22.07.2016 Drucksache 6/2448Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. August 2016 Maßnahmen der Landesregierung zur finanziellen Entlastung von Schülern und Auszubildenden Die Kleine Anfrage 1143 vom 8. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat am 29. Februar 2016 die Pläne für die zukünftige Gestaltung des Thüringer Berufsschulnetzes vorgestellt. Aufgrund des seit Jahren andauernden Rückgangs der Zahl der Berufsschüler und einer hohen Studienneigung stehen mehrere Berufsschulen vor einer ungewissen Zukunft. Als Folge der Verlegung von Fachrichtungen und der geplanten Schließung von Einrichtungen werden viele Jugendliche längere Fahrtwege auf sich nehmen müssen. Nach fast einjähriger Beratung fasste der Landtag im November 2015 den Beschluss, unter anderem zeitnah ein Konzept zur schrittweisen Einführung eines vergünstigten, langfristig thüringenweit einheitlichen Schüler- und Auszubildendentickets zu entwickeln und dem Landtag vorzulegen, so dass eine Entlastung der Schüler und Auszubildenden erfolgen kann. Das Ministerium wurde diesbezüglich bis heute nicht tätig. Stattdessen gibt es in Thüringen seit Anfang des Jahres 2016 eine neue Richtlinie, die die Bezuschussung von Fahrtkosten vorsieht. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welchem Stand ist die Erarbeitung eines Schüler- und Auszubildendentickets (bitte Zeitplan skizzieren )? Wann ist mit der Einführung des Schüler- und Auszubildendentickets zu rechnen? 2. Welche Hindernisse sieht die Landesregierung bei der Erarbeitung des Schüler- und Auszubildendentickets ? 3. Wie wird das Schüler- und Auszubildendenticket konkret ausgestaltet sein, insbesondere welche Angebote des öffentlichen Nahverkehrs können in Anspruch genommen werden, welche Kosten entstehen für den Schüler oder Auszubildenden beziehungsweise für den Landeshaushalt und wer ist berechtigt, die Angebote zu nutzen? 4. Welche Interessenvertreter sind in die Erarbeitung des Schüler- und Auszubildendentickets eingebunden? In welcher Form geschieht die Einbindung (Workshops, Konferenzen et cetera; bitte einzeln auflisten)? 5. Wie viele Personen sind durch die aktuell geltende Fahrtkostenrichtlinie in welcher Höhe begünstigt? 6. Wie bewertet die Landesregierung die entlastende Wirkung, die von der Fahrtkostenrichtlinie ausgeht? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2448 7. In welchem Verhältnis steht die Fahrtkostenrichtlinie zu dem einzuführenden Schüler- und Auszubildendenticket ? Werden sich beide Angebote in Zukunft ergänzen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 20. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung zur Ausgestaltung eines vergünstigten Schüler- und Auszubildendentickets ist noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, wann und in welcher konkreten Ausgestaltung ein gesondertes Azubi-Ticket eingeführt werden wird. Zu 2.: Eine Schwierigkeit besteht darin, dass derzeit keine ausreichende Datenbasis vorliegt, um verlässliche Einschätzungen zur Einführung neuer Tarifangebote vornehmen zu können. Dies betrifft insbesondere nicht vorhandene Daten zu Schul- und Ausbildungswegen sowie mögliche Auswirkungen eines Azubi-Tickets auf bestehende Tarifangebote. Derzeit wird geprüft, wie diese Datengrundlagen beschafft und ausgewertet werden können. Hinzu kommt, dass durch die gesetzlich geregelte Aufgabenträgerschaft für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie die Tarifhoheit der Verkehrsunternehmen eine einheitliche Tariffestsetzung durch das Land nur mit Zustimmung der kommunalen Aufgabenträger und nur im Rahmen gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durchsetzbar ist. Zu 3.: Zur konkreten Ausgestaltung und zu den Kosten können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden. Momentan wird durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) ein sogenanntes Angebotsmodell im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) geprüft. Dabei soll Auszubildenden die Möglichkeit eingeräumt werden, bei Erwerb einer Schüler-/Azubizeitkarte gegen einen geringen Zusatzbeitrag die thüringenweite Nutzung des SPNV hinzukaufen zu können. Daran anschließen könnte sich eine stufenweise Erweiterung auf andere öffentliche Verkehrsangebote. Das TMIL steht hierzu in Verhandlung mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Zu 4.: In die engeren Beratungen mit den beteiligten Ministerien einbezogen sind derzeit die Thüringer Verkehrsunternehmen , der Verkehrsverbund Mittelthüringen, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und der Landesausschuss für Berufsbildung. Zu 5.: Da die Fahrtkostenrichtlinie erst am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, können derzeit noch keine entsprechenden Aussagen gemacht werden. Zu 6.: Eine Einschätzung zu der entlastenden Wirkung ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Zu 7.: Beide Angebote werden sich ergänzen, da die Fahrtkostenrichtlinie Auszubildenden unter den in der Förderrichtlinie genannten Bedingungen einen Zuschuss zu den Ausgaben für Fahrtkosten zum Besuch einer Berufsschule gewährt. Keller Ministerin Maßnahmen der Landesregierung zur finanziellen Entlastung von Schülern und Auszubildenden Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: