18.08.2016 Drucksache 6/2534Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. September 2016 Standpunkt und Aktivitäten der Thüringer Landesregierung zum Wiederaufbau der Linkenmühlenbrücke Die Kleine Anfrage 1203 vom 24. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Ostthüringer Zeitung titelt in einem Beitrag vom 7. April 2016 "Auch Pkw sollen über neue Linkenmühlenbrücke " fahren. Ministerpräsident Bodo Ramelow hatte sich bei einem Besuch im Saale-Orla-Kreis dafür ausgesprochen, dass es allein wegen der Wanderer und Radfahrer eine Querung brauche. Aber nicht nur für die. "Eventuell ampelgesteuert und mit einer Fahrbahn, aber dadurch endlich rund um die Uhr und ganzjährig" müssten auch regionale Verkehre und touristische Potenziale betrachtet werden, stellte der Thüringer Ministerpräsident klar. Lkw- und Fernverkehr soll aber nicht über die Brücke rollen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung hat nach Ansicht der Landesregierung der Wiederaufbau der Linkenmühlenbrücke für die Region? 2. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung dem Wiederaufbau der Linkenmühlenbrücke innerhalb der im neuen Tourismuskonzept für das "Thüringer Meer" geplanten Investitionsmaßnahmen zu? 3. Welche rechtlichen und baulichen Voraussetzungen müssen für den Wiederaufbau der Linkenmühlenbrücke geschaffen werden und welche Aktivitäten sind dazu von wem erforderlich? 4. Inwieweit müssen dabei welche Straßen saniert und umgewidmet werden? 5. Welche Brückenvarianten würde die Landesregierung beim Wiederaufbau der Linkenmühlenbrücke favorisieren und finanziell fördern? 6. Welche Kosten würden nach Ansicht der Landesregierung für den Wiederaufbau der Linkenmühlenbrücke anfallen? 7. Inwieweit und in welcher Höhe wird die Landesregierung einen Wiederaufbau der Linkenmühlenbrücke finanziell und anderweitig fördern? 8. Welcher Zeitrahmen ist bis zur Realisierung des Vorhabens vorgesehen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2534 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 16. August 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Linkenmühlenbrücke wurde am Ende des Zweiten Weltkriegs zerstört. Eine einfache Wiedererrichtung der Brücke ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich, weil hierfür die baurechtlichen Voraussetzungen fehlen. Eine Klage des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, die darauf zielte, das Land zur Schaffung dieses Baurechts zu verpflichten, wurde mit Urteil vom 22. Oktober 2015 (Az: 5 K 916/14 Ge) durch das Verwaltungsgericht Gera abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Bau einer neuen Brücke am Ort der ehemaligen Linkenmühlenbrücke wäre ein Lückenschluss einer öffentlichen Straße, der ehemaligen Landesstraße (L) 1100. Im Zuge der vom Thüringer Straßengesetz geforderten Überprüfung der Verkehrsbedeutung dieser Straße wurde festgestellt, dass diese Straße nicht die Verkehrsbedeutung einer Landesstraße hat und auch im Falle der Errichtung einer Brücke nicht haben würde. Aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgte daraufhin die Abstufung zur Gemeindestraße. Es unterliegt damit der kommunalen Planungshoheit, ob im Zuge dieser Straße künftig ein Lückenschluss durch eine Brücke erfolgen soll oder nicht. Zu 1.: Der Bau dieser Brücke ist vorrangig von touristischer und lokaler bzw. regionaler Bedeutung. Zu 2.: Bei der Beantwortung dieser Frage wird davon ausgegangen, dass hier das Regionale Entwicklungskonzept (REK) "Thüringer Meer" gemeint ist. Das REK "Thüringer Meer" befindet sich derzeit in der Endabstimmung . Darin wird ein Maßnahmenkatalog vorgeschlagen, der unter anderem auch den Bau der oben genannten Brücke beinhaltet. In diesem Zusammenhang wurden die zuständigen Landräte von Seiten der Landesregierung um Abstimmung und Vorlage einer Prioritätenliste für die touristischen Maßnahmen gebeten, auf deren Grundlage Gespräche zu Fördermöglichkeiten geführt werden können. Bisher liegt diese Prioritätensetzung allerdings noch nicht vor. Zu 3.: Da die zu den möglichen Endpunkten der Brücke führenden Straßen Gemeindestraßen sind, müssten die betroffenen Gemeinden das für den Bau erforderliche Baurecht, z. B. über entsprechende Bebauungspläne , schaffen. Zu 4.: Inwieweit das zu führende Straßennetz ausgebaut oder gegebenenfalls zur Kreisstraße umgewidmet werden muss, um die nach Bau der Brücke zu erwartenden Verkehre aufzunehmen, hängt vor allem vom noch nicht bekannten Ausbaustandard der Brücke ab. Eine Umwidmung zur Landesstraße scheidet auf Grund fehlender Verkehrsbedeutung aus. Eine Verkehrsuntersuchung dazu wurde vor der Abstufung im Jahr 2010 durchgeführt. Zu 5.: Das Land ist nicht Baulastträger der betroffenen Straßen und einer neu zu bauenden Brücke im Zuge dieser Straßen. Insofern sind zunächst die Ergebnisse des in der Antwort zu Frage 2 benannten REK abzuwarten. Zu 6.: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Zu 7.: Ob und wie der Bau der Brücke in vorhandene Förderprogramme des Landes eingeordnet werden kann, hängt unter anderem davon ab, welche Funktion die Brücke haben wird. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. 3 Drucksache 6/2534Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: In Kürze soll seitens der Landesregierung eine Abstimmung mit der Region zu den weiteren konkreten Schritten auf Basis des REK erfolgen (vgl. Antwort zu Frage 2). Ein Zeitrahmen zur Umsetzung kann zurzeit noch nicht benannt werden. Keller Ministerin Standpunkt und Aktivitäten der Thüringer Landesregierung zum Wiederaufbau der Linkenmühlenbrücke Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: