17.08.2016 Drucksache 6/2530Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. September 2016 Funktional- und Verwaltungsreform in Thüringen Die Kleine Anfrage 1144 vom 8. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der Überlegungen innerhalb der Landesregierung zur Funktional- und Verwaltungsreform sollen Aufgaben von den obersten, oberen, mittleren und unteren Landesbehörden auf die Landkreise, kreisfreien Städte sowie Gemeinden übertragen werden (Kommunalisierung). Außerdem wird die Landesregierung "im Prozess der anstehenden Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform prüfen, ob landesrechtlich gesetzte Standards gesenkt werden können sowie ob Rückübertragungen von Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis an das Land und die (Wieder-)Umwandlung von Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis zu freiwilligen (kommunalen) Aufgaben erfolgen sollten" (vergleiche Antwort auf meine Kleine Anfrage 354, Drucksache 6/1153, Seite 2). Ich frage die Landesregierung: 1. Welche oberen, mittleren und unteren Landesbehörden gibt es in Thüringen? 2. Welche Aufgaben mit welchem Stellenumfang (Anzahl der Stellen) sollen von den obersten, oberen, mittleren und unteren Landesbehörden auf die Landkreise, kreisfreien Städte sowie Gemeinden übertragen werden (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)? 3. Welche Aufgaben sollen von den Landkreisen, kreisfreien Städten sowie Gemeinden auf die obersten, oberen, mittleren und unteren Landesbehörden übertragen werden (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln )? 4. Welche Aufgaben mit welchem Stellenumfang (Anzahl der Stellen) sollen vom Landesverwaltungsamt auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen werden (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)? 5. Welche Aufgaben mit welchem Stellenumfang (Anzahl der Stellen) sollen von den Landkreisen an die Gemeinden übertragen werden (beziehungsweise umgekehrt; bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)? 6. Welche Aufgaben mit welchem Stellenumfang (Anzahl der Stellen) sollen entweder entfallen oder privatisiert werden (bitte nach obersten, oberen, mittleren und unteren Landesbehörden sowie Landkreisen, kreisfreien Städten sowie Gemeinden aufschlüsseln)? 7. Welche Aufgaben im eigenen Wirkungskreis der Landkreise, kreisfreien Städte sowie Gemeinden sollen von Pflicht- zu freiwilligen Aufgaben umgewandelt werden (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2530 8. Welche landesrechtlich gesetzten Standards sollen im Rahmen der Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform gesenkt werden? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 15. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Darstellung der obersten, oberen, mittleren und unteren Landesbehörden ist dem als Anlage beigefügten Organigramm "Aufbau der Thüringer Landesverwaltung" zu entnehmen. Zu 2. bis 7.: Bei der Prüfung, welche Aufgaben mit welchen Stellenumfang (Anzahl der Stellen) zukünftig von welchen Verwaltungsträgern in welcher Rechtsform wahrgenommen werden sollen, handelt es sich um einen komplexen und umfangreichen Prüfungsprozess, an dem die Landesregierung alle maßgeblichen Akteure (Fachressorts , kommunale Spitzenverbände, Landkreise und kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden, Gewerkschaften ) beteiligt. Dieser Prozess ist noch nicht beendet und somit die Meinungs- und Willensbildung der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. Im Ergebnis sieht die Landesregierung daher von einer Beantwortung der Fragen 2 bis 7 der Kleinen Anfrage unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Thüringer Verfassung ab, da zum Inhalt der gestellten Fragen die Willensbildung der Landesregierung noch nicht abgeschlossen ist und insofern durch deren Beantwortung in den Kernbereich der exekutive Eigenverantwortung der Landesregierung nicht nur geringfügig eingegriffen würde. Zu 8.: Die von der Landesregierung, als vorrübergehende Organisationsstruktur eingesetzte Interministerielle Arbeitsgruppe "Stellenabbau/Aufgabenkritik" unter gemeinsamer Federführung des Chefs der Thüringer Staatskanzlei und des Staatssekretärs des Thüringer Finanzministeriums hat in ihrer Sitzung am 4. April 2016 die Thüringer Staatskanzlei beauftragt, Möglichkeiten zur Reduzierung von Standards bis November 2016 zu prüfen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 7 verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Anlage 3 Drucksache 6/2530Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage Funktional- und Verwaltungsreform in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. bis 7.: Zu 8.: Anlage