10.08.2016 Drucksache 6/2502Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. August 2016 Unterstützung von parteinahen Stiftungen durch den Freistaat Thüringen Die Kleine Anfrage 1276 vom 20. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Freistaat Thüringen unterstützt politische Stiftungen gemäß Landeshaushaltsplan 2016/2017 in Kapitel 17 16, Titel 685 05 jährlich mit 450.000 Euro. Hieraus werden auch parteinahe Stiftungen finanziert, das Nähere regelt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung parteinaher politischer Stiftungen und Vereine. Die Richtlinie ist zum 31. Dezember 2016 befristet. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche parteinahen politischen Stiftungen und Vereine haben seit dem Jahr 2010 Zuwendungen als institutionelle Förderung in welcher Höhe vom Freistaat erhalten (bitte aufschlüsseln nach Stiftung und Jahr)? 2. Welche parteinahen politischen Stiftungen und Vereine haben seit dem Jahr 2010 Zuwendungen als Projektförderung in welcher Höhe vom Freistaat erhalten und welche Projekte wurden konkret gefördert (bitte aufschlüsseln nach Stiftung und Jahr)? 3. Plant die Landesregierung die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung parteinaher politischer Stiftungen und Vereine zu entfristen beziehungsweise neu aufzulegen? Sind Änderungen der Richtlinie geplant? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 zur Kleinen Anfrage 1166 verwiesen. Zu 2.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 2 zur Kleinen Anfrage 1166 verwiesen. Darüber hinaus erhielten keine parteinahen politischen Stiftungen und Vereine Zuwendungen auf Basis der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung parteinaher politischer Stiftungen und Vereine". K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2502 Zu 3.: Hierzu ist die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich ist eine Verlängerung der Richtlinie vorgesehen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Einzelplan 17 auch für das Haushaltsjahr 2017 eingeplant. Taubert Ministerin Unterstützung von parteinahen Stiftungen durch den Freistaat Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: