21.07.2016 Drucksache 6/2444Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. August 2016 Geplanter Schrägaufzug auf der Leuchtenburg Die Kleine Anfrage 1131 vom 30. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: Gemäß aktuellen Pressemitteilungen1 geht die private Stiftung Leuchtenburg davon aus, Landesfördermittel in einem Umfang von mehr als vier Millionen Euro für einen Schrägaufzug zu erhalten. Die Baumaßnahme wird mit der Herstellung von barrierefreien Zufahrten zur Höhenburg begründet. Laut einer Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie2 wurden erst Anfang 2014 Fördermittel in Höhe von 1,1 Millionen Euro zur barrierefreien Gestaltung der Außenanlagen der Stiftung übergeben. Auch die Stiftung selbst wirbt mit dem hervorragenden barrierefrei-zertifizierten Ausbau3. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurden der privaten Stiftung Leuchtenburg Fördermittelzusagen bereits verbindlich zugesagt und wenn ja, auf welcher rechtlichen oder planerischen Grundlage erfolgte die Zusage? 2. Aus welchem Haushaltstitel können die seitens der Stiftung begehrten Fördermittel beantragt werden und wie viel Prozent davon steht einem Einzelprojekt maximal zur Verfügung? 3. In welcher Höhe wurden Landesfördermittel für die Höhenburg Leuchtenburg im Zeitraum von 2008 bis 2016 gewährt und welche prognostizierten Besucherzahlen lagen der Förderung zugrunde (bitte tabellarisch nach Fördervolumen und Zweck auflisten)? 4. Wie viele Besucher wurden nach Kenntnis der Landesregierung im Zeitraum von 2008 bis 2016 im Museum Porzellanwelten jährlich tatsächlich gezählt? 5. Soll mit dem geplanten Schrägaufzug eine generelle Erleichterung des Burgzugangs erreicht werden oder zielt die angestrebte Investition vorrangig auf die erleichterte Beförderung von Rollstuhlfahrern und gehbehinderten Menschen ab? 6. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass mit einem Elektrofahrzeug, welches zur vorrangigen Beförderung von Rollstuhlfahrern und gehbehinderten Menschen eingesetzt werden könnte, die Investitions - und Betriebskosten erheblich gesenkt werden können und wenn nicht, wie begründet sie ihre Auffassung (bitte Wirtschaftlichkeitsberechnung der Antwort anfügen)? 7. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass mit einer Elektrofahrzeugförderung zur vorrangigen Beförderung von Rollstuhlfahrern und gehbehinderten Menschen der notwendige Technologietransfer von Forschungseinrichtungen und Unternehmen zur besseren Etablierung der Elektromobilität in Thüringen positiv beeinflusst werden kann? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2444 8. Könnte aus Sicht der Landesregierung eine Elektrofahrzeugförderung aus Landesmitteln, jedoch der Betrieb eines Elektrofahrzeug-Shuttleservices zu Lasten der privaten Stiftung Leuchtenburg ein zukunftsfähiges und innovatives Mobilitätskonzept sein und wenn nicht, wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? 9. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung, dass trotz beachtlicher öffentlicher Förderungen der privaten Stiftung Leuchtenburg der Zugang zu den Burghöfen im Gegensatz zur Wartburg nur mit einer Eintrittskarte erreicht werden kann und damit kulturinteressierte und einkommensschwache Menschen und Familien das Erlebnis Leuchtenburg faktisch verwehrt wird? 10. Liegt die Zufahrtsstraße vom Parkplatz zur Leuchtenburg im öffentlichen Verkehrsbereich oder ist die Zufahrtsstraße im Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person? 11. Welche Implikationen, insbesondere auf den Naturschutz, sind durch den geplanten Schrägaufzug auf das Landschaftsschutzgebiet Saaletal, FFH- und Naturschutzgebiet Dohlenstein und Pfaffenberg zu erwarten? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Zusammenhang mit dem geplanten Schrägaufzug auf die Leuchtenburg wurde im Jahr 2014 der Stiftung Leuchtenburg vom Wirtschaftsministerium eine Zusicherung nach § 38 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz dahin gehend erteilt, dass die für die Investition in den Schrägaufzug zur Leuchtenburg erforderliche Zuwendung aus der Gemeinschaftsaufgabe zur regionalen Wirtschaftsförderung, GRW, Teil II, in Höhe von bis zu 2,25 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2015 berücksichtigt wird. Zu 2.: Die Fördermittelvergabe erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW). Bisher liegt bei der Thüringer Aufbaubank ein GRW-Förderantrag der Stiftung Leuchtenburg vor. Die Haushaltsmittel im Rahmen der GRW-Förderung für Infrastrukturvorhaben von Gemeinden sind unter der Haushaltsstelle 07 02 - 883 86 etatisiert. Eine Begrenzung der Fördermittelvergabe auf einen Maximalbetrag pro Einzelvorhaben erfolgt nicht. Zu 3.: Im Zeitraum 2008 bis 2016 wurden GRW-Fördermittel für die Leuchtenburg wie folgt gewährt: Haushaltsjahr Investitionskosten Zuschuss Zuwendungszweck Angaben in Euro 2009 8.472.000 7.008.000 Porzellanausstellung auf der Leuchtenburg 2013 1.261.000 1.132.000 Porzellanwelten Leuchtenburg - Die Erweiterung - Gesamt: 9.732.000 8.141.000 Von 2009 bis 2014 wurden nachfolgende Landesbürgschaften gewährt: Haushaltsjahr Kredithöhe in Euro Bürgschaftshöhe in Euro 2009 1.463.258 (Investitionskredit) 1.316.932 2009 850.000 (Betriebsmittelkredit) 765.000 2014 300.000 (Investitionskredit) 240.000 2014 125.000 (Kreditrahmen) 100.800 Gesamt (Ohne Berücksichtigung von bisher erfolgten Tilgungen) 2.739.258 2.422.732 3 Drucksache 6/2444Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Mit der Errichtung der Porzellanwelten auf der Leuchtenburg wurde von der Stiftung Leuchtenburg eine Steigerung der Besucherzahlen auf 157.000 Besucher pro Jahr ab 2015 als Zielstellung prognostiziert. Zu 4.: Nach Kenntnis der Landesregierung wurden im Zeitraum von 2008 bis 2016 im Museum Porzellanwelten nachfolgende Besucherzahlen ermittelt: Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Besucher 38.765 38.066 37.899 36.590 40.806 41.676 65.468 71.254 26.6434 Zu 5.: Mit dem geplanten Schrägaufzug soll der Zugang zur Burg generell barrierefrei gestaltet und insofern auch eine erleichterte Beförderung von Rollstuhlfahrern und gehbehinderten Menschen ermöglicht werden. Darüber hinaus hat die Leuchtenburg aufgrund der bereits erfolgten inneren Erschließung für Mobilitätseingeschränkte beste Voraussetzungen, die erste barrierefreie Höhenburg Deutschlands zu werden. Zu 6.: Nach Kenntnis der Landesregierung wurden von Seiten der Stiftung Leuchtenburg alle möglichen Alternativen , insbesondere eine Shuttlebuslösung, im Vorfeld bereits untersucht. Aufgrund der engen Fahrbahnverhältnisse (nur eine Fahrtrichtung) als auch der Steilheit der Strecke (kein Befahren im Winter möglich) wurde die Schrägaufzuglösung weiterverfolgt. Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Zu 8.: Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Zu 9.: Die wirtschaftliche Aktivität der Stiftung Leuchtenburg beschränkt sich auf den Betrieb bzw. die Vermarktung der Infrastruktureinrichtung. Das erhobene Eintrittsentgelt wird insbesondere zur Finanzierung der anfallenden Betriebskosten und der Unterhaltung der geschaffenen Infrastrukturen verwendet. Eine eigenwirtschaftliche Nutzung der Infrastruktureinrichtung liegt nicht vor. Insoweit werden die Regularien des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bezüglich des Betriebs und der Vermarktung geförderter Infrastrukturen gewahrt. Zu 10.: Nach Kenntnis der Landesregierung liegt die Zufahrtsstraße vom Parkplatz zur Leuchtenburg im kommunalen Eigentum der Gemeinde Seitenroda. Zu 11.: Derzeit kann hierzu keine Auskunft erteilt werden, da die notwendigen Abstimmungen zwischen dem Maßnahmeträger Stiftung Leuchtenburg und den Trägern öffentlicher Belange noch laufen. In Vertretung Maier Staatssekretär Endnote 1 Vergleiche Ostthüringer Zeitung vom 22. März 2016, Alternative zum Schrägaufzug zur Leuchtenburg: Langjähriger Museumsleiter hat Ideen. 2 Vergleiche Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (2. Januar 2014), Höhn: Neuer Rückenwind für Kulturtourismus - Attraktivität der Leuchtenburg wird gesteigert. 3 Vergleiche http://www.leuchtenburg.de/de/Barrierefreiheit.html, abgerufen am 26. Mai 2016. 4 Besucherzahlen bis Mai 2016. Geplanter Schrägaufzug auf der Leuchtenburg Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Endnote