05.08.2016 Drucksache 6/2482Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. August 2016 Zusatzangabe bei Bescheiden des Landes zur Mitfinanzierung von Kindertagesstätten Die Kleine Anfrage 1180 vom 22. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Thüringischen Landeszeitung wurde am 19. Mai 2016 darüber berichtet, dass die Landesregierung nunmehr in den Bescheiden über die Schlüsselzuweisungen an die Städte und Gemeinden separat die anteilige Zahlung für die Mitfinanzierung der Kindertagesstätten ausweist. Aus der Presseberichterstattung ergeben sich einige Fragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es diesbezüglich auch eine Anweisung in Schriftform oder eine andere Regelung über eine Mitteilungspflicht des Bescheidempfängers (in der Regel die Verwaltung/der Bürgermeister) zu den im Bescheid enthaltenen oben genannten Angaben gegenüber den Stadt-und Gemeinderäten? 2. Wie können sich Eltern beziehungsweise die Bürger der jeweiligen Kommune unbürokratisch Einblick in die oben genannten Bescheide des Landes an ihre Kommune verschaffen, um die von der Landesregierung beabsichtigte Transparenz zu den Zahlen auch tatsächlich herzustellen oder zu gewährleisten? 3. Wie stellt sich die Höhe des 13,6-prozentigen Anteils für die Kita-Finanzierung aus der Schlüsselzuweisung für die einzelnen Kommunen im Landtagswahlkreis 09 im Jahr 2016 dar und wie hoch sind jeweils die Ausgaben für die eigenen oder vertraglich gebundene/n Kindertagesstätte/n oder das Wunsch- und Wahlrecht im Jahr 2016 im Haushalt eingeplant (bitte Einzelaufstellung mit den Angaben zur Höhe der Schlüsselzuweisung, der Höhe des darin enthaltenen Anteils zur Kita-Finanzierung sowie der geplanten Ausgaben der vg. Fachaufgabe für jede Kommune/bei Kommunen ohne Haushalt bitte das Ergebnis der Jahresrechnung des Jahres 2015 als Grundlage für die Ausgabe annehmen)? 4. Welche Anweisungen gibt es für die Kommunalaufsichten zum Umgang mit Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept , ohne Haushalt oder bei Anträgen für Bedarfszuweisungen, sofern diese Kommunen den 13,6-prozentigen Anteil der Schlüsselzuweisung auch tatsächlich zur Kita-Finanzierung einsetzen wollen? 5. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung überhaupt Kommunen in Thüringen, die weniger als den 13,6-prozentigen Anteil der Schlüsselzuweisung für die Finanzierung der eigenen oder vertraglich gebundenen Kindertagesstätte/n oder der Kosten für das Wunsch- und Wahlrecht aufwenden? Falls ja, um welche Kommunen handelt es sich? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2482 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 4. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nein Zu 2.: Auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Statistik1 sind die Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben der kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden in Thüringen veröffentlicht. Im Tabellenkopf wird dabei auch der Anteilswert 13,6 Prozent der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kinderbetreuung für das Jahr 2016 genannt. Eltern bzw. Bürgerinnen und Bürgern ist es ferner unbenommen, eine Bürgeranfrage an die jeweilige Gemeinde zu richten oder einen Antrag nach § 5 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes zu stellen. Zu 3.: Es wird auf die Anlage verwiesen. Zu 4.: Es gibt keine Anweisungen an die Rechtsaufsichtsbehörden zum Umgang mit Kommunen, die sich in Haushaltskonsolidierung oder in der vorläufigen Haushaltsführung befinden und den 13,6-prozentigen Anteil der Schlüsselzuweisungen auch tatsächlich zur Finanzierung der Kindertagesstätten einsetzen wollen. Zu 5.: Entsprechende Kenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. Grundsätzlich ist zu beachten, dass der ausgewiesene Anteil der Schlüsselzuweisungen nicht so bestimmt ist, dass dieser sämtliche Aufgaben im Rahmen der Kindertagesbetreuung decken soll. Für die Deckung sind insbesondere auch die Einnahmen aus den Elternbeiträgen, den eigenen kommunalen Steuereinnahmen und die Kita-Pauschalen nach § 21 Thüringer Finanzausgleichsgesetz in Verbindung mit § 19 und § 21 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz heranzuziehen. In Vertretung Götze Staatssekretär Anlage 3 Drucksache 6/2482Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage Gemeinden Wahlkreis 92 Schlüsselzuweisungen 2016 Ausgaben für die eigene/n oder vertraglich gebundene/n Kindertagesstätte/n oder das Wunsch- und Wahlrecht gesamt in Euro davon Anteil für Aufgabe der Kinderbetreuung (13,6 Prozent) in Euro geplante Ausgaben 2016 in Euro Ergebnis der Jahresrechnung 2015 in Euro Altengottern 258.405,00 35.143,08 344.150,00 Bad Langensalza, Stadt 4.274.510,00 581.333,36 4.613.500,00 Bad Tennstedt, Stadt 551.100,00 74.949,60 728.900,00 Ballhausen 124.440,00 16.923,84 275.300,00 Blankenburg 49.254,00 6.698,54 34.600,00 Bothenheilingen3 161.396,00 21.949,86 Bruchstedt 112.054,00 15.239,34 89.200,00 Flarchheim 146.987,00 19.990,23 126.264,89 Großengottern 515.738,00 70.140,37 881.600,00 Großvargula 237.438,00 32.291,57 252.800,00 Haussömmern 89.486,00 12.170,10 41.600,00 Herbsleben 1.037.010,00 141.033,36 714.100,00 Heroldishausen 74.454,00 10.125,74 58.757,93 Hornsömmern 18.772,00 2.552,99 18.000,00 Issersheilingen3 58.805,00 7.997,48 Kammerforst 315.499,00 42.907,86 211.130,00 Kirchheilingen - 352.400,00 Kleinwelsbach3 - Klettstedt 78.767,00 10.712,31 64.000,00 Körner 524.836,00 71.377,70 579.400,00 Kutzleben 239.420,00 32.561,12 161.100,00 Marolterode3 - 96.400,00 Mittelsömmern 94.642,00 12.871,31 167.500,00 Mülverstedt 247.058,00 33.599,89 495.700,00 Neunheilingen 153.287,00 20.847,03 191.530,00 Obermehler 294.816,00 40.094,98 226.136,60 Oppershausen 93.746,00 12.749,46 52.000,00 Schlotheim, Stadt 646.076,00 87.866,34 798.818,13 Schönstedt 346.936,00 47.183,30 572.300,00 Sundhausen 124.370,00 16.914,32 197.500,00 Tottleben 34.358,00 4.672,69 13.400,00 Urleben 127.476,00 17.336,74 92.000,00 Weberstedt 223.772,00 30.432,99 249.150,00 Weinbergen 530.321,00 72.123,66 919.800,00 Vogtei 1.395.774,00 189.825,26 1.657.210,00 Endnote: 1 Vergleiche http://www.statistik.thueringen.de/datenbank/TabAnzeige.asp?tabelle=ge001633%7C%7C. 2 Wahlkreis 9 laut Bekanntmachung der Abgrenzung der Wahlkreise für die Wahl zum Thüringer Landtag vom 26. Mai 2014. 3 Es liegen weder Daten der Haushaltsplanung für das Jahr 2016 noch Daten der Jahresrechnung 2015 vor. Zusatzangabe bei Bescheiden des Landes zur Mitfinanzierung von Kindertages-stätten Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Anlage Endnote: