04.08.2016 Drucksache 6/2479Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. August 2016 Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes - Laufzeiten der Mietverträge, Kapazitäten und Verwendung der Haushaltsmittel für Mieten und Pachten - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1146 vom 8. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 1011 (vergleiche Drucksache 6/2209) werden teilweise Mietvertragslaufzeiten von fünf Jahren für einzelne Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes genannt. Hierbei stellt sich, vor dem Hintergrund der aktuell sinkenden Asylbewerberzahlen, die Frage nach der mittel- und langfristigen Nutzung. Ich frage die Landesregierung: 1. Für welche Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, die voraussichtlich nicht mehr zur Unterbringung von Asylbewerbern dienen sollen, liegen bereits Nutzungskonzepte für welche Zeiträume und Zielgruppen vor (bitte nach den einzelnen Erstaufnahmeeinrichtungen aufschlüsseln und angeben, bis wann Nutzungskonzepte erarbeitet werden sollen, wenn solche noch nicht vorliegen)? 2. Sind länderübergreifende Nutzungen, zum Beispiel Kooperationen mit Sachsen oder Sachsen-Anhalt, oder Nutzungen in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Gewerkschaften, freien Trägern, kommunalen Behörden (Landkreis, kreisfreie Stadt, Gemeinde) et cetera angedacht (wenn ja, bitte das Nutzungskonzept gemäß Frage 1 darstellen und die finanzielle Beteiligung des Kooperationspartners aufführen)? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Prüfung, welche Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in Zukunft nicht mehr betrieben werden sollen , ist noch nicht abgeschlossen. Daher liegen für die Einrichtungen derzeit keine Nutzungskonzepte für bestimmte Zeiträume und Zielgruppen nach etwaiger Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen vor. Zudem bedürfte es einer einzelfallbezogenen Betrachtung, insbesondere unter Berücksichtigung der jeweiligen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, ob eine anderweitige Nutzung durch das Land in Frage käme. Zu 2.: Nein; auf die Antwort zu Frage 1 wird im Übrigen verwiesen. Lauinger Minister K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes - Laufzeiten der Mietverträge, Kapazitäten und Verwendung der Haushaltsmittel für Mieten und Pachten - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: