09.08.2016 Drucksache 6/2501Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. August 2016 Jugendhilfeplanung - Maßnahmen und Unterstützung der Kommunen durch das Land Die Kleine Anfrage 1199 vom 21. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Chancengerechtigkeit für jüngere Generationen zu etablieren ist eines der wichtigsten Anliegen der Kinderund Jugendhilfe. Besonders für benachteiligte Kinder, Jugendliche und deren Familien ist eine entsprechende bedarfsgerechte Unterstützung und Förderung im Rahmen des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) maßgeblich. Eine der wichtigsten Grundlagen hierfür ist eine qualifizierte und aktuelle Jugendhilfeplanung (nach § 80 SGB VIII) in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Der Freistaat Thüringen gewährt zudem für bestimmte fiskalische Förderungen (zum Beispiel Förderung im Rahmen der Richtlinie "Örtliche Jugendförderung") nur Unterstützung, wenn diese Bestandteil einer dezidierten und professionellen Jugendhilfeplanung sind. Die Ergebnisse der beiden Kleinen Anfragen (Drucksache 6/1361 und 6/1354) lassen zwischen den Kommunen deutliche Unterschiede in der Durchführung der Jugendhilfeplanung zu Tage treten. Das beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport angesiedelte Landesjugendamt als überörtlicher Träger der Jugendhilfe ist für die Beratung der örtlichen Träger zuständig, explizit für den Bereich der Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots (nach § 85 Abs. 2 SGB VIII) und einen gleichmäßigen Ausbau der Dienste und Einrichtungen (§ 82 SGB VIII). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen sind mit wie vielen Wochenstunden im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in der Beratung der örtlichen Träger im Bereich der Jugendhilfeplanung tätig? 2. Existieren für die unter Frage 1 genannten Personen Stellenbeschreibungen? Wenn ja, welche (weiteren ) Aufgaben sind darin enthalten (bitte aufschlüsseln nach prozentualen Anteilen)? 3. An welcher Stelle im Landesjugendamt sind die unter Frage 1 benannten Personen organisatorisch/hierarchisch verortet? 4. § 72 SGB VIII verlangt eine der Aufgabe entsprechende Ausbildung und passgenaue Zusatzqualifizierung . Über welche beruflichen Abschlüsse und Zusatzqualifi kationen verfügen die in Frage 1 benannten Personen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2501 5. Wie viele Beratungen der örtlichen Träger der Jugendhilfe für den Bereich der Jugendhilfeplanung wurden im Zeitraum von 2010 bis 2016 durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten, telefonische Beratungen, Beratungen vor Ort sowie Beratungen des Planungspersonals beziehungsweise der örtlichen Jugendhilfeausschüsse)? 6. Inwieweit stellt das Land für die Mitarbeiter der örtlichen Träger im Bereich der Jugendhilfeplanung Fortbildung und Praxisberatung sicher? Wie viele Personen nahmen hieran von 2010 bis 2016 jeweils teil (bitte aufschlüsseln nach Art der Veranstaltung)? 7. Welche weiteren Planungsaufträge im Bereich der Jugendhilfe verfolgten die unter Frage 1 genannten Personen im Zeitraum von 2010 bis 2016? 8. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung angesichts der sehr heterogenen Umsetzung der Jugendhilfeplanung in Thüringen? Sieht die Landesregierung die nach Frage 1 bestehenden Personalressourcen zur Beratung als ausreichend an? 9. Hält die Landesregierung die Entwicklung von fachlichen Empfehlungen zur Jugendhilfeplanung (analog beispielsweise zum Freistaat Sachsen) für eine Lösung, flächendeckend zu einer gesteigerten Qualität in der Jugendhilfeplanung zu kommen? 10. Wenn ja, welche Punkte sollten die Empfehlungen enthalten? Wenn nein, auf welche Weise beabsichtigt die Landesregierung dann eine verbesserte qualitative Umsetzung der Jugendhilfeplanung voranzubringen ? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 9. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine Person ist mit 17,5 Wochenstunden im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in der Beratung der örtlichen Träger im Bereich der Jugendhilfeplanung tätig. Mit weiteren zehn Wochenstunden verantwortet die Person die Landesjugendförderplanung als Teil der Jugendhilfeplanung. Zu 2.: Es existiert keine Stellenbeschreibung für die unter Antwort zu Frage 1 genannte Person. Zu 3.: Die Aufgaben des Landesjugendamtes werden in der Abteilung Kinder, Jugend, Sport, Landesjugendamt wahrgenommen. Die unter Antwort zu Frage 1 benannte Person ist innerhalb der Abteilung dem Referat Jugendpolitik in der Sachbearbeiterebene zugeordnet. Sie untersteht hierarchisch der Referatsleitung. Zu 4.: Die unter Antwort zu Frage 1 benannte Person verfügt über folgende berufliche Abschlüsse: a) Diplom-Verwaltungswirt (FH), b) Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialarbeiter (BA). Zudem liegt eine Zusatzqualifikation in Form eines Zertifikates Jugendhilfeplanung vor. Zu 5.: Beratungen der örtlichen Träger der Jugendhilfe für den Bereich der Jugendhilfeplanung erfolgten im Zeitraum von 2010 bis 2016 auf individuelle Anfrage telefonisch und persönlich vor Ort bei den Mitarbeitenden in den Verwaltungen der Jugendämter. Detaillierte statistische Angaben zu Anzahl, Ort und Teilnahme an den Beratungen liegen nicht vor. Zusätzlich werden jährlich seit 2010 zwei Austauschtreffen für die Jugendhilfeplanungsfachkräfte der Verwaltungen der Jugendämter seitens des Landes angeboten und durchgeführt. In diesen Austauschtreffen werden zum einen aktuelle Informationen der Kinder- und Jugendhilfe sowie fachspezifische Planungsthemen gemeinsam erörtert. 3 Drucksache 6/2501Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Das Land stellt für die Mitarbeiter der örtlichen Träger im Bereich der Jugendhilfeplanung jährlich zwei Austauschtreffen (Arbeitskreis Jugendhilfeplanung) zur Verfügung. In den Austauschtreffen werden zum einen aktuelle Informationen der Kinder- und Jugendhilfe sowie fachspezifische Planungsthemen gemeinsam erörtert . Zusätzlich fanden im Zeitraum 2010 bis 2016 vereinzelt fachspezifische Fortbildungen im Bereich Jugendhilfeplanung statt. Tabelle: Übersicht der Teilnehmer an den Arbeitstreffen und den Fortbildung im Bereich der Jugendhilfeplanung in den Jahren 2010 bis 2015 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Arbeitskreis Jugendhilfeplanung I 21 17 13 14 13 19 15 Arbeitskreis Jugendhilfeplanung II 19 11 14 15 20 27 Zusätzliche Fortbildungsveranstaltungen 19 19 12 Zu 7.: Die unter Antwort zu Frage 1 genannte Person war mit folgenden Planungsaufträgen betraut: a) Fortschreibung des Landesjugendförderplans 2012 bis 2016 im Zeitraum von 2010 bis 2011, b) Begleitung und fortlaufende Evaluation der Umsetzung des Landesjugendförderplans 2012 bis 2016, c) Fortschreibung des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021 im Zeitraum von 2015 bis 2016. Zu 8.: Die bestehende Heterogenität in der Jugendhilfeplanung in Thüringen erfordert ein hohes Maß an Individualität in der Fachberatung, die mit der zur Verfügung stehenden Personalressource umgesetzt werden muss. Zu 9.: Die Entwicklung von fachlichen Empfehlungen kann neben der individuellen Fachberatung einen Anteil an der Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfeplanung in Thüringen darstellen. Zu 10.: Die Entwicklung einer fachlichen Empfehlung für Jugendhilfeplanung in Thüringen sollte mindestens Aspekte der Qualifizierung und Eignung, der strukturellen Einbindung in der Organisation und der entsprechenden Stellenanteile enthalten. Gleichzeitig wären in fachlichen Empfehlungen für Jugendhilfeplanung qualitative Aspekte beteiligungsorientierter Planungsprozesse aufzunehmen. Dr. Klaubert Ministerin Jugendhilfeplanung - Maßnahmen und Unterstützung der Kommunen durch das Land Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: