09.08.2016 Drucksache 6/2510Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 31. August 2016 Gaststätte "Bulls Eye" in Eisenach als regelmäßiger Treffpunkt von Mitgliedern und Sympathisanten der NPD? Die Kleine Anfrage 1137 vom 6. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Gaststätte "Bulls Eye" in Eisenach ist nach meiner Kenntnis regelmäßiger Treffpunkt von Mitgliedern und Sympathisanten der NPD. Nach Angaben der NPD ist ein Stadtratskandidat der NPD (seit dem Jahr 2014) Betreiber der Gaststätte.1 Auf der Website der NPD Wartburgkreis ist zudem öffentlich, dass im Jahr 2014 der NPD die Räume der Gaststätte für deren Sommerfest zur Nutzung überlassen wurden.2 Ich frage die Landesregierung: 1. Wer ist Eigentümer der Immobilie, in der sich die Gaststätte befindet? 2. Wer ist zurzeit Betreiber der Gaststätte "Bulls Eye"? 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Gästestruktur des "Bulls Eye", insbesondere im Hinblick auf rechtsextremistische Einstellungen? 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über durchgeführte Veranstaltungen im "Bulls Eye" seit dem Jahr 2013 (bitte einzeln aufgliedern)? 5. Welche rechtsextremistischen Parteien, Vereine und sonstigen Organisationen nutzen das "Bulls Eye" als Treffpunkt? 6. Wie bewertet die Landesregierung die vorliegenden Erkenntnisse und welche präventiven und repres siven Maßnahmen sind beziehungsweise sollen diesbezüglich eingeleitet werden? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 5. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung äußert sich nicht zu privatrechtlichen Rechtsverhältnissen, die nicht dem Verantwor tungsbereich der Landesregierung unterfallen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2510 Eigentumsverhältnisse privater Dritter unterliegen nicht dem Verantwortungsbereich der Landesregierung und somit nicht dem parlamentarischen Fragerecht. "Private können nicht das Objekt parlamentarischer Kontrolle sein." (ThürOVG, Beschluss vom 5. März 2014; Az. 2 EO 386/13). Zu 2.: Die Gaststätte "Bulls Eye" wird durch einen örtlich bekannten Rechtsextremisten aus Eisenach betrieben. Bei der Stadtratswahl 2014 kandidierte er auf der Liste der NPD. Zu 3.: Die Gaststätte "Bulls Eye" war bis zur Eröffnung des "FliederVolkshauses" in Eisenach im September 2014 ein Treff und Sammelpunkt der lokalen rechtsextremistischen Szene. Seitdem ist ihre Bedeutung für die rechtsextremistische Szene rückläufig. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch weiterhin dort sporadisch Personen der örtlichen rechtsextremistischen Szene treffen, um zum Beispiel einen ersten Szenekontakt herbeizuführen. Weitere Erkenntnisse zur Gästestruktur liegen nicht vor. Zu 4.: Nach eigenen Erkenntnissen der Landesregierung fand im Fragezeitraum in der Gaststätte "Bulls Eye" am 1. Mai 2014 eine Wahlkampfveranstaltung der NPD (sogenanntes "Maifest der NPD") statt. Zu 5.: Der Landesregierung liegen bislang keine Erkenntnisse vor, die auf eine regelmäßige Nutzung der Gast stätte als Treffpunkt von rechtsextremistischen Gruppierungen hindeuten. Zu 6.: Es bestehen gegenwärtig keine tatsächlichen Anhaltspunkte, die besondere präventive und repressive Maß nahmen der Landesregierung erfordern. In Vertretung Götze Staatssekretär Endnote: 1 Vergleiche http://www.npd-wartburgkreis.de/?p=1195, abgerufen am 7. Juni 2016. 2 Ebd. Gaststätte "Bulls Eye" in Eisenach als regelmäßiger Treffpunkt von Mitgliedern und Sympathisanten der NPD? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Endnote: