03.08.2016 Drucksache 6/2474Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. August 2016 Entwicklung der Thüringer Kultur- und Kreativwirtschaft - Teil 2 Die Kleine Anfrage 1168 vom 8. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein nicht zu vernachlässigender wirtschaftlicher und kreativer Sektor für Thüringen. Sie bedeutet Innovation und Fortschritt, da durch kreative Herangehensweisen komplexe Problemstellungen gelöst werden können. Mit den in der Vergangenheit entwickelten Maßnahmen, Strategien und Handlungsempfehlungen sollte die Kreativwirtschaft weiter gestärkt und entwickelt werden. Diese wurden in dem im Jahr 2009 veröffentlichten "1. Kulturwirtschaftsbericht Thüringen" und dem von der Landesregierung im Jahr 2011 in Auftrag gegebenen Bericht "Kreativwirtschaft in Thüringen - Lage, Ansatzpunkte, Empfehlungen" entwickelt und erarbeitet. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat sich die Gründung der "Thüringer Agentur für Kreativwirtschaft" aus Sicht der Landesregierung positiv auf die Zusammenarbeit der einzelnen Akteure ausgewirkt und welchen Stellenwert misst die Landesregierung der Arbeit der "Thüringer Agentur für Kreativwirtschaft" insgesamt bei? 2. Sieht die Landesregierung über den Bericht hinausgehende und sich seit dem Jahr 2011 neu ergebende Handlungsfelder und Maßnahmen zur Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft? Wenn ja, welche? 3. Wurden seit dem Jahr 2011 weitere Gutachten, Studien und/oder Berichte zur Kultur- und Kreativwirtschaft seitens der Landesregierung beauftragt beziehungsweise sind zukünftig weitere geplant und wenn ja: a) Wann war das beziehungsweise für welches Jahr sind sie geplant? b) Von welchem Ministerium ging beziehungsweise geht die Initiative aus? c) Welche Ergebnisse brachten diese Gutachten, Studien und/oder Berichte beziehungsweise zu welchem konkreten Zweck sollen sie entstehen? d) Wo sind die Dokumente einzusehen beziehungsweise ist vorgesehen, die Dokumente zu veröffentlichen ? 4. Wie ist die Zusammenarbeit der beiden zuständigen Ressorts der Landesregierung auf diesem Gebiet konkret organisiert und wie bewertet die Landesregierung diese Arbeitsprozesse? 5. Ist für die Konzeption und Fördermittelvergabe der Kultur- und Kreativwirtschaft ein Beratungsgremium, ein Fachbeirat oder ähnliches vorgesehen und wenn ja, was soll dieses Gremium konkret leisten und wer soll dort vertreten sein, und wenn nein, aus welchen Gründen soll ein solches Gremium nicht eingesetzt werden? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Mitteldorf (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2474 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach einer Phase als Modellprojekt im Zeitraum vom 1. Dezember 2011 bis 30. Juni 2015 wird die Thüringen Agentur für die Kreativwirtschaft seit dem 1. September 2015 als Projekt durch die RKW Thüringen GmbH betrieben. Die Landesregierung unterstützt das Projekt als Maßnahme zur Beratungsförderung für Unternehmen durch eine bis zum 30. Juni 2019 gewährte Projektförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln. Bei der Ausgestaltung des laufenden Projektes wurden die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Arbeit des Modellprojekts berücksichtigt. Ziele des Projektes sind insbesondere die Verbesserung der Sichtbarkeit der Branche innerhalb der Wirtschaft , die bessere Vernetzung der Unternehmen aus der Kreativwirtschaft mit Unternehmen anderer Branchen sowie die beratende Begleitung lokaler und regionaler brancheneigener Initiativen und Projekte. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei auf denjenigen der Kultur- und Kreativwirtschaft zuzuordnenden Unternehmen , die mit ihren Produkten und Leistungen einen Beitrag zur Digitalisierung der Wirtschaft leisten bzw. die für Thüringen von besonderer Relevanz oder Bedeutung sind. Dabei bemisst sich der Erfolg der Maßnahme am Ende der Projektlaufzeit daran, ob Kooperationsbeziehungen von Akteuren der Kreativwirtschaft mit Unternehmen und Initiativen anderer Branchen gestärkt und ausgebaut, brancheneigene Initiativen zum Erfolg geführt sowie die Wahrnehmung der Branche verbessert werden konnte. Dies berücksichtigend, stellt die Thüringer Agentur für die Kreativwirtschaft eine zentrale Initiative zur Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft als Wirtschaftsbranche in Thüringen dar. Zu 2.: Neben den in der Potentialanalyse für die Kreativwirtschaft in Thüringen (2011) vorgeschlagenen Handlungsfeldern und Maßnahmen bewertet die Landesregierung mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Branche eine Vielzahl von Dienstleistungen, die von Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft erbracht werden, als wichtige Beiträge zur Innovationstätigkeit in Unternehmen und vor allem zur Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft. Durch die Einführung von Innovationsgutscheinen für innovationsunterstützende kreativwirtschaftliche Dienstleistungen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovationen wurde deshalb ein Förderangebot geschaffen, das auf die Stärkung solcher Kooperationen von Unternehmen der Kreativwirtschaft mit Unternehmen anderer Branchen abzielt. Zu 3.: Weitere Gutachten, Studien und/oder Berichte wurden nicht beauftragt. Eine künftige Beauftragung von Gutachten , Studien und/oder Berichten zur Kultur- und Kreativwirtschaft ist nach derzeitigem Stand nicht geplant. Zu 4.: Zwischen den zuständigen Ressorts der Landesregierung finden bedarfsbezogene Abstimmungen insbesondere auch im Vorfeld von Sitzungen der thematisch betroffenen länderübergreifenden Arbeitskreise sowohl der Kultusministerkonferenz als auch der Wirtschaftsministerkonferenz sowie insbesondere im Rahmen der Medienförderung statt. Die Zusammenarbeit verläuft kollegial und an gemeinsamen Zielstellungen orientiert. Zu 5.: Da den der Kultur- und Kreativwirtschaft zugerechneten Unternehmen die für alle Unternehmen offenen Angebote der einzelbetrieblichen Wirtschaftsförderung zur Verfügung stehen, besteht kein gesonderter Bedarf für einen branchenspezifischen Fachbeirat bzw. ein anderes Beratungsgremium. In Vertretung Hoppe Staatssekretär Entwicklung der Thüringer Kultur- und Kreativwirtschaft - Teil 2 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: