21.07.2016 Drucksache 6/2445Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. August 2016 Kosten der Verwendung regionaler Nahrungsmittel und bei Teilnahme am Projekt "Ökoprofit" Die Kleine Anfrage 1132 vom 20. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: Auf der Tagesordnung der 49. bis 51. Plenarsitzung im Mai 2016 stand der Antrag der regierungstragenden Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel "Verwendung regionaler Nahrungsmittel und Teilnahme am Projekt Ökoprofit im Thüringer Landtag", der zurückgezogen und dem Ältestenrat des Landtags zur Beratung den Landtag betreffend anheimgestellt wurde. Eine Teilnahme am Projekt "Ökoprofit" ist ebenso mit Kosten verbunden wie die Verwendung ausschließlich regionaler Nahrungsmittel. Sollte sich die Landesregierung für eine Teilnahme am Projekt "Ökoprofit" und für die Verwendung regionaler Lebensmittel bei eigenen Veranstaltungen aussprechen, sollten die dadurch entstehenden Kosten offengelegt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Plant die Landesregierung die Verwendung regionaler Nahrungsmittel bei eigenen Veranstaltungen beziehungsweise die Teilnahme am Projekt "Ökoprofit" und wie begründet sie ihre Entscheidung? 2. Mit welchen Mehrkosten rechnet die Landesregierung, wenn generell regionale Nahrungsmittel bei eigenen Veranstaltungen verwendet werden? 3. Wie plant die Landesregierung die gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten zu decken? 4. Hat die Landesregierung bereits an anderen vergleichbaren Ökoaudit-Maßnahmen teilgenommen beziehungsweise nimmt sie gerade an derartigen Projekten teil oder plant die Landesregierung die Teilnahme an vergleichbaren Projekten in Zukunft und wenn ja, mit welchen Mehrkosten rechnet die Landesregierung hierbei beziehungsweise welche Mehrkosten sind hierfür angefallen und wie erfolgt beziehungsweise erfolgte die Deckung dieser Mehrkosten? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Regionale Nahrungsmittel werden bereits bei einer Vielzahl der Veranstaltungen der Landesregierung aus ökologischen Gründen und zur Unterstützung regionaler Produzenten verwendet. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2445 Die Landesregierung plant keine Teilnahme am Projekt "ÖKOPROFIT". Zu 2.: Es gibt keine Mehrkosten für die generelle Verwendung von regionalen Produkten, weil die Landesregierung auch beim Catering von Veranstaltungen an die Thüringer Landeshaushaltsordnung und das Vergaberecht gebunden ist. Zu 3.: Entfällt, siehe Antwort zu Frage 2. Zu 4.: In den Jahren 2012 bis 2014 hat das damalige Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz das EU-Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) an seinen beiden Standorten in der Beethovenstraße und der Halleschen Straße erstmals eingeführt. Die Kosten für die Implementierung beliefen sich wegen der Hinzuziehung externen Sachverstands in der Einführungsphase über die betreffenden Haushaltsjahre hinweg auf insgesamt rund 41.000 Euro. Die Eintragung ins öffentliche EMAS-Register erfolgte am 19. Mai 2014. Eine Zwischenvalidierung fand 2015/2016 nur noch für das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am Standort Beethovenstraße statt mit entsprechender Eintragsänderung im EMAS-Register am 29. Februar 2016. Eine weitere Zwischenvalidierung ist zum Jahresende vorgesehen. Die Kosten für die Zwischenvalidierungen belaufen sich auf 2.500 Euro pro Jahr. Die Kosten für die nächste Revalidierung im Jahr 2017 sind mit 10.000 Euro avisiert. Sämtliche Kosten waren bzw. sind in den jeweiligen Haushaltsplänen veranschlagt. Nach derzeitigem Kenntnisstand plant kein weiteres Ressort die Teilnahme an vergleichbaren Ökoaudit- Maßnahmen. In Vertretung Möller Staatssekretär Kosten der Verwendung regionaler Nahrungsmittel und bei Teilnahme am Projekt "Ökoprofit" Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: