04.08.2016 Drucksache 6/2480Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. August 2016 Ausbau der Landesstraße (L) 1047 im Bereich Möhrenbach - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1185 vom 22. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Die L 1047 in der Ortslage Möhrenbach in Richtung Großbreitenbach wird immer wieder bei starkem Regen über- und unterspült. Der rechtsseitige Hang bildete in den letzten Jahren eine Wasserader, die mit fortschreitender Durchnässung immer größer wird und auch die Grundstücke durchnässt. Dies gefährdet die Tragfähigkeit der Straße, zumal diese durch den Schwerlastverkehr in Richtung Großbreitenbach sehr stark belastet ist. In Beantwortung der Kleinen Anfrage 1023 stellte das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zudem eine "nicht ausreichend tragfähige" Fahrbahn fest (vergleiche Drucksache 6/2199). Besonders der nicht vorhandene Gehweg macht es Fußgängern in der Ortslage Möhrenbach fast unmöglich , sicher neben der Landesstraße zu laufen und aufgrund des Schwerlastverkehrs entsteht für Kinder und Jugendliche eine besondere Gefährdung. Die erst zu weit im Ort beginnende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde verlangsamt den Verkehr zudem nicht maßgeblich. Derzeit ist ein Ausbau der L 1047 in näherer Zeit nicht in Sicht. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wird diese Ausbaumaßnahme in Anbetracht des in Drucksache 6/2199 festgestellten dringenden Handlungsbedarfs nicht eiliger vorangetrieben? 2. Warum wurden die personellen Ressourcen im Straßenbauamt nicht entsprechend aufgestockt, wenn dies als Hemmnis für die Schaffung des Baurechts erkannt wurde? 3. Warum wurde nach der Insolvenz des bisher beauftragten Ingenieurbüros nicht sofort eine neue Ausschreibung durchgeführt und damit die Planung beschleunigt? 4. Welche Vereinbarungen hat die Landesregierung mit der Stadt Gehren bisher getroffen, um das Vorhaben des Straßenausbaus, insbesondere zusammen mit der Schaffung eines Gehwegs, schnell voranzutreiben ? 5. Welche Möglichkeiten auf Entschädigung aufgrund des vom Straßenbaulastträger zu verantwortenden Umstands, dass der Weg der Eigentümer am Ortsende der Großbreitenbacher Straße durch ständig durchfließendes Wasser zerstört wird, bestehen für die Eigentümer? 6. Warum wird die Geschwindigkeit nicht bereits ab Ortseingang Möhrenbach auf 30 Kilometer pro Stunde reduziert? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2480 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 3. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Aussagen zur Dringlichkeit wurden von der Landesregierung in der oben genannten Drucksache nicht getätigt . Bei grundsätzlich anerkanntem Straßenausbaubedarf der Ortsdurchfahrt Möhrenbach begründen die örtlichen Verhältnisse keine vordringliche Bearbeitung der Planungen zu Lasten anderer Maßnahmen. Zudem ist die Kapazität für die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben in der Straßenbauverwaltung begrenzt. Zu 2.: Die Straßenbauverwaltung ist an die vom Thüringer Landtag beschlossenen Rahmenbedingungen zur Entwicklung des Personalbestandes in den Landesbehörden gebunden. Zu 3.: Das zuständige Personal ist mit der Untersetzung der Bauprogramme 2016 und 2017 für den Bundes- und Landesstraßenbau ausgelastet. Daher können, wie in der oben genannten Drucksache 6/2199 ausgeführt, die Vorbereitungen erst im 2. Halbjahr 2016 wieder aufgenommen werden. Zu 4.: Das Straßenbauamt Mittelthüringen hat die Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg am 7. Juli 2016 darüber informiert, dass die Planungen zum Ausbau der Ortsdurchfahrt wieder aufgenommen werden. Hierzu wurden die Verwaltungsgemeinschaft bzw. die Gemeinde gebeten, ab dem Jahr 2017 entsprechende Planungsmittel in den Haushalt einzustellen. Eine Terminabstimmung für eine Anlaufbesprechung wurde für Oktober 2016 vereinbart. Die Gemeinde Möhrenbach und der Freistaat, dieser vertreten durch das Straßenbauamt Mittelthüringen, treten künftig gegenüber den neu zu beauftragenden Ingenieurbüros als gleichberechtigte Auftraggeber auf. Somit obliegt es künftig beiden Auftraggebern, für angemessene Arbeitsfortschritte zu sorgen. Zu 5.: Die Landesstraße liegt dort im Hanganschnitt. Durch den Straßenkörper sickert Wasser von höher gelegenen Flächen zu den unterhalb gelegenen Grundstücken. Somit handelt es sich um eine örtliche Situation mit dem Vorhandensein einer Wasserader, welche den Untergrund unter anderem des unterhalb der L 1047 zur Straße parallel verlaufenden Anliegerweges durchnässt. Da es sich hierbei um eine natürliche Situation handelt, die nicht vom Straßenbaulastträger verursacht wird, bestehen gegenüber diesem auch keine Entschädigungsansprüche. In Richtung des Anliegerweges wird darüber hinaus Straßenoberflächenwasser breitflächig abgegeben. Bei starken Niederschlägen ist nicht auszuschließen, dass hierdurch zur Ausspülung des wassergebundenen Anliegerweges beigetragen wird. Eine leistungsfähige Ortsentwässerung kann erst mit dem Straßenausbau aufgebaut werden. Vorher kann das Straßenoberflächenwasser nicht im Fahrbahnbereich gefasst und abgeführt werden. Auch hier liegen keine Pflichtverletzungen des Straßenbaulastträgers vor, welche Entschädigungsansprüche begründen könnten. Zu 6.: Entlang der L 1047 gibt es keinen ausgebauten Gehweg. Auf der nicht geschwindigkeitsreduzierten Strecke befindet sich aber mindestens einseitig ein unbefestigter Fahrbahnrand, der durch den Fußgängerverkehr genutzt werden kann. Beschränkungen es fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung). Da die Sicht für den Fahrzeugverkehr dort nicht eingeschränkt ist, ist eine Geschwindigkeitsreduzierung in diesem Bereich nicht erforderlich. Im Bereich der vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkung steht demgegenüber nicht überall ein unbefestigter Fahrbahnrand als Ausweichstelle zur Verfügung. Durch die Kurven ist der Bereich allerdings unübersichtlich . Insoweit liegen dort die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung vor. Keller Ministerin Ausbau der Landesstraße (L) 1047 im Bereich Möhrenbach - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: