09.08.2016 Drucksache 6/2487Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. September 2016 Thüringer Wachstumsbranchen in der Asylkrise - Teil I Die Kleine Anfrage 1092 vom 29. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Zuge der Asylkrise kommt es zu einem (auch wirtschaftlichen) Wachstum mancher Branchen, wie zum Beispiel privater Sicherheitsunternehmen, Containerherstellern, Anbietern von Verpflegung und Unterkünften , Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen. Das laut einem Medienbericht deutschlandweit größte in Asylbewerberunterkünften aktive Unternehmen1 soll bereits vor der Asylkrise seinen Umsatz von 2008 bis 2013 vervierfacht und seinen Gewinn innerhalb eines Jahres - von 2012 auf 2013 - auf 1,44 Millionen Euro verdoppelt haben.2 Ich frage die Landesregierung: 1. An welche privaten Unternehmen (jeglicher Rechtsform, auch gemeinnützige Unternehmen wie gGmbH) oder nichtstaatliche Organisationen wie Wohlfahrtsverbände mit ihren regionalen Untergliederungen wurden im Zusammenhang mit Thüringer Erstaufnahmeeinrichtungen sowie Gemeinschafts- und Notunterkünften des Landes seit Januar 2014 Aufträge für die Erbringung welcher Dienstleistungen in welcher Höhe vergeben (bitte wie folgt aufschlüsseln: Sicherheitsdienstleistungen wie Bewachung, Herstellung oder Ausstattung von Containern oder Zelten, sonstige Bauunternehmen, Reinigung/Instandhaltung/ Hausmeisterdienste, handwerkliche Dienstleistungen wie Reparatur, Catering, Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen , Beratung und Betreuung, Anbieten von Sprach- sowie Orientierungs- und Integrationskursen , sonstige Dienstleistungen im Bereich Migration/Asyl [bitte einzeln aufführen] sowie nach einzelnen Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschafts- und Notunterkünften des Landes sowie Datum der Auftragsvergabe, Dauer und Höhe des Auftrags und dem Auftraggeber auflisten; bitte bei den privaten Unternehmen ihren Hauptsitz [Bundesland beziehungsweise Staat] anführen)? 2. An welche privaten Unternehmen (jeglicher Rechtsform, auch gemeinnützige Unternehmen wie gGmbH) oder nichtstaatliche Organisationen wie Wohlfahrtsverbände mit ihren regionalen Untergliederungen wurden im Zusammenhang mit Asylbewerberunterkünften und Notunterkünften oder der Bereitstellung und Einrichtung von Plätzen in dezentraler Unterbringung seit Januar 2014 Aufträge für die Erbringung welcher Dienstleistungen in welcher Höhe vergeben (bitte wie folgt aufschlüsseln: Sicherheitsdienstleistungen wie Bewachung, Herstellung oder Ausstattung von Containern oder Zelten, sonstige Bauunternehmen , Reinigung/Instandhaltung/Hausmeisterdienste, handwerkliche Dienstleistungen wie Reparatur, Catering, Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen, Beratung und Betreuung, Anbieten von Sprachsowie Orientierungs- und Integrationskursen, sonstige Dienstleistungen im Bereich Migration/Asyl [bitte einzeln aufführen] sowie nach einzelnen Asylbewerberunterkünften [Landkreise, kreisfreie Städte] und K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2487 dem Datum der Auftragsvergabe, Dauer und Höhe des Auftrags und dem Auftraggeber auflisten; bitte bei den privaten Unternehmen ihren Hauptsitz [Bundesland beziehungsweise Staat] anführen)? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Jahr 2014 wurden in Suhl und Eisenberg Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes betrieben. Im Verlauf des Jahres 2015 wurden weitere Erstaufnahmeeinrichtungen in Mühlhausen, Ohrdruf, Bad Lobenstein, Hermsdorf, Erfurt, Gera-Liebschwitz sowie Gera-Ernsee in Betrieb genommen. Zum Betrieb dieser Einrichtungen und der Versorgung der Asylsuchenden wurde eine Vielzahl von privaten Unternehmen und nicht staatlichen Organisationen beauftragt. Die Auftragserteilung erfolgte je nach Gegenstand und Leistung durch unterschiedliche Behörden. Beauftragt wurden Leistungen für kürzere und längere Zeiträume, aber auch Einzelleistungen, wie Reparaturen oder der Kauf von Inventar. Das Auftragsvolumen variiert dabei je nach Leistung und Leistungszeitraum zwischen wenigen Euro und Millionenbeträgen. Die Verbuchung all dieser Ausgaben ist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Thüringer Landeshaushaltsordnung nach dem für Bund und Länder einheitlichen Gruppierungs- und Funktionenplan für den Haushalt des Freistaats Thüringen nach den Hauptgruppen 0 bis 9 erfolgt. Eine branchenbezogene Gliederung innerhalb der Hauptgruppen ist dabei nicht vorgesehen. Dienstleistungen aller Art werden grundsätzlich bei Titeln der Hauptgruppe 5 veranschlagt. Innerhalb der Hauptgruppen wurden dem Dezimalsystem entsprechend sogenannte Obergruppen, Gruppen und Titel mit gleichem ökonomischen Gehalt geschaffen, die zu wirtschaftspolitischen Analysen genutzt werden können. Eine zusätzliche branchenspezifische Statistik für diesen Bereich ist nicht erforderlich und liegt auch nicht vor. So erfolgten in den Haushaltsjahren 2014, 2015 und 2016 Ausgaben für Dienstleistungen jeweils bei den Gruppen 517, 518, 519, 526, 537 und 538. Die nachgefragten Sicherheitsdienstleistungen, Bewachung, Reinigung, Instandhaltung, Hausmeisterdienstleistungen sind dabei z. B. der Gruppe 517, Vermietung von Containern und Zelten der Gruppe 518, Bauunterhaltung , Instandhaltung von Gebäudebestandteilen, gebäudebezogene Handwerksleistungen der Gruppe 519, Verpflegung/Catering, Sozialbetreuung und medizinische Betreuung, Asylverfahrensberatung und Sport der Gruppe 538 zuzuordnen. Dolmetscherleistungen sind entsprechend des Entstehungsgrundes jeweils der Gruppe 526 oder 537 zuzuordnen. Im Jahre 2014 (Kapitel 03 04 des Haushaltsplanes) wurden aus dem Titel 517 01 für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 2.185.493 Euro aufgewendet. Aus dem Titel 518 72 apl. wurden für Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Geräte 119.119 Euro gezahlt. Die Kosten für Sachverständige - zu tragen aus dem Titel 526 72 - betrugen in 2014 6.684 Euro. Für Beförderungskosten wurden aus den Titeln 537 01 und 537 72 insgesamt 438.477 Euro aufgewendet. Schließlich betrugen die Kosten für Unterkunft und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen in Einrichtungen des Landes - zu tragen aus dem Titel 538 72 - 2.283.529 Euro. Im Jahre 2015 (Kapitel 05 02 des Haushaltsplanes) wurden aus dem Titel 517 72 für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 7.178.148 Euro aufgewendet. Aus dem Titel 518 72 wurden für Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Geräte 2.538.257 Euro und aus dem Titel 519 72 für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 378.108 Euro gezahlt. Die Kosten für Sachverständige - zu tragen aus dem Titel 526 72 - betrugen in 2015 14.059 Euro. Für Beförderungskosten wurden aus dem Titel 537 72 insgesamt 1.224.688 Euro aufgewendet. Schließlich betrugen die Kosten für Unterkunft und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen in Einrichtungen des Landes - zu tragen aus dem Titel 538 72 - 13.760.062 Euro. Bis zum Stichtag 30. Juni 2016 wurden aus dem Titel 517 72 für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 10.099.040 Euro aufgewendet. Aus dem Titel 518 72 wurden bis zum genannten Stichtag für Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Geräte 2.573.247 Euro und aus dem Titel 519 72 für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 120.350 Euro gezahlt. Die Kosten für Sachverständige - zu tragen aus dem Titel 526 72 - betrugen in 2016 bislang 5.646 Euro. Für Beförderungskosten 3 Drucksache 6/2487Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode wurden bis zum Stichtag aus dem Titel 537 72 insgesamt 479.914 Euro aufgewendet. Schließlich betrugen die Ausgaben für Unterkunft und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen in Einrichtungen des Landes - zu tragen aus dem Titel 538 72 - bis zum genannten Stichtag 10.672.781 Euro. Die Buchführung erfolgt dabei mittels des IT-gestützten Systems HAMASYS. Vertragsbezogene Angaben zu den einzelnen Dienstleistungen werden dabei nicht erfasst. Darüber hinaus wäre die Erstellung einer detaillierten Auskunft zu erbrachten Dienstleistungen, wie sie der Abgeordnete erfragt, auch nicht möglich, ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Vertragspartner zu beeinträchtigen, weshalb auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen verwiesen wird. Für den anfragenden Abgeordneten besteht jedoch die Möglichkeit, Unterlagen für näher bezeichnete Aufnahmeeinrichtungen oder Verträge beim Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz einzusehen. Zu 2.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind nicht verpflichtet , die erfragten Daten zu übermitteln. Lauinger Minister Endnote: 1 Der Name wurde der Landesregierung mitgeteilt. 2 Vergleiche http://www.migazin.de/2016/01/29/fluechtlingsbetreuung-gesellschaftliche-aufgabe-millionengeschaeftunternehmen /. Thüringer Wachstumsbranchen in der Asylkrise - Teil I Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Endnote: