28.07.2016 Drucksache 6/2461Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. August 2016 Polizeieinsatz wegen "Messerstechereien" in Gera am 13. Juni 2016 Die Kleine Anfrage 1160 vom 14. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach Informationen des Fragestellers soll es am Abend des 13. Juni 2016 in Gera (unter anderem Greizer/ Plauensche Straße und Tal-/Christian-Schmidt-Straße) zu mehreren Körperverletzungen, auch unter Verwendung von Messern, gekommen sein; bei den Verletzten und den Angreifern handelte es sich angeblich "um Staatsbürger unterschiedlicher Nationalitäten" (vergleiche Thüringer Allgemeine, Onlineausgabe vom 14. Juni 2016). Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich am Abend des 13. Juni 2016 in Gera - nachfolgend: Vorfall - ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? 3. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wenn ja, welche und weshalb? 4. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben (bitte nach Alter und Staatsangehörigkeit [sämtliche , auch etwaige vorherige angeben] auflisten)? 5. Wurden Polizeibeamte verletzt? Wenn ja, wie viele und wie und wie lang waren beziehungsweise sind die Dienstausfallzeiten? 6. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme aufführen und auflisten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 27. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Vorfälle sind Gegenstand von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Unter Verweis auf Artikel 67 Absatz 3 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Absatz 2 Satz 1 der Strafprozessordnung K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2461 sehe ich von näheren Angaben ab. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 5. März 2014 (Az: 2EO 386/13) nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Satz 1 Absatz 1 Grundgesetz auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung hingewiesen. Dieses hat als Datenschutzgrundrecht in Artikel 6 Absatz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen seine besondere Ausprägung gefunden. Zu 1.: Am 13. Juni 2016 kam es gegen 17:30 Uhr in Gera zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen verschiedener Nationalitäten. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Derzeit werden 21 Verfahren wegen verschiedener Delikte, wie Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs , Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Nötigung im Straßenverkehr, Sachbeschädigung , Bedrohung, Gefährliche Körperverletzung und Gefangenenbefreiung bearbeitet. Die Täter haben irakische, syrische, deutsch/kasachische und deutsch/ukrainische Staatsbürgerschaften. Zu 3.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Außer einem Polizeibeamten (siehe Antwort auf Frage 5) wurden vier männliche Personen verletzt. Hierbei handelt es sich um einen 20-jährigen Syrer, einen 20-jährigen Serben und zwei deutsche Staatsangehörige im Alter von 42 und 27 Jahren. Zu 5.: Ja, ein Polizeibeamter wurde leicht verletzt. Er war weiterhin dienstfähig. Zu 6.: Es wurden drei geparkte Fahrzeuge durch Kratzer, Beulen und Dellen beschädigt. Derzeit wird der entstandene Sachschaden auf 3.000 Euro geschätzt. Die Begleichung des Schadens regelt sich nach den einschlägigen Vorschriften des Zivilrechts. In Vertretung Götze Staatssekretär Polizeieinsatz wegen "Messerstechereien" in Gera am 13. Juni 2016 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: