25.07.2016 Drucksache 6/2451Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. August 2016 Mögliche Landeshilfen für Schadensregulierung infolge eines Großschadensereignisses "Starkniederschläge" am 29. Mai 2016 in Ilmenau Die Kleine Anfrage 1141 vom 8. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 29. Mai 2016 kam es im Stadtgebiet Ilmenau zu einem Großschadensereignis durch Starkniederschläge. Dabei entstanden Schäden an der technischen Infrastruktur der Stadt, kommunalen und priva ten Einrich tungen, Immobilien, Kraftfahrzeugen und sonstigen Vermögensgegenständen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Schäden in welcher Höhe hat nach dem Kenntnisstand der Landesregierung das Großscha densereignis "Starkniederschläge" am 29. Mai 2016 in der Stadt Ilmenau verursacht (bitte Einzelaufstel lung nach Schadensgruppen)? 2. Welche Landeshilfen für die Schadensregulierung infolge des Großschadensereignisses "Starknieder schläge" am 29. Mai 2016 in Ilmenau stehen in welcher Höhe für welche Schadensfälle zur Verfügung (bitte Einzelaufstellung)? 3. Wer ist für die einzelnen Landeshilfen antragsberechtigt und welche Antragsvoraus setzungen müssen vorliegen? 4. Inwieweit wurde das Großschadensereignis am 29. Mai 2016 in Ilmenau unter Beteiligung welcher Lan desbehörden mit welchen Schlussfolgerungen ausgewertet? Ist möglicherweise eine solche Auswer tung noch geplant? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 22. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Aufgrund der lokalen Begrenzung des Schadensereignisses erfolgt keine gesonderte Erhebung/Erfassung von kommunalen und privaten Schäden durch die Landesregierung. Die Technische Universität (TU) Ilmenau hat die Unwetterschäden vom 29. Mai 2016 und 6. Juni 2016 er fasst und dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) mitgeteilt. Die Schadenssumme wurde durch die Leitung der TU Ilmenau auf 343.700 Euro beziffert. Bis K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2451 her wurde jedoch keine offizielle Schadensmeldung an das Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) heran getragen. Dieses kann daher aktuell keine Aussage zum Schadensumfang und zur Schadenshöhe treffen. Bezüglich der bundeseigenen Schieneninfrastruktur in der Region lässt sich Folgendes feststellen: Am 29. Mai 2016 musste aufgrund von Unter bzw. Überspülungen von Gleisanlagen der Streckenabschnitt El gersburg−Ilmenau gesperrt und die Sicherungstechnik auf dem Bahnhof Ilmenau komplett außer Betrieb genommen werden. Die Sicherungstechnik auf dem Bahnhof Ilmenau wurde am 31. Mai 2016 wieder in Betrieb genommen. Die Gleisbauarbeiten wurden im Laufe des 3. Juni 2016 beendet. Der Betrieb (durch die Erfurter Bahn) wurde am 4. Juni 2016 wieder aufgenommen. Die Instandsetzungsmaßnahmen erfolg ten durch den Infrastrukturbetreiber (DB Netz AG). Die Schäden sind alle behoben. Zu 2. und 3.: Der Brand und Katastrophenschutz dient zunächst dem öffentlichen Interesse und ergänzt mit entspre chend gebotenen behördlichen Maßnahmen die Selbsthilfe der Bevölkerung. Somit steht im Brand und Katastrophenschutz grundsätzlich die Selbsthilfe der Bevölkerung an erster Stelle. Dies gilt nicht nur für die Schadensvorbeugung und minimierung, sondern auch für die Schadensbehebung. Da nach Schät zungen von Experten in Zukunft Schadensereignisse aufgrund extremer Wettersituationen zunehmen wer den, ist es umso wichtiger, dass die Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll Eigenvorsorge in Form von Schutzvorkehrungen oder Versicherungen treffen. Soweit die Schäden nicht bereits durch entsprechende Versicherungen abgedeckt werden können, sind vor allem Verwandte und Nachbarn, aber auch die örtli che Gemeinschaft, gefragt. Oftmals stellen auch die Freien Wohlfahrtsverbände den Betroffenen von Scha densereignissen Hilfen zur Verfügung. Gleichzeitig ist es Aufgabe der Landesregierung, aber auch der Kommunen, soweit es die Befugnisse zu lassen, Vorsorge zu treffen, um das Ausmaß der Schäden solcher Naturereignisse so gering wie möglich zu halten. Um dies zu erreichen, wurden von der Landesregierung in den letzten Jahren viele Millionen Euro in den Hochwasserschutz investiert. Auch in den folgenden Jahren werden noch zahlreiche Projekte umge setzt, die den Hochwasserschutz verbessern und den Gewässern wieder mehr Raum geben sollen. Eben so wie das Land haben die Gemeinden ihren Beitrag zur Schadensvermeidung bzw. verringerung zu leis ten und insbesondere die nötigen Investitionen zur Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung sicherzustellen. Ein Aufbauhilfefonds wie nach dem Hochwasserereignis im Jahr 2013, von dem weite Teile Thüringens be troffen waren, kann für verschiedenenorts auftretende, aber doch in der Gesamtheit immer häufiger vorkom mende, lokale Großschadensereignisse nicht vorgehalten werden und steht für die jetzt in Ilmenau entstan denen Schäden nicht bereit. Jedoch ist denkbar, dass im Rahmen von bestehenden Förderprogrammen der Ressorts bei Anträgen von Betroffenen auf Fördermittel, die im Zusammenhang mit der Schadensbeseiti gung nach dem Starkregen vom 29. Mai 2016 stehen, sowohl in der Priorität als auch bei der Ausschöp fung der Fördersätze zielgerichtete Unterstützung geleistet werden kann. Bezüglich des Wassereinbruchs in der TU Ilmenau erwartet die Bauverwaltung unverzüglich die Anmeldung der Schäden an das TLBV im Regelverfahren durch die TU Ilmenau. Auf Basis der dann erfolgenden Prü fung durch das TLBV werden in Abstimmung mit dem TMWWDG geeignete Maßnahmen zur kurzfristigen Abstellung der eingetretenen Schäden eingeleitet. Zu 4.: Das Kabinett hat sich bereits in seiner Sitzung am 7. Juni 2016 mit den kurz zuvor in Thüringen aufgetrete nen Schadensereignissen aufgrund von Starkregen und Hochwasser befasst. Dabei informierte der Minis ter für Inneres und Kommunales vor allem über die Art der entstandenen Sachschäden und die erfolgten Einsätze von Feuerwehr und Technischem Hilfswerk. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass es sich um ein Großschadensereignis, aber nicht um einen Katastrophenfall im Sinne des § 34 Thüringer Brand und Katastrophenschutzgesetz handelte. Von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) wurde die Regenmenge (nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes) sowie der Abfluss der Ilm am Pegel Ilmenau bewertet und entsprechend der Jährlichkeit eingeordnet. Es handelte sich um ein Gewitter mit Starkregen, das sehr kleinräumig intensive Niederschläge verursachte. Die Niederschlagsauswertung der umliegenden Niederschlagsstationen ergab Regenmengen von 28,7 Mil limeter (Station Schmücke), 23,4 Millimeter (Station Frauenwald) und 16,1 Millimeter (Station Martinroda) 3 Drucksache 6/2451Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode im Zeitraum vom 28. Mai 2016, 18:00 Uhr bis 29. Mai 2016, 18:00 Uhr. Die flächenhafte Niederschlagsbe stimmung aus Radardaten der Station Neuhaus ergab für den gleichen Zeitraum eine Niederschlagssum me von etwa 30 Millimeter. Die Niederschläge führten zu einem raschen Anstieg des Pegels Ilmenau/Ilm beginnend am 29. Mai 2016 um 14:00 Uhr bei 0,6 Kubikmeter pro Sekunde. Der Scheiteldurchfluss von 28 Kubikmeter pro Sekunde wurde bereits 90 Minuten später gegen 15:30 Uhr erreicht. Es folgte ein etwas langsamerer Rückgang. Die statistische Einordnung des Scheiteldurchflusses ergab ein Wiederkehrintervall von 20 Jahren. Trotz des hohen Durchflusses entstanden die Schäden wohl weniger ausgehend von der Ilm, sondern vielmehr durch flächenhafte Überschwemmungen bzw. Hangabflüsse aufgrund der hohen Niederschlagsintensität. Folgende Schlussfolgerungen ergeben sich aus der Auswertung: Es handelte sich um ein typisches Starkregenereignis, wie es auch in deutlich stärkerer Form zur glei chen Zeit in BadenWürttemberg und Bayern aufgetreten war. - Nicht so sehr die Regenmenge, sondern vielmehr die hohe Niederschlagsintensität führte flächenhaft zu einem Überschreiten der Aufnahmefähigkeit (Infiltrationskapazität) der Böden. - Hieraus ergab sich eine hohe Abflussbereitschaft, die zu einem sehr raschen Anstieg des Ilmpegels und zu flächenhaften Überschwemmungen führte. Durch die Stadtlage von Ilmenau mag zusätzlich Flächenversiegelung verschärfend zur Gesamtsituation beigetragen haben. Um belastbare Erkenntnisse zu erhalten, ist beabsichtigt, eine umfassende Ursachen analyse für die Schäden zu erstellen. Keller Ministerin Mögliche Landeshilfen für Schadensregulierung infolge eines Großschadensereig-nisses "Starkniederschläge" am 29. Mai 2016 in Ilmenau Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. und 3.: Zu 4.: