11.08.2016 Drucksache 6/2509Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 31. August 2016 Religiös bedingte Speisevorschriften im Südharzklinikum Nordhausen gGmbH Die Kleine Anfrage 1226 vom 5. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Angaben der Klinikbelegschaft zufolge soll im Südharzklinikum Nordhausen gGmbH das Schweineschnitzel aufgrund des Begehrens muslimischer Mitarbeiter vom Speiseplan gestrichen worden sein. Das Südharzklinikum Nordhausen gGmbH gehört zu 74 Prozent dem Landkreis Nordhausen und zu 26 Prozent der Stadt Nordhausen, in Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH. Die Rechtsaufsicht über das Klinikum hat nach § 26 Abs. 1 Thüringer Krankenhausgesetz der Freistaat Thüringen. Unter diese Rechtsaufsicht fällt auch die Verpflegung (der Speiseplan). Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung zum oben beschriebenen Vorgang vor? 2. Wer hat nach Kenntnis der Landesregierung das "Schweineschnitzelverbot" aus welchen Gründen veranlasst ? 3. Wurde bei der Veranlassung eines solchen Verbots der Betriebsrat einbezogen beziehungsweise in Kenntnis gesetzt und wenn nein, warum nicht? 4. Liegt nach Ansicht der Landesregierung bei einem solchen Verbot ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot nach Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes vor? 5. Welche Informationen liegen der Landesregierung über eventuell stattgefundene ähnliche Vorgänge an anderen Kliniken in öffentlicher Trägerschaft im Freistaat Thüringen vor? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 10. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung lagen zum beschriebenen Vorgang keinerlei Informationen vor; deshalb wurde das Südharzklinikum Nordhausen um eine Stellungnahme gebeten. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Höcke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2509 Zu 2.: Nach Angabe des Südharzklinikums gab es keinerlei "Schweineschnitzelverbot". Es habe eine Änderung beim Frühstücksangebot dergestalt gegeben, dass zeitweilig die Schweine- durch Hähnchenschnitzel ersetzt worden seien. Grund hierfür sei eine Verbesserung der Speisenversorgung aller Mitarbeitenden gewesen . Der Speiseplan für das Mittagessen habe weiterhin Schweineschnitzel enthalten. Zu 3.: Die Maßnahme sei nicht zustimmungspflichtig gewesen, da es sich nicht um eine grundlegende Änderung des Speisenangebotes gehandelt habe. Zu 4.: Siehe Antwort auf Frage 2. Zu 5.: Hierzu liegen der Landesregierung keinerlei Informationen vor. Werner Ministerin Religiös bedingte Speisevorschriften im Südharzklinikum Nordhausen gGmbH Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: