmülldeponie Mihla-Buchenau Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Endnote