11.08.2016 Drucksache 6/2519Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. September 2016 Inanspruchnahme der Leistungsform des Persönlichen Budgets in Thüringen - Teil I Die Kleine Anfrage 1112 vom 24. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform, bei der behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen von den Leistungsträgern in der Regel eine Geldleistung anstelle von Dienst- oder Sachleistungen erhalten. Mit diesem Budget bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Menschen mit Behinderungen nehmen derzeit das Persönliche (trägerübergreifende) Budget in Thüringen in Anspruch? 2. Wie viele Anträge zum Persönlichen Budget wurden in den vergangenen vier Jahren gestellt, wie viele wurden bewilligt beziehungsweise abgelehnt (bitte auflisten nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3. Welche Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen bieten Menschen mit Behinderungen ein a) eigenständiges und b) barrierefreies Antragsformular für die Beantragung eines Persönlichen Budgets beziehungsweise eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets? 4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur Erhöhung des Bekanntheitsgrads des Persönlichen Budgets? 5. Welche Pläne und Initiativen gibt es seitens der Landesregierung, das Persönliche Budget allen Berechtigten gleichermaßen zugänglich zu machen? 6. Wie erfolgt die unabhängige Beratung der Betroffenen zur Beantragung und Umsetzung der Inanspruchnahme ? 7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Vereinheitlichung der regional unterschiedlichen Verfahren? 8. Welche Fortbildungsmöglichkeiten zur notwendigen Rechtssicherheit bei der Anwendung des Persönlichen Budgets stehen Kommunen zur Verfügung? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stange (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2519 9. Welche Leistungsträger haben wann in den Jahren 2014 beziehungsweise 2015 trägerübergreifende Budgetkonferenzen einberufen? 10. Wie bewertet die Landesregierung das Thema "Persönliches Budget" auch mit Blick auf das zu erlassende Bundesteilhabegesetz? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 10. August 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Persönliche Budget wurde mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX) zum 1. Juli 2001 eingeführt. Seit dem 1. Januar 2008 sind Leistungen der Rehabilitationsträger auf Antrag durch ein Persönliches Budget auszuführen, soweit die Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelnen gegeben sind. Als Leistungserbringer eines Persönlichen Budgets kommen nach § 17 Abs. 2 Satz 2 SGB IX in Verbindung mit § 6 SGB IX die nachfolgenden Träger in Betracht: - die gesetzlichen Krankenkassen, - die Bundesagentur für Arbeit, - die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, - die Träger der Alterssicherung der Landwirte, - die Träger der Kriegsopferversorgung, - die Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden , - die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, - die Träger der Sozialhilfe, - die Pflegekassen und - die Integrationsämter. Aufgrund der fehlenden Vollzugszuständigkeit der Landesregierung können die Fragen 1 bis 3 und 9 der Kleinen Anfrage 1112 und die Fragen der Kleinen Anfrage 1113 nicht beziehungsweise nicht vollständig beantwortet werden. Es besteht keine gesetzliche Meldepflicht der Rehabilitationsträger für die erfragten Zahlen . Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfragen wurden die oben genannten Rehabilitationsträger abgefragt, jedoch nicht von allen beantwortet. Die nachfolgenden Ausführungen zur Beantwortung der Kleinen Anfragen beziehen sich auf eine sehr heterogene und lückenhafte Datenbasis. Im Ergebnis der Abfrage der Rehabilitationsträger konnten die Rückmeldungen von 21 Trägern der Sozialhilfe, 18 Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, des Integrationsamtes Thüringens, des Trägers der Kriegsopferversorgung, vier Trägern beziehungsweise Verbänden der Kranken -, Unfall- und Rentenversicherung und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit für die Beantwortung der Anfragen berücksichtigt werden. Die durch die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit gelieferten Zahlen fassen die Angaben aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zusammen. Gesonderte Daten für den Freistaat existieren nur im Ausnahmefall. Gleiches gilt für die Träger der Kranken-, Unfall - und Rentenversicherung, sowie die Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden. Die in den Kleinen Anfragen erfragten statistischen Kennzahlen werden von einer Vielzahl der Träger in dieser Form nicht erhoben und können daher nur bedingt für die Beantwortung der nachfolgenden Fragen herangezogen werden. Zu 1.: In Thüringen nehmen derzeit 447 Personen ein Persönliches Budget in Anspruch. Von diesen wurden insgesamt sieben Persönliche Budgets als trägerübergreifende Persönliche Budgets ausgewiesen. Zu 2.: Die nachfolgend in der Tabelle aufgeführten Anträge beruhen auf den Angaben der Bundesagentur für Arbeit, der Träger der Sozialhilfe, der Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie auf Angaben des Integrationsamtes. 3 Drucksache 6/2519Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Landkreis/ kreisfreie Stadt Anträge Persönliche Budgets (PB) 2012 2013 2014 2015 g + - g + - g + - g + - Stadt Erfurt 97 96 1 13 1 12 9 2 14 8 14 1 7 14 4 14 1 3 Stadt Gera 2 1 0 2 2 0 5 5 0 4 3 0 Stadt Jena 6 5 1 4 3 1 5 4 0 8 6 2 Stadt Suhl 1 1 0 2 2 0 2 2 0 1 1 0 Stadt Weimar 31 30 1 49 49 0 55 54 1 53 53 0 Stadt Eisenach 4 4 0 4 4 0 5 5 0 7 7 0 Eichsfeld 6 6 0 13 13 0 10 10 0 10 10 0 Nordhausen 4 2 2 4 4 0 6 6 0 8 8 0 Wartburgkreis 9 9 0 10 10 0 9 9 0 9 9 0 Unstrut-Hainich- Kreis 2 1 1 3 1 2 3 1 2 10 6 4 Kyffhäuserkreis 0 0 0 2 0 2 2 1 1 1 0 1 Schmalkalden- Meiningen 1 1 0 5 5 0 1 1 0 3 3 0 Gotha 36 36 0 30 30 0 20 20 0 22 21 1 Sömmerda 1 1 0 7 7 0 10 10 0 10 10 0 Hildburghausen 0 0 0 0 0 0 2 2 0 0 0 0 Ilm-Kreis 3 3 0 6 4 2 5 5 0 4 4 0 Weimarer Land 25 25 0 19 19 0 25 25 0 27 26 1 Sonneberg 2 2 0 5 4 1 6 5 1 7 6 1 Saalfeld-Rudolstadt 21 21 0 25 25 0 31 29 2 27 26 1 Saale-Holzland- Kreis 8 8 0 12 11 1 10 10 0 5 4 0 Saale-Orla-Kreis 4 4 0 1 1 0 33 32 1 37 37 0 Greiz 9 9 0 11 11 0 23 23 0 27 27 0 Altenburger Land 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Weitere PB (Zuordnung nicht möglich) 1 x x 2 x x 4 x x 4 x x Thüringen 27 3 26 5 6 34 7 33 4 1 1 42 0 40 0 1 5 42 8 40 8 1 4 Tabelle 1: Anträge (g), Ablehnungen (-) und Genehmigungen (+) von Persönlichen Budgets in Thüringen 2012 bis 2015 nach Landkreisen/kreisfreien Städten Auf Grundlage der Rückmeldungen lässt sich für den Freistaat Thüringen eine Zunahme an Antragstellungen für Persönliche Budgets von 273 Anträgen im Jahr 2012 auf 428 Anträge im Jahr 2015 verzeichnen. In 95 Prozent bis 97 Prozent aller Fälle wurden die beantragten Persönlichen Budgets in diesem Zeitraum genehmigt. Die Tabelle führt zusätzlich Fälle von Antragstellungen auf, in denen vom Träger der Leistung keine Aussage darüber getroffen werden konnte, ob das Persönliche Budget bewilligt oder abgelehnt wurde. Hinzu kommen vereinzelt Fälle, in denen ein Antrag von einem Träger an einen anderen weitergleitet oder der Antrag vollständig zurückgezogen wurde. Nicht in der Tabelle enthalten sind die Angaben der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese meldeten für den Zeitraum 2012 bis 2015 insgesamt 20 Anträge, die ausnahmslos bewilligt wurden, bei denen jedoch keine genauere Aufgliederung hinsichtlich des Jahres der Antragstellung und des betreffenden Landkreises/der kreisfreien Stadt möglich ist. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2519 Zu 3.: Die nachfolgende Tabelle stellt dar, in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten Menschen mit Behinderungen einen eigenständigen und barrierefreien Zugang zu einem Antragsformular eines Persönlichen Budgets haben. Landkreis/kreisfreie Stadt Antragsformular eigenständig barrierefrei Stadt Erfurt ja nein Stadt Gera k.A. k.A. Stadt Jena ja ja Stadt Suhl nein nein Stadt Weimar nein nein Stadt Eisenach nein nein Eichsfeld nein nein Nordhausen nein nein Wartburgkreis ja nein Unstrut-Hainich-Kreis ja nein Kyffhäuserkreis nein nein Schmalkalden-Meiningen k.A. k.A. Gotha nein nein Sömmerda ja ja Hildburghausen nein nein Ilm-Kreis nein nein Weimarer Land ja nein Sonneberg ja nein Saalfeld-Rudolstadt ja nein Saale-Holzland-Kreis ja nein Saale-Orla-Kreis ja ja Greiz nein nein Altenburger Land nein ja Tabelle 2: Verfügbarkeit eines eigenständigen und barrierefreien Antragsformulars für ein Persönliches Budgets nach Landkreisen/kreisfreien Städten Zu 4.: Maßnahmen, um den Bekanntheitsgrad des Persönlichen Budgets zu erhöhen, sind seitens der Landesregierung nicht vorgesehen. Beim Persönlichen Budget handelt es sich um eine im § 17 SGB IX bereits im Jahr 2001 gesetzlich verankerte Leistungsform, die der für die Leistung zuständige Rehabilitationsträger zu wählen hat, wenn der Leistungsberechtigte einen entsprechenden Antrag gestellt hat und die Voraussetzungen sowohl für die beantragte Leistung als auch für das Persönliche Budget vorliegen. Die Rehabilitationsträger sind gemäß § 14 SGB IX verpflichtet, die Leistungsempfänger hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten, d.h. auch hinsichtlich der verschiedenen Formen der Leistungserbringung, zu beraten . Hierzu zählt auch die Inanspruchnahme einer Leistung in Form eines Persönlichen Budgets. Die Rehabilitationsträger haben nach der Einführung des Persönlichen Budgets in den vergangenen 15 Jahren eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen beziehungsweise -hilfen erarbeitet, die die Leistungserbringer bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets unterstützen sollen (siehe auch Beantwortung der Kleinen Anfragen zum Persönlichen Budget in Drucksache 4/3900; Drucksache 5/213, Drucksache 5/3378, Drucksache 5/4228). 5 Drucksache 6/2519Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Darüber hinaus können Leistungsberechtigte Informationen zum Persönlichen Budget vielfältig im Internet abrufen. So bestehen neben dem Informationsangebot auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales1 vielfältige Angebote von Vereinen und Verbänden von Menschen mit Behinderungen, z.B. der Lebenshilfe , des Bundesverbandes Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. oder der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. - ISL. Informationen zum Persönlichen Budget können Betroffene auch bei den Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger nach § 23 SGB IX und den vielen Beratungsstellen der Vereine und Verbände von Menschen mit Behinderungen erhalten. Zu 5.: Seitens der Landesregierung bestehen in Bezug auf die Fragestellung keine Pläne und Initiativen. Wie bereits ausgeführt, können nach § 17 Abs. 2 SGB IX alle Leistungsberechtigten bei dem für die Leistung zur Teilhabe zuständigen Rehabilitationsträger beantragen, dass ihnen die Leistungen durch ein Persönliches Budget gewährt werden. Insofern ist die Leistungsform des Persönlichen Budgets bereits für jeden zugänglich, soweit die Leistungsvoraussetzungen vorliegen und der Betroffene einen Antrag stellt. Zu 6.: Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 7.: Zur Vereinheitlichung der Verfahrensweise bei der Gewährung eines Persönlichen Budget hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) bereits im Jahr 2009 Handlungsempfehlungen zum Persönlichen Budget für alle Rehabilitationsträger herausgegeben, welche auch im Internet auf der Seite der BAR abrufbar sind.2 Diese wurden durch eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Verbände behinderter Menschen, der Leistungserbringer, der Rehabilitationsträger, der privaten und sozialen Pflegeversicherung und der Integrationsämter erarbeitet. Da die Leistungen, die als Persönliches Budget gewährt werden können, durch die Rehabilitationsträger überwiegend im Rahmen der Selbstverwaltung erbracht werden, sieht die Landesregierung keine weitergehenden Möglichkeiten für eine Vereinheitlichung der bestehenden Verfahrensweisen der Rehabilitationsträger. Zu 8.: Die Leistungen der Sozialhilfeträger werden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung erbracht. Auf Basis der Rückmeldungen der Sozialhilfeträger konnten eine Reihe von Einrichtungen identifiziert werden, auf deren Fortbildungsmöglichkeiten die Träger der Sozialhilfe häufiger zurückgreifen. Zu diesen Anbietern gehören: Kommunales Bildungswerk e.V., Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Thüringischer Landkreistag, Thüringer Landesverwaltungsamt. Zu 9.: Im Jahr 2014 wurden von Trägern der Sozialhilfe sowie von Trägern der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden trägerübergreifende Budgetkonferenzen einberufen. Von den insgesamt 23 Sozialhilfeträgern in Thüringen gaben im Rahmen der Abfrage 3 Sozialhilfeträger an, im Jahr 2014 trägerübergreifende Budgetkonferenzen abgehalten zu haben. Für das Jahr 2015 wurden nach Angaben der Leistungsträger ausschließlich von Seiten der Träger der Sozialhilfe trägerübergreifende Budgetkonferenzen einberufen. Von den 23 Sozialhilfeträgern meldeten vier die Durchführung von trägerübergreifenden Budgetkonferenzen. Zu 10.: Dass Menschen mit Behinderungen ein möglichst weitgehend selbstbestimmtes Leben führen und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können, ist ein besonderes Anliegen der Landesregierung . Aus Sicht der Landesregierung stellt gerade die Leistungsform des Persönlichen Budgets ein Instrument dar, welches Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit bietet, ihr Leben selbstbestimmt und eigenständig zu gestalten. 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2519 Aus diesem Grund ist dieses Instrument nach Auffassung der Landesregierung auch zwingend in ein Bundesteilhabegesetz mit aufzunehmen. Das Persönliche Budget ist in § 29 des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) im Wesentlichen inhaltsgleich aufgenommen worden. Die vorgenommenen Änderungen haben lediglich klarstellenden beziehungsweise verfahrensvereinfachenden Charakter. Werner Ministerin Endnote: 1 Vergleiche http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Persoenliches-Budget/persoenliches-budget.html. 2 Vergleiche http://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/rehabilitation_und_teilhabe/Traegeruebergreifende_Zusammenarbeit /Persoenliches_Budget/downloads/Handlungsempfehlung_Persoenliches_Budget.pdf. Inanspruchnahme der Leistungsform des Persönlichen Budgets in Thüringen - Teil I Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 8.: Zu 10.: Endnote: