17.08.2016 Drucksache 6/2526Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. September 2016 Zahlen und Fakten zu einem möglichen beitragsfreien Kindergarten- oder Kinderkrippenjahr Die Kleine Anfrage 1195 vom 24. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut Koalitionsvertrag soll das erste Kindergartenbesuchsjahr für die Eltern beitragsfrei werden. Der Pres se war zu entnehmen, dass die Landesregierung Prognosen für die unterschiedlichen Ausgestaltungsmög lichkeiten erstellt hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kosten entstehen im Landeshaushalt und bei den Kommunen, wenn das letzte Kindergartenbe suchsjahr beitragsfrei gestellt wird und worauf gründet diese Prognose? 2. Welche Kosten entstehen im Landeshaushalt und bei den Kommunen, wenn das erste Jahr, in dem ein Kind in öffentlich geförderter Kinderbetreuung ist, beitragsfrei gestellt wird und worauf gründet die se Prognose? 3. Welche Kosten entstehen im Landeshaushalt und bei den Kommunen, wenn Eltern für ein Kind im zwei ten Lebensjahr (beziehungsweise vom 14. bis 26. Lebensmonat) keine Beiträge für eine öffentlich ge förderte Kinderbetreuung leisten müssen und worauf gründet diese Prognose? 4. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkung der beitragsfreien Ausgestaltung auf die Betreuungs quote ein (bitte nach den in Frage 1 bis 3 genannten Modellen aufschlüsseln)? 5. Welchen Mehrbedarf an Betreuungsplätzen für Kinder der entsprechenden Altersgruppen sieht die Lan desregierung mit Blick auf die Antwort zu Frage 4? 6. Mit welchem Investitionsaufwand wäre, mit Blick auf die Antwort zu Frage 4, die Schaffung entsprechen der Plätze verbunden? 7. Wie viele zusätzliche Fachkräfte werden, mit Blick auf die Antwort zu Frage 4, jeweils benötigt? 8. Kann der Fachkräftebedarf, mit Blick auf die Antwort zu Frage 4, abgedeckt werden, wenn ja, wie? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2526 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 3.: Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Welche Kosten dem Land mit einer gesetzlichen Befreiung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öf fentlich geförderten Kindertagesbetreuung entstehen könnten, kann nicht abschließend beziffert werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Thüringen eine sehr hohe Vielfalt bei der Ausgestal tung der Gebührensatzungen oder Entgeltordnungen für die Inanspruchnahme der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung besteht. Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 263 (Drucksache 6/784) wird verwiesen. Mangels valider Referenzwerte sind insoweit lediglich Prognosen im Rahmen einer modellhaften Betrach tung möglich. Für eine solche Prognose wurden auf Grund der zur Verfügung stehenden statistischen Da ten zunächst die Kinderzahlen ermittelt. Um die Anzahl der betreuten Kinder festzustellen, wurde ihnen in den jeweiligen Altersjahrgängen eine Betreuungsquote zugeordnet, welche ebenfalls aus den zur Verfü gung stehenden statistischen Daten abgeleitet wurde. In einem weiteren Schritt wurden auf Basis der Betriebskostenerfassung 2014 (vgl. § 18 Abs. 1, § 23 Thü ringer Kindertageseinrichtungsgesetz [ThürKitaG]) die Kosten eines Platzes für die einzelnen Einrichtungs formen oder bereiche im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 ThürKitaG (Kinderkrippe, Kindergarten) ermittelt und mit zwei vom Hundert (bezogen auf die jeweiligen Vorjahreswerte) dynamisiert. Im nächsten Schritt wurden die den jeweiligen Altersjahrgängen der einzelnen Varianten zugeordneten Kin derzahlen mit den jeweils dynamisierten Platzkosten (Teilbereich Kindekrippe oder Teilbereich Kindergar ten) multipliziert. Der hiernach ermittelte Wert wurde wiederum mit einem Prozentsatz von 18 vom Hundert (durchschnittlicher Anteil aller Elternbeiträge einschließlich Kostenerstattungsleistungen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII an den Kosten der Kindertagesbetreuung) multipliziert. Im Ergebnis könnte sich hiernach das jeweils modellhaft und rechnerisch ermittelte Beitragsaufkommen für die einzelnen Varianten wie folgt darstellen: Erstes Jahr der Inanspruchnahme 1 Jahr bis 2 Jahre Letztes Jahr vor Schuleintritt Übernahme Elternbeitrag Übernahme Elternbeitrag Übernahme Elternbeitrag 2018 42 bis 43 Millionen Euro 37 bis 38 Millionen Euro 25 bis 26 Millionen Euro Allerdings handelt es sich bei diesen Prognosen um "WennDannAnnahmen": Wenn die getroffenen An nahmen zutreffen, dann tritt auch das ausgewiesene Ergebnis ein. Das heißt aber auch, dass sich jeweils das Ergebnis ändert, wenn sich einzelne Annahmeparameter (Dynamisierung, Kostendeckungsgrad, Grad der Inanspruchnahme etc.) oder rechtliche Ausgestaltungen ändern. Soweit eine Beitragsfreistellung des ersten Jahres der Inanspruchnahme oder des zweiten Lebensjahres zu einer höheren Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung führen sollte, könnte dies aufgrund des in § 14 Abs. 2 ThürKitaG gesetzlich normierten Mindestpersonalschlüssels auch zu einem höheren Personalbe darf und somit auch zu höheren Personalkosten führen. Gleiches würde für möglicherweise neu zu schaf fende Betreuungsplätze gelten, soweit die vorhandenen Platzkapazitäten im Einzelfall nicht auskömmlich sind und der nach § 2 Abs. 1 Satz 1 ThürKitaG gesetzlich bestehende Betreuungsanspruch nicht anderwei tig sichergestellt werden kann (beispielsweise über Kindertagespflege). Zu 4. bis 8.: Die Fragen 4 bis 8 werden aufgrund der noch ausstehenden Entscheidungen gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung geht davon aus, dass sowohl bei einer Beitragsfreistellung des ersten Jahres der In anspruchnahme als auch des zweiten Lebensjahres die Betreuungsquote ansteigen könnte. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen wie auch der Fachkräftebedarf an steigen. Beide möglichen zusätzlichen Bedarfe können noch nicht konkret beziffert werden. 3 Drucksache 6/2526Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der mögliche Fachkräftebedarf aufgrund der den aktuel len Bedarf übersteigenden Absolventenzahl abgedeckt wird. Dr. Klaubert Ministerin Zahlen und Fakten zu einem möglichen beitragsfreien Kindergarten- oder Kinder-krippenjahr Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 3.: Zu 4. bis 8.: