18.08.2016 Drucksache 6/2532Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. September 2016 Erstattung von "Flüchtlingskosten" durch das Land an den Ilm-Kreis Die Kleine Anfrage 1177 vom 21. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landrätin des Ilm-Kreises informierte am 15. Juni 2016 den Kreistag darüber, dass das Land entgegen den Zusagen die beim Landkreis im Jahr 2015 entstandenen Kosten der Flüchtlingsaufnahme, -unterbringung und -integration nicht im vollen Umfang erstattet hat. Dadurch musste der Landkreis 1,2 Millionen Euro aus eigenen Mitteln für die Wahrnehmung dieser Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis bereitstellen (vergleiche unter anderem "Freies Wort" Ilm-Kreis vom 16. Juni 2016, Seite 7). Die kreislichen Eigenmittel tragen letztlich die kreisangehörigen Gemeinden über die Kreisumlage. Die Landrätin verwies auch darauf, dass die Kostenerstattung für die kreisliche Ausländerbehörde durch das Land im Rahmen des Mehrbelastungsausgleichs nicht die tatsächlichen Kosten abdeckt. Bei Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises ist das Land sowohl Rechts- als auch Fachaufsicht. Die Kommunen haben für die Erfüllung der Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis einen Kostenerstattungsanspruch . Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ausgaben hatte der Landkreis Ilm-Kreis im Jahr 2015 nach Kenntnis der Landesregierung für den Bereich "Flüchtlinge" (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltstiteln)? 2. Welche Erstattungsanträge hat der Ilm-Kreis an das Land für die Erstattung von "Flüchtlingskosten" für das Jahr 2015 beantragt (bitte Einzelaufstellung)? 3. Welche Kostenerstattungen für den Bereich "Flüchtlinge" hat das Land dem Ilm-Kreis für das Jahr 2015 gewährt (bitte Einzelaufstellung)? 4. Welche Ausgaben hatte der Ilm-Kreis im Jahr 2015 für die kreisliche Ausländerbehörde? 5. Welche Kostenerstattung erhielt der Ilm-Kreis im Jahr 2015 für die Ausländerbehörde im Rahmen des Mehrbelastungsausgleichs und wie wird sich diese Kostenerstattung im Jahr 2016 gestalten? 6. Inwieweit ist aus Sicht der Landesregierung die Information der Landrätin Ilm-Kreis zutreffend, wonach im Jahr 2015 der Landkreis rund 1,2 Millionen der "Flüchtlingskosten" nicht vom Land erstattet bekommen hat, und wie wird dies begründet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2532 7. Unter welchen Voraussetzungen hat der Ilm-Kreis einen Erstattungsanspruch für alle entstandenen "Flüchtlingskosten", liegen diese Voraussetzungen für das Jahr 2015 vor und wie wird dies begründet? 8. Unter welchen Voraussetzungen kann der Ilm-Kreis noch mit Kostenerstattungen durch das Land für den Bereich "Flüchtlinge" für das Jahr 2015 rechnen? Wie wird dies be gründet? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 17. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine vom Landesverwaltungsamt durchgeführte Erhebung der im Jahr 2015 angefallenen Kosten der Landkreise und kreisfreien Städte für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen ergab, dass der Ilm-Kreis im vergangenen Jahr für die Unterbringung von Flüchtlingen 1.568.703 Euro aufgewendet hat. Für die Gewährung von Leistungen an Flüchtlinge sind dem Ilm-Kreis Kosten in Höhe von 2.919.478 Euro entstanden. Weiterhin hat der Ilm-Kreis im Jahr 2015 241.280 Euro für die soziale Betreuung und 93.511 Euro für die Bewachung der Unterkünfte für Flüchtlinge aufgewendet. Zudem hat der Ilm-Kreis nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes im Jahr 2015 insgesamt 1.207.557 Euro für die Schaffung von Gemeinschaftsund Einzelunterkünften für Flüchtlinge aufgewendet. Zu 2. und 3.: Nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes hat der Ilm-Kreis Kostenerstattungen für die Unterbringungs-, Leistungs- und Betreuungspauschalen für das Jahr 2015 in Höhe von insgesamt 3.842.953,30 Euro beantragt. Die für den entsprechenden Zeitraum vom Landesverwaltungsamt erstattete Summe beträgt 3.818.727,10 Euro. Für Bewachungsleistungen beantragte der Ilm-Kreis für das Jahr 2015 die Erstattung vom 133.120,32 Euro. Erstattet wurden vom Landesverwaltungsamt 72.892,26 Euro. Für die Gewährung von Leistungen bei Krankheit , Schwangerschaft und Geburt beantragte der Ilm-Kreis die Erstattung von 434.355,38 Euro. Erstattet wurden durch das Landesverwaltungsamt 425.970,96 Euro. Schließlich wurden vom Ilm-Kreis für das Jahr 2015 3.397.500 Euro für Investitionen im Sinne von § 3 der Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung beim Landesverwaltungsamt zur Erstattung beantragt und auch gezahlt. Die Differenzen zwischen beantragten und erstatteten Kosten resultieren nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes daraus, dass teilweise noch zahlungsbegründende Unterlagen nachgefordert beziehungsweise vom Landesverwaltungsamt als nicht erstattungsfähig erkannte Kosten zur Erstattung beantragt wurden. Zu 4.: Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine Informationen vor. Die geprüfte Jahresrechnung des Ilm- Kreises für das Haushaltsjahr 2015 liegt nach Auskunft des Landesverwaltungsamtes noch nicht vor. Darüber hinaus existiert im Ilm-Kreis nach Angaben des Landesverwaltungsamtes keine separate "Ausländerbehörde ", sie ist Bestandteil des Verkehrs-, Gewerbe- und Ordnungsamtes. Zu 5.: Die Ermittlung der Einwohnerpauschalen für den Mehrbelastungsausgleich 2015 erfolgte unter Zugrundelegung der Gliederungsziffern, die Ausgaben und Einnahmen für die Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises enthalten, anhand der Jahresrechnungsstatistik 2010. Für die Gliederungsziffern wurden jeweils die ungedeckten Zuschussbedarfe aller Kommunen innerhalb eines Verwaltungseinheitstyps ermittelt und summiert. Anschließend wurde der Anteil der Gemeinkosten, welcher auf die Aufgaben für den übertragenen Wirkungskreis entfällt, hinzugerechnet. Bei den Landkreisen war hierbei derjenige mit dem höchsten Betrag pro Einwohner maßgeblich. Die so ermittelten Werte wurden auf das Jahr 2015 fortgeschrieben . Das Herunterbrechen der Pauschalen auf einzelne Aufgaben in einer bestimmten Gebietskörperschaft ist aufgrund dieser Berechnungsmethode nicht möglich. Für die Ermittlung der Einwohnerpauschalen ab dem Jahr 2016 wurden ebenfalls die Zuschussbedarfe der Verwaltungseinheitstypen auf Basis der Jahresrechnungsstatistik herangezogen. Die Daten stammten aus dem damals aktuellsten verfügbaren Jahr 2013. Dazu wurde für alle Verwaltungseinheitstypen auf einen korridorbereinigten Durchschnittsbetrag (Absenkung auf 110 Prozent des Durchschnittswertes oder Anhebung auf 50 Prozent des Durchschnittswertes) zurückgegriffen. Weiterhin wurden die Gemeinkosten in Höhe des Anteils am Zuschussbedarf der Gesamtgemeinkosten, der dem Anteil der Personalausgaben der definierten Gliederungsziffern für den übertragenen Wirkungskreis an den Gesamtpersonalausgaben entspricht, angesetzt. Die Fortschreibung auf das Jahr 2016 erfolgte mit einem gewichteten Fortschreibungsfaktor auf 3 Drucksache 6/2532Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Basis des Verbraucherpreisindexes und der Personalausgabenentwicklung. Das Herunterbrechen der Pauschalen auf einzelne Aufgaben in einer bestimmten Gebietskörperschaft ist auch bei dieser modifizierten Berechnungsmethode nicht möglich. Allerdings wurde im Jahr 2016 zusätzlich zu dem bereits in der Einwohnerpauschale nach § 23 Abs. 1 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (ThürFAG) berücksichtigten Wert für die Verwaltungskosten der Flüchtlingsunterbringung aufgrund der auch für das Jahr 2016 erwarteten hohen Flüchtlingszahlen ein Zuschlag von 10,91 Euro je Einwohner berücksichtigt. Für den Landkreis Ilm-Kreis entspricht dieser Zuschlag bei einer Einwohnerzahl von 54.479 zum 31. Dezember 2014 einem Betrag von 594.365,89 Euro. Zu 6.: Die Berechnung der Landrätin liegt der Landesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 3 und 5 verwiesen. Zu 7. und 8.: Die Kosten der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen werden den Landkreisen und kreisfreien Städten auf der Grundlage der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz vom Land überwiegend in Form von Pauschalen erstattet. Darüber hinaus werden Kosten der Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, die im Einzelfall über 1.000 Euro je Flüchtling und Kalenderjahr liegen, sowie Bewachungskosten auf Antrag "spitz" abgerechnet . Einem pauschalierten Kostenerstattungssystem ist immanent, dass es zu einer Über- oder Unterdeckung der anfallenden Kosten kommen kann. Die Pauschalen werden regelmäßig nach zwei Jahren angepasst. Die pauschalierten Erstattungen im Rahmen des Mehrbelastungsausgleichs nach § 23 Abs. 1 ThürFAG dienen dazu, einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die entstehenden Mehrbelastungen aufgrund der Wahrnehmung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises zu schaffen. Eine reine Vollkostenerstattung ist nicht vorgegeben. Im Hinblick auf den Mehrbelastungsausgleich ist das Jahr 2015 abgeschlossen. Dem Ilm-Kreis wurden die Mehrbelastungsausgleichspauschalen entsprechend des bestandskräftigen Bescheids vom 6. Juli 2015 gezahlt. Lauinger Minister Erstattung von "Flüchtlingskosten" durch das Land an den Ilm-Kreis Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. und 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7. und 8.: